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Die Holbeiner : ein Überblick über eine 700-jährige bürgerliche Familiengeschichte mit Stammbäumen
Entstehung
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welche nicht über das 15. Jahrhundert hinabreichen, bei Hafner,Geschichte der Stadt Ravensburg, Seite 334 a. a. O. Bezüglichder Frage, ob die Maler H. von der Ravensburger Familie ab-stammen, ist immerhin zu beachten, daß nach Woltmann, Holbeinund seine Zeit, Seite 41, Hans H. der Jüngere einen Ochsenkopfim Wappen führte. Bei dem Streit darüber, ob das Ochsenkopf-Wasserzeichen das der Holbeinischen Papierfabrik in Ravensburgwar, scheint der Ring im Holbeinschen Wappen übersehenworden zu sein.«

Vor dem Jahre dieses Siegels von 1291, nämlich vom 1. März1258 enthält der genannte Kodex noch eine Urkunde, von welcherjedoch leider nur noch Bruchstücke des zweiten und dritten Siegelsvorhanden sind. Darin beurkunden Abt Konrad (offenbar derselbewie 1248) und sein Konvent von Weingarten, daß Adelheid Bruninund andere 13 1 / 2 Jauchert Lehen des Klosters bei Altdorf demselbenaufgelassen und daß sie selbst, Abt und Konvent, diese Güter anH. Payer und Genossen gegen einen jährlichen Zins erblich ver-liehen haben.

Der Inhalt betrifft also die Familie nicht, zumal der darin er-wähnte Ort Altdorf nicht das Altdorf neben Bürglen in Uri, sonderndie heutige Stadt Weingarten bedeutet. Aber als Zeugen sind unterder Urkunde genannt:

»H. minister de Rauenspurc,

P'. Fritelo senior, F. iunior,

Her. Hellar, F. frater suus.«

und andere. Das heißt wir haben hier neben einem älteren Fritelooder Holbein noch einen jüngeren und einen Ravensburger minister H.,welches H. entweder eine Abkürzung für Plolbein ist — wie dasnachfolgende F. eine für Fritel und das F. minister de Ravens-burg in dem oben besprochenen Siegel von 1291 — oder für Heinrich.Diese drei:

H. minister de Ravenspurc,

F. Fritelo senior,

F. junior

scheinen dieselben, welche in dem obigen Auszuge aus dem späterenKodex (zwischen 1269 und 1300) mit