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Die Erfindung der Buchdruckerkunst nach den neuesten Forschungen
Entstehung
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1^0 Avignoner Urkunden.

Am 2. Januar 1441 verbürgten sich Johannes dictus Gensfleischalias nuncupatus Gutenberg de Maguritia und der Ritter Luthold vonRamstein als Mitschuldner für eine Rente von 5 Pfund Heller, welcheder Waffenträger Johann Karle für eine Summe von 100 Pfund Hellerdem Capitel der St. Thomaskirche verkauft hatte. Die drei Edelleuteverpflichteten sich nach ihren Standesprivilegien zur Geiselschaft ineiner Trinkstube.

Dieses Actenstück wurde nach Schöpflin von Prof. J. G. Scherz1717 in den Archiven der Thomaskirche gefunden. Zum erstenmalwurde es 1720 von Schelhorn in seinem Buche Avioenitates Literar.t. IV, p. 304, erwähnt, der aber nur den Namen Joannes dictus Gens-fleisch alias nuncupatus Gutenberg de Maguntia Argentina comrnoransanführte, um zu zeigen, dass Gutenberg und Gensfleisch ein unddieselbe Person gewesen sei.

einem aus der Diöcese Trier gebürtigen Schlosser Girard Ferrose zusammen-gethan und mit ihm sogar eine gemeinschaftliche Wohnung bezogen, doch gingendie Geschäfte so schlecht, dass Ferrose eine Wanduhr an einen Juden verpfändenmusste. Bei der Trennung von Ferrose liess sich Waldvogel von diesem ver-sprechen, niemand im Umkreise von zwölf Stunden die geheime Kunst zu offen-baren. Später erklärt Waldvogel vor dem Notar, dass er sich von einem gewissenVitalis zwei ABC aus Stahl, zwei eiserne Formen, eine stählerne Schraube,48 Formen aus Zinn und verschiedene andere Formen geliehen, welche er aufVerlangen sofort zurückzugeben verspricht. Schliesslich hat Waldvogel einengewissen Georges de la Jardine in der geheimen Wissenschaft des künstlichenSchreibens unterrichtet und sich dafür 10, später 27 Gulden zahlen, auch Geheim-haltung dieser Kunst angeloben lassen.

Abbe Requin folgert hieraus: »Es genügt uns für den Augenblick, festgestelltzu haben, dass Avignon die erste Stadt nach Strassburg ist, die eine Buchdruckereibesessen hat, sowie dass Frankreich das erste Land ist, in welchem die neueKunst Verbreitung fand, denn wenn auch damals Avignon unter der Herrschaftdes Papstes stand, gehörte es nichtsdestoweniger doch Frankreich an.«

Da in Avignon erst 1497 gedruckt wurde, insbesondere aber aus denJahren 14441446 keine Drucke vorliegen, da ferner 48 Buchstaben zum Druckin der damaligen Weise nicht ausreichten, weil ein Druck ohne Ligaturen un-denkbar war (nicht einmal als Patronen lassen sich die quadraginta octo litterisgravitis iti ferro erkennen), so ist der Schluss des Abbe Requin entschieden falsch.Dagegen hat er Recht, wenn er behauptet, wenn die von ihm veröffentlichtenDocumente nicht hinreichend klar befunden würden, so müsse man denselbenVorwurf gegen die Acten des Dritzehnschen Processes erheben. Wahrscheinlichsind die Avignoner Acten desselben Ursprungs wie die Strassburger.