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Die Holbeiner : ein Überblick über eine 700-jährige bürgerliche Familiengeschichte mit Stammbäumen
Entstehung
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deshalb über sie den Vers des Horaz (Buch III, Ode 17) in derÜbersetzung von Ludwig Behrendt (Schönebeck 1882 bei Senff) setzen:

»Des Urahns Laraus rühmst du dich, Lamia;

Der Lamier Erste nennen nach ihm sich ja,

Nach ihm auch all die Enkel, heißt es,

Und eure Chronik zudem beweist es.«

In dem jetzigen dritten Kapitel betreten wir sicheren geschicht-lichen Boden mit vier Urkunden und einem Siegel aus dem 13. Jahr-hundert und vier Siegeln*) von 1327, 1345, 1349 und 1366.

Die erste aus jener Zeit noch jetzt erhaltene Urkunde ist die inAnlage I abgedruckte von 1248. Ihre Übersetzung dahinter stammtnatürlich nicht aus jener Zeit, sondern von mir. Der darin erwähnte»Kuno« Holbein soll nach dem württembergischen Adels- undWappenbuche Band I A—M Seite 202 noch zwei Brüder namens»Heinrich« und »Friedrich« gehabt haben, womit die S. 22 erwähnteUrkunde aus Band IV Seite 26 des Urkundenbuches stimmt, diein die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts fallt. Die noch heuteübliche Abkürzung von Friedrich in Form von Friedei finden wirin der damaligen Zeit in der Form »Fritelo« oder »Fritil«.

Unter diesem Stichworte sagt das oben genannte Wappen-buch Seite 202:

»Fritelo, Fritil usw., wie aus dem nebengezeichneten Siegelhervorgeht, Beiname der Holbein in Ravensburg. Vergl. dieRegister Band 4 und 5 des Württembergischen Urkundenbuches.In der Urkunde No. 1224, Band IV, Seite 293 dürften die fraterdicti Fritilones eben die zuvorgenannten Heinrich, Friedrich undKuno Holbein sein.«

Das dort nebengezeichnete Siegel zeigt auf einem dreieckigen Schildevon genau derselben Form, wie sie das Seite 116 bei Zeller-Werdmüller abgebildete Urner Meyerwappen von 1338, 1368 und1387 auch zeigt, den gleichen Ochsenkopf mit Nasenring, jedochohne Stern. Das Fehlen des Sternes in diesem Holbeinschen Siegelist bedeutungslose Ausnahme. Denn das Siegel datiert laut dergleich folgenden Unterschrift von 1327 und schon vorher zeigtdasHolbeinsche Wappen in ihrem Papiere den Stern; vergl. KapitelIV

•) Über die letzten drei davon siehe Seite 23, 32, 35.