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Die Holbeiner : ein Überblick über eine 700-jährige bürgerliche Familiengeschichte mit Stammbäumen
Entstehung
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bäuden aus der Römerzeit noch übrig geblieben war. Insbesonderewird das fränkische Frauenmünster Zürich zu Beamten für seineihm seit 853 bezw. 952 gehörigen vier Meyerämter über den KantonUri Leute seines Stammes, also Franken, gesetzt haben. Alles dasspräche für die Abstammung der Familie von Franken. Andernfallsist solche von den Schwaben anzunehmen.

»Der Amtssitz des Meiers von Bürglen war der noch wohlerhaltene Turm auf dem Staldenhügel daselbst, der heute die urne-rische Altertumssammlung beherbergt.«

Neben der Äbtissin von Zürich finden wir am Ende des 12. undim Anfang des 13. Jahrhunderts zahlreiche weltliche Grundherrenin Uri. Zeller S. 113 Abs. 3 ff. erklärt sie um 1200 daraus, daßUri nicht ganz an die Abtei Zürich gefallen sei, als es vom schwäbi-schen Turgau, zu welchem es erst gehörte, an den Zürichgau fiel.Schwaben war im Friedensschluß von 1097 zerrissen; Uri anBerchtold von Zähringen gefallen, in deren Namen anscheinend dieGrafen von Lenzburg herrschten, bis 1146, von welchem Jahre bis1173 sie es als unmittelbares Reichslehen besaßen. 1173 fiel dieseReichsvogtei an die Zähringer zurück, die Landgrafschaft dagegenan die Habsburger. Die mächtigsten in Uri waren die Vögte undspäteren Grafen von Rapperswyl. Im Laufe des 13. Jahrhundertsaber ging fast alles, was unter weltlichen Dynasten gestanden, mehroder weniger freiwillig an geistliche Stiftungen (ganz besonders andie Abtei Wettingen) über.

Solche Eigentumswechsel mögen ebenfalls ein Grund gewesensein für einen Wechsel des Wohnortes, für die Auswanderung vonBürglen nach Ravensburg, über Rapperswyl-Lindau.

Weil das Frauenmünster Zürich für alle seine Güter von Ludwigdem Deutschen die Immunität erhalten hatte, so standen die Frauen-münstersleute wie ganz Uri direkt unter der Reichsvogtei Zürich,die nur von 1173—1218 ein Lehn der Herzoge von Zähringen war.Urkunde vom 17. März 1218. Urner Freiheitsbrief von 1231 undHagenauer Urkunde vom 26. Mai 1231 unter Kaiser Friedrich II.:

»Daß der Kaiser seine getreuen Männer des Tales Uridem Deutschen Reiche niemals wieder entfremden, sondernstets zu seinen und des Reiches Diensten handhaben und schirmen