6. Dcn Verkauf des Eberstcinischen Hauses zu Dillenburg bctrff.
7. Briefwechsel mit der Frau v. Guttcnbcrg.
8. Briefe und eine Specifikation, was den beiden Fräulein v, Ebcrsteiu aus Dillenburg an
Kleidung und Wäsche weggenommen.
Verzeichnis derjenigen Sachen, so im blauen Kontor befindlich (23 Nummern),ü. Verschiedene Vigilanzscheiuc für Grafen Friedrich v. E,, dcn Dom-Kustos Franz v. E., Joh.
Karl Friedr. v. E. und Karl v. E. zu Mannheim7. Briefe des Oberforstmcisters v. Hausen an Graf Friedrich v. E.
II. Kassirte Verschreibuug des Grafen Friedrich v. E. an seine 8 Schwestern über 290 Thlr. Silber.18. Quittungen von dem Herrn und Frau v. E. zu Mannheim über empfangene Gelder rc.
Z9. Briefe von dem Dom-Kustos Franz Karl Frhrn. v. E zu Basel an den Grafen v. E.
In der Registratur befindet stch an Schriften (S Nummern).
Leinungen, dcn 1. Octobcr 1773. WUllellN v. Elltt'stM.
Christian Ludwig Martini.
Die Erben des Obersten Joh. Karl Friedr. Frhrn. v. Eberstein waren seineWitwe, seine Tochter Charlotte und seine beiden Söhne: Hofrath Wilhelm undKriegsrath Karl. Nach des Obersten Tode verwaltete von 1778 bis Oktober 1781der Rath und Amtmann Rudloff nicht nur die Justiz, sondern auch die Ökonomiedes Amtes Leinungen im ganzen, brachte aber alles in die traurigste Lage. Überdie Theilung des väterlichen Nachlasses geriethen die beiden Brüder Wilhelm undKarl mit einander in einen Nechtshandel^), der nach fruchtlos abgelaufenem Vorbeschiedep. Dekret zum Appellat.-Gerichte gedieh. Endlich kam ein Theil- und Auseiuander-setzuugs-Nezeß v. 23. Juli 1791 bis vssp. den 2. Aug. sj. a. zu stände. Der jüngereBruder Karl erwählte Leinungen, der ältere Wilhelm erhielt demnach Horla.Für die Wohnung und Gebäude zu Leinungeu als Übermaße wurde der Hofrathvon dem Kriegsrathe dadurch entschädigt, daß er zwei auf ritterfreiem Grund undBoden stehende Häuser eigenthümlich erhielt. Gerichte und Jurisdiktion bliebengemeinschaftlich, ^/g dem Kriegsrathe '/g dem Hofrathe. Und endlich wurde demHofrathe das Wiedereinlösungsrecht von Rötha allein überlassen, welches der-selbe aber schon am 8. Aug. desselben Jahres seinem Vetter Gottlob Frhrn. v. Eber-stein auf Morlinge» unter der Bedingung, daß ihm eine Remuneration von 2500Thalern gezahlt und der Leinunger Backhauszins zu seiner Disposition überlassen würde,abtrat.
Aus einem am 14. Mai 1793 dem Kurfürsten Friedrich August III. über-reichten Schreiben des Hof- und Justitienraths Wilhelm Frhrn. Eberstein genanntvon Büring ist ersichtlich, daß a) sein Vater, Oberst der Kavallerie, in der Campagnevon 1778 und seine Mutter im Nov. 1793 verstorben ist; b) daß Kinder aus zweiEhen existirten und er nebst zwei Geschwistern in den väterl. Nachlaß succedirte,zu dem mütterl. aber noch Enkel aus der ersten Ehe seiner Mutter da waren,die gimrtmm ratam mit partizipirteu; a) daß sich u. a. gefunden, daß in einem Keyser-Tesmarschen Concurse vom. der Ebersteinischen Erben vor dem k. Hofgericht zu Königs-berg liquidirt worden, in solchem Gelder zur Auszahlung gekommen, daß er ä) aufeine fiskalische Ausfertigung der ostprenß. Regierung zu Königsberg Ende d. I.
*) ^ota, im k. Hauptstaatsarchive zu Dresden, diese Irrungen und die desfalls von dem k. pr.Gesandten bcschchene Verwendung betr. 1788:
Uaiiwi-iu des k. preuh. außerordentliche» Gesandten chr. v. «Hehler<1. «I. Dresden 10. Aug. 1788.
Bei dem Oberaufsehcramte zu Eislcbcn schwebt bereits seit dem im Jahre 1778 erfolgtem Ab-leben des Obersten Johann Carl Friedrich Freiherrn von Eberstcin ein Rechtsstreit, welcher die zwischenden Kindern gedachten Obersten v. E, der knrsächs. Kofi und Instizrath v. G. eines und Char-lotte Sophie Christiane Frriin n. G. (die ihren Erbschaftsantheil an ihren Brndcr KarlFriedr. Aug. cedirte) und Karl Friedrich August Frhr. v. C., königl. prcuß. Referendarius,andern Theils, entstandenen Irrungen betrifft. Der ehemalige Obriste v. E. besaß das in der Graf-schaft Mansfcld belegene Amt Groß-Leinungen und Zubehör, welches er schon ganz mit Schuldenbelastet acguirirt hatte.
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