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Else zum Gutenberg.
Gattin des Wyrich war aus erster Ehe die Mutter des Mainzer RichtersBeheimer, 1 ) der also Stiefonkel des Erfinders war. Gutenbergs Mutterheisst schon nach dem Hofe Gutenberg an der Christophskirche, derzur Hälfte in Zum Jungenschen Händen, wie bekannt, war. DieserHof ist Judenerbe, also erst später, nach der grossen Judenschlacht,in patrizische Hände gekommen.«
Leider ist die versprochene Arbeit noch nicht erschienen, derArchivar Freiherr von Schenk Hess sogar den Dr. van der Linde imStich, welcher, gewohnt, sich mit fremden Federn zu schmücken, einenStammbaum Gutenbergs versprochen und, auf eine seinem Irrthumentsprechende Darlegung rechnend, meine richtigen Bemerkungenals falsch verspottet hatte. Was übrigens Freiherr von Schenk überdas Judenerbe sagt, ist nicht neu, sondern nur eine Wiederholungder Köhlerschen Urkunde Y (siehe oben S. 64). Ueber den Gemahlder Else von Gutenberg, Friele Gensfleisch, wissen wir, dass er 1411als Friele zur Laden unter den Ausgezogenen genannt wird; am1. Februar 1414 schlössen Johann von der Eiche, Johann zum jungen,genannt der lange Henne, Reinhold Lichtenstein, Klas Dahn, Her-mann Wiedenhof, Arnold zum Geldhuss, Rüdiger von Landeck, KlasRiese und Friele Gensfleisch einen Vertrag mit dem Rathe, 1421 warFriele Gensfleisch Hausgenosse, 1425 muss er todt gewesen sein,denn in diesem Jahre vermiethet Eischen zu Gudenberg dem Tuch-scherer Emerich Rassbach ein Haus zu der kleinen Stegen, Zeugenwaren: Peter Fisse und Jakob Russe. Friele hinterliess zwei Söhne:Friele und Johann. Dieser jüngere Friele muss es sein, welcher (wenndie von dem Strassburger Archivar Brucker aufgefundene Quittungecht ist) 1429 bekennt, von der Stadt Strassburg 26 Gulden Leib-rente erhalten zu haben. 1430 trifft Else zu Gutenberg mit derStadt Mainz ein Uebereinkommen, dass man ihr von dem Leib-gedinge von 13 2 ) Gulden, welches Katharina, die Tochter des KunzSchwarz von Delkelnheim auf Lebtag Hennes, Frieles sei. Sohne,gekauft hatte, nicht mehr als 7 Gulden gebe und sie die übrigen
') So schreibt Linde, es soll heissen: Leheimer!
2 ) So schreibt Köhler, es muss aber 14 heissen.