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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
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wären, sc> soll er diesen von denen eingebrachten 2000 Thlrn. s000 Thlr. geben

und die übrigen (000 Thlr. Thegeld vor sich einzig und allein behalten.

Christians Kinder u) Ir Ehe: 1. Friedrich Ludwig Wilhelm, s. unten.

2. Heinrich Karl Wilhelm, geb. 21. Aug. 1737, ff 23. Okt. 1305 zu Wettin (alt68 I.), k. pr. Major. — In seinem Testamente <l. ck. Wettin 18. Mai 1800publ. 8. Nov. 1805 setzte er zu seinen Erben ein seinen Bruder Friedrich L. W.,Hauptmann in Groß-Leinungen, ferner dessen Frau geb. v. Bültzingslöwen unddessen Kinder. Der Major, der die Hälfte von Morungen besaß, hatte mitseinem Stiefbruder Gottlob einen Pacht- und Kaufkontrakt abgeschlossen, worin erletzterem gegen 7000 Thlr. seine Hälfte von Morungen cedirt, sich aber bei seinenLebzeiten sein Eigenthumsrecht daran vorbehalten und mit einem Pachtgeld? von250 Thlrn. jährlich vorlieb genommen hatte. Gottlob starb aber eher, als deralte Major, der nun den mit ersterem abgeschlossenen Vertrag in dem Augenblickezurücknehmen wollte, als ihn der Tod ebenfalls ereilte. Die Jägermeisterin v. E.,welche behauptete, alles von ihrem Sohne Gottlob geerbt zu haben, auch die an-nullirten Verträge, setzte sich nun in den Besitz auch der von dein Major inne-gehabten Hälfte von Morungen,' während des Majors Neffen auf dein Marschegegen Frankreich begriffen waren, und zahlte dann den Erben des 1805 ff Majorsv. E. 7000 Thlr. aus (Histor. Nachr. S. 303).

3. Karl Gottlicb August, geb. 12. Nov. 1743 zu Friedrichsrode (s. oben S. 455),ff 12. Januar 1764 in seinem Standquartiere Ratzeburg, kursächs. Estandartjunker.

— b) 2r Ehe: 4. Philippine Angnste Louise, geb. 4. Sept. 1758 zu Morungen,ff 9. April 1784 zu Sangerhausen und wurde auch daselbst begraben (Kirchen-buch zu St. Jakobi).

„Am IS. Nov. 17N4 fragt Fräulein Christiane von Trebra namens ihrer Schwester, derFrau Jägermeisterin v. Ebcrstein an, was die Setzung eines Leichenstcins koste, da letztere ihrerFräulein Tochter auf hiesigem Kirchhofe einen solchen setzen lassen wolle. Superintendent Rost gicbtnach Rücksprache mit dem Kostenverwaltcr die Summe auf 10 Thlr. an. Der Rath lzu Sangcrhauscn)protcstirt gegen die alleinige Hvhenbcstimmung seitens deS Superintendenten, da er Patron derKirchen sei, und verbietet, den Stein auf dem Kirchhofe aufstellen zu lassen, waS auch vom Toten-gräber geschieht, als der Stein aufgestellt werden sollte. Rath beschloß in Znsammensitzung, derFrau von Ebcrstein die Ausstellung eines Leichenstcins gegen Zahlung von 2V Thlrn. zu gestatten,weil sonst in dergl Fällen von solchen adligen Personen soviel gezahlt sei. Supcrint. Rostprotcstirt gegen diese Höhe und beschwert sich beim Consistorluru in Leipzig, welches die Höhe derForderung, da das Grab nicht ausgemauert werden solle, auf 10 Thlr. bestimmt.

Akten, betr. den von den rc. v. Eb. zu setzenden Leichcnstein, im Besitz deS Herrn01. Nennst zu Sangcrhausen.

5. Friederike Christiane, geb. 18. Sept. 1759 zu Morungen, ff 10. Dez. 1827zu Brücken, venu. 10. Juni 1781 zu Morungen mit dem kursächs. LieutenantJoh. Adolf v. Möllendorf, geschieden 1787. — Aus ihrer Ehe entsprossen2 Töchter, von welchen die eine (Johanne Friederike Louise, geb. 26. Juni 1783zu Morungen, ff 25. April 1784 ebendaselbst) nach 10 Monaten, die andere baldnach der Geburt starb. Ihre Schwester, welche zu ihr nach Sangerhauseu zumBesuch gekommen, an den Blattern erkrankt, und auch dieser Krankheit erlegen war,steckte auch sie als Wöchnerin an. Die Frau v. Möllendorf, bis dahin eine blühende,mit weiblichen Reizen gezierte junge Frau, genas zwar wieder, war aber durch dieBlattern so entstellt worden, daß ihr Mann gegen sie immer kälter wurde. Dasbewog sie, die unbekannte Abwesenheit ihres Mannes zu benutzen, mit ihren Hab-seligkeiten zu ihrer Mutter nach Morungen zu flüchten und von da aus denScheidungsprozeß anhängig zu machen, der ihre Ehe mit Verlust eines Theilesihres Vermögens wieder löste. Von dieser Zeit an lebte sie in Morungen beiihrer Mutter und ihrem Bruder Gottlob. Als sich dieser aber i. I. 1805 ver-hcirathcte, zog sie mit ihrer Mutter auf das Trebraische Gut in Brücken. Nachdem Ableben ihrer Mutter im März 1818 kamen Morungen und Rötha auf sieselbst als einzige Erbin. Aus diesen Gütern stiftete sie 1818 bezw. 1825 für