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AschaffcttbtN'g, 19. August. Ich danke verbindlichst für die mitgetheiltenBemerkungen, muß jedoch dagegen bemerken: a) daß auch ehemals die Aurfürstenköniglichen Rang zu behaupten suchten; daß b) nach der Bundesakte die Fürstenerster Alasse, worunter ich der vorstehende bin, königliche Ghren haben; daß mithino) dasjenige, was nur der großherzogliche Charakter beizulegen scheint, für michkein neues Recht ist, sondern mir längst gebührte, mir auch von dein sranzös.Aaiser innner gegeben wurde. Ich überlasse meinem Herrn Nachfolger, hierin das-jenige zu thun, was er für zweckmäßig erachtet. R?as mich anlangt, so bekenne ichausrichtig, daß ich auf solche Dinge in meinem ganzen Leben keinen bverth gelegthabe, und ich konnte nicht wahrnehmen, daß ich dadurch in der öffentlichen Achtungverloren hätte. Rur scheinet, daß es inkonsequent sein würde, wenn ich jetzt erstAuszeichnungen in Anspruch nehmen wollte, die mir längst gebührten. DieserGegenstand mag aus sich beruhen für die kurze Zeit, die ich vielleicht noch zu lebenhabe, und es würde mir leid sein, als Primas das so nützliche Band wechselseitigenVertrauens wegen unbedeutender Worte zu brechen.
Gs wird mir recht angenehm sein, wenn Sie dem Galatage in Darmstadtbeiwohnen. Sobald Sie Runister-Staatssekretär werden, übertrage ich die Darm-städtische Gesandtschast dem Freihcrrn von Geuben, welcher dort wohnen wird.Ich bin mit vieler Hochschätzung Dero Freund Cm'l.
Nr. 492.
Frattttfnrt, 9. Aug. 1811. Euer Königliche Hoheit! Die untcrthänigsthier zurückkommende Berichte und Eorrssponcksn? betreffen zwei verschiedene Gegen-stände. Der erste ist die Forderung des Glasschleifers Orth für an den Kurprinzenvon Hessen gelieferte Spiegel ins Hanauer Schloß in: Jahre 1806. Dieser Gegen-stand ist schon dadurch erledigt, das; a.) nachdem durch den Hrn. Dammer Herrn v.Bardeleben eingekommen Zeugnisse des Kurprinzen diese Spiegel bis auf die Summevon 30 Earolins bezahlt waren; I?) dadurch, daß Euer Königliche Hoheit dein gedachtenOrth nicht nur ungebrauchte Spiegel für die von ihm selbst geschätzte 472 fl. habenzurückgeben lassen, sondern ihm noch durch Hrn. Zahlmeister Osins ein gnädigstes frei-williges Geschenk von 300 fl. gegeben haben, welchemnach Orth über das vnplumseiner restirenden Forderung erhalten hat, wie dieses der Geh. Kammerrath voarinAin seinem Berichte v. 3. d. ausgeführt hat.
Der zweite Gegenstand ist, daß der Herr Kurprinz die Vermuthnng hegt, als -seien Euer Königliche Hoheit Willens, ihn:, nach Abzug des Rückständigen, den Betragfür sämtliche Spiegel herauszuzahlen. Worauf diese Vermuthnng sich gründe, ist zwarnicht abzusehen; ich glaube aber unmaßgeblich, daß Eure Königliche Hoheit sich indergleichen Erwartungen oder Vorschläge schlechterdings nicht einlassen können. Beijeder Veranlassung haben Eure Königliche Hoheit den sehr richtigen Grundsatz auf-gestellt, und müssen denselben fest behaupten, daß Höchst Sie Ihr Recht auf Hanaunebst allem, was darin ist, nicht von dem Kurfürsten von Hessen und dessen Familie,sondern allein von dem Kaiser Rapolson, als Eroberer und in Gemäßheit des TilsiterFriedens legitimen Besitzer der ehemaligen kurhessischen Staaten, haben; folglich daßHöchstdieselbe nicht in die jnra. st, «Mig'gckionsL des Kurfürsten und Kurprinzen vonHessen, sondern allein des Kaisers snccedirt haben. Der gegentheilige Satz würdevon den nachtheiligsten Folgen für Eure Königliche Hoheit sein.
Hinsichtlich der Mobilien in dem Schlosse zu Hanau (welche ebenso gut alsandre Dinge par ckroit äs oongusts Eigenthum des Eroberers geworden waren)kömmt noch hinzu, daß im Laufe des vorigen Jahres der Kaiser Euer KöniglichenHoheit mit den sämtlichen im Hanauer und Fuldaer Schlosse befindlichen Mobilienein Geschenk gemacht und solches Höchstdenenselben durch den Hrn. Gesandten Gr.v. Dsckonvills hat eröffnen lassen. Euer Königliche Hoheit sind daher wegen diesemniemandem, am allerwenigsten aber dem abgekommenen Eigenthümern etivas schuldig;und wenn Höchstdieselbe im Gefühle der Billigkeit einigen Arbeitern und Lieferanten,welche noch nicht bezahlt waren, eine Entschädigung haben reichen lassen, so ist dieses