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Latere der Landes-Regierung unterthänigst beschehene öuchen begehren Wir hierdurchan euch gnädigst, Uns wollet ihr diesfalls insbesondere auch wegen der dein Suppli-canten ermangelnden Rcquisitorum, wovon er jedoch allenfalls das nach dem Rc-scripto ä. ck. 22. cks-mmrii (77 s erforderliche Exanwn nachholen könnte, nähere Anzeigemit ohnmaßgeblichem Gutachten erstatten w. Datum Dresden (H. Dsesmbris (776.
Lrirürirk August, chrln. »>. Gmlc.
Nr. 541. Wilhelm von Oberstem wird unter Dispensation von dem Uequistto,vorhero dem Glier- oder Kofgerichte als Auditor beigewohnt zu haben, insoferne er bei dem znförderst abzulegenden Specimine seine Geschicklichkeithinlänglich bewähret, zum Assessore bei der Landes - Htegiernng gnädst.ernannt. An Geh.-Htäthe (8.-K. Ii. Xlll. Ri-. 3938).
V. G. Gn. Friedrich August zc. Da Inhalts eures :c. Vortrags ck. ck. (Z. bnjusWilhelm von Obersten» zum Behuf der von ihm gebotenen Astestvr-Stellebei der Landes-Regierung sich annoch dem diesfalls erforderlichen Examini bei derJuristen-Facultaet zu Leipzig unterworfen und hierauf ein beifälliges Zeugnißerlanget, mithin ihm das Acquisitum, als Auditor dem Ober- oder Ljof-Gerichtebeigewohnt zu haben, ermangelt: So haben Wir demselben in Genehmigungeures re. Gutachtens von letztgedachtcm Requisits nunmehro in Gnaden dispensiretund begehren hierdurch an euch gnädigst, ihr wollet voritzo wegen des vv» Ober-stem Admission zur Fertigung einer Probe-Relation bei der Landes-Regierung dieNothdurft anordnen, sodann aber, wenn er hiebci seine Fähigkeit hinlänglichbewähret, damit derselbe auf dem ndeligen Kotcre besagter Landes-Regierungzum Assessor bestellet und verpflichtet, nicht minder also tractiret und geschrieben,auch selbigem der diesfalls ihm zukommende Rang eingeräumet werden möge,respective an mehrgedachte Regierung, ingleichen an das RIarschall - Amt undgesammte Eollegia weitere Verfügung ergehen lassen. Datum 22. Vebrunrii (777.
Lrieärirk August.
Nr. 542. Ariedrich August an Gch.-Wäthe. Datum Dresden 23. Aug. 1777.Die Landes-Wcg.-Assessores von Wostitz-Drzcwicky und von Overstein mögenzugleich als Assessores bei der Kommerzien-Deputation bestellet werden.
Wir sind auf euern :c. Vortrag v. (2. llujus in Gnaden zufrieden, daß dieAssessores bei der Landes-Regierung Johann August Ernst Nostiz-Drzcwickyund Wilhelm von Oberste!» beide zugleich als Assessores bei der Landes-Gkonomie-, RIanufaktur- und Aommerzien - Deputation gebctenerinaßen bestelletwerden mögen (8.-R. Lck. XVIII. Rr. 4213).
Wenn auch die damalige Stellung der Staatsbeamten und die Vorbedingungenzu ihrer Anstellung ganz andere waren, als heutzutage bei der bei weitein komplizirterenRangordnung, denn die Staatsdiener der früheren Zeit standen zunächst im Dienstedes Fürsten für den Staat, sodaß also auch bezüglich ihrer Anstellung die persönlichenAnsichten des Fürsten maßgebend und ein bestimmt ausgesprochener Wille von seinerSeite Befehl war: so war dennoch die so frühzeitige Anstellung, die Wilhelm inDresden fand, ein ungewöhnlicher Glücksumstand, sodaß auch sein Vater (Sept. 1777)schreiben konnte:
„Traue nur auf Gatt und überlasse ihm dies, er wird gewiß für Dich sargen, ohne daßDu zu sehr uach oben strebest. Bedenke nur, wie wunderbar Gott bis hierher alles zu DeinemIvohl gefüget, da Du selbst schreibest, daß Dir Gott solche vielvermögende Gönner und Freundegeschenkt und Du dadurch eine (Zurriers vor Dir hättest^ wie Du selbige nicht in einemanderen Lande gefunden haben würdest. Es ist solches Gottes Ivcrk, der mit Dir ist unddem Du alles zu danken hast. Denn es ist wunderbar, an einem Grt, wo man keine verwandtenund Freunde hat, sein Lonto zu finden, so wie Du versicherst in Deinem Briefe, s^ch gratnliroDir dazu vou Kerzen und wüiqche Dir ferner den Segen Gottes, sowie mehrere rechtschaffeneSeelen thun nnd Gott für Dich bitten, wovon Du dereinst, wann Du ferner Gott vor Augen undm Kerzen behalten wirst, die Früchte genießen sollest, denn der Gerechten Gebet vermag viel."