Druckschrift 
Die Holbeiner : ein Überblick über eine 700-jährige bürgerliche Familiengeschichte mit Stammbäumen
Entstehung
Seite
17
Einzelbild herunterladen
 

17

dürften die germanischen Ansiedler ein altes (romanisches) Dorf ge-troffen haben. Ebenda Seite 8 und Zeller-Werdmüller Seite 121.Der Name Bürglen weist, wie wir oben gesehen haben, auf eineBurg, welche »wohl schon seit der Besiedelung des Alpengebietesdurch die deutsch-schwäbischen Eroberer diesen Namen führte«, wenner urkundlich auch erst 857 auftaucht.

Uri selbst wird zum erstenmal 732 erwähnt. Hermann vonReichenau erwähnt es da bei Anlaß der Kämpfe, in welchen diekarolingischen also fränkischen Haus»meyer« die Unabhängigkeit desschwäbischen Stammes brachen. Die zweite Erwähnung geschieht853 s als Karls des Großen Enkel, Ludwig der Deutsche, das Frauen-kloster in Zürich stiftete, seine Tochter Hildegard als erste Äbtissineinsetzte und der Abtei am 21. Juli 853 das Ländchen Uri mit allen»daraufstehenden Gebäuden, mit den Eigenen jeden Geschlechts undAlters, mit allen Zinsen und Gefällen und allem schenkte, was dortseines Rechtes und Besitzes ist und gegenwärtig zu seinen Händengehörig erscheint«. Demnach war Uri aus einer herzoglich schwä-bischen Domäne fränkisches Krongut geworden, offenbar als schließ-liclie Folge der bekannten Schlacht von Zülpich 496. In dieserhatte der Frankenkönig Chlodovech die Schwaben besiegt und alsSiegesgelübde das Christentum für sich und einen Teil seiner Frankenangenommen. Bischof Remigius taufte ihn Weihnachten 496 zuReims mit den bezeichnenden eine »Umwertung aller Werte« ä laNietzsche predigenden Worten:

Mitis depone colla SigamberAdora quod incendistiIncende quod adorasti!

zu deutsch:

Demütig beuge dein Haupt, Sigamber,

Verehre, was du verbranntest,

Verbrenne, was du verehrtest.

Wahrscheinlich ist es, daß teils zu Bekehrungszwecken, teils —wie noch unter Karl dem Großen — zu Zwecken der Herrschafts-sicherung über die Unterworfenen, Leute seiner Franken angesiedeltwurden und gerade alles das in Besitz nahmen, was an festen Ge-Holbein, Die Holbeiner.

2