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dein Domkapitel abcnnal empfohlen, werde auch mit dem Herrn Domdechante da-von sprechen. Traurig ist es, daß man unmöglich allen helfen kann, Ick 3) werdeich die Sache der Hrn. Hofmann und Flötmann aus eigenem Antriebe zur Sprachebringen und hierüber (wenn Unordnung besteht) eine förmliche Untersuchung ver-anlassen. (^n Bezug auf w. U)innkopp) der Hr. Staatsrath hat diesen Gegenstandmit vieler Älugheit und Einsicht gefaßt. Ich bin ganz mit Ihnen einverstandenund ersuche Sie, gelegentlich die Gründe des diesseitigen Benehmens dein vonHartwich begreiflich zu machen. EM.
Aschaffenburg, den 2(. Uttri (303.
Nr. 472.
Frankfurt, 1. Juni 1808. Euer Hoheit habe ich 1) die Gnade anzuzeigen,daß die Aufträge an den Frhrn. v. Reding und an Hrn. Bacher besorgt sind;2) unermangele ich die mir zugekommene 82. Designation des Approvisionirungs-Amtsuntthgst. einzusenden; 3) hat Hof-Rath Winnkopp nur anliegendes Schreiben nebstder langen Deduktion und dem Entwürfe einer andern Erklärung zugehen lassen,welche er wünschte, anstatt der ihm gdgst. vorgeschriebenen einrücken zu dürfen. Eskömmt alles auf Euer Hoheit höchste Bestimmung an. Im Grunde sagt letztere imwesentlichen das nämliche, was jene besagt, und es konnte ihn: meines unmaßgeblichenErachtens diese Abänderung wohl erlaubt werden. Die Hauptsache ist, daß künftigdurch die gdgst. angeordnete Zensur dergleichen Unanständigkeiten verhütet werden. Intiefstem Respekte beharrend Euer Hoheit unterthänigster Diener Gberstein.
Afchussenlmrg, den 2te». .-Ul I) Ich danke für die gute Besorgung.Ick 2) Ich danke für die AUttheilung. Ick 3) Acit unbegrenztem vertrauen über-lasse Ich diese Sache gänzlich der Entscheidung des Herrn Staatsrathes.
Ihr Freund Carl.
Nr. 473.
Frankfurt, Ä0. Juli 1808. Euer Hoheit geht die Frau v. Bornheimin der hier anliegenden mir nck 8ta,t,um keZsncki offen zugeschickten Vorstellung aber-mals unterthänigst über nachfolgende zwei Gegenstände an. Der erste ist die wieder-holte Bitte um Höchstdero Verwendung zu baldiger Beendigung der bekannten Differenzenüber das Lehen zu Soden und Sulzbach. Bei dieser Sache weiß ich unterthänigstnichts anderes vorzuschlagen, als daß den? Hrn. Geh. Rath v. Roth, welcher schonmehrmal darüber berichtet und die eigentliche Lage der Sache vorgelegt hat, empfohlenwerden möge, sich bei den übrigen Herren Abgeordneten zun? Mainzer Ausgleichungs-Geschäfte für die baldige Vornahme und Erörterung derselben nach Möglichkeit zuverwenden. Daß der Frau v. Bornheim durch die Verzögernng der Beendigung weheund unrecht geschehe, unterliegt wohl keinen? Zweifel: das Unglück ist aber hierbei wieüberall, daß kein oberster Richter mehr existirt, an welchen der Unrecht Leidenderekurriren könne!
Der zweite Gegenstand der Bitte ist nun und besteht in das von den? HerrnEnal « der Frau v. kZornlmim, den? Freiherr?? v. vorstm eisten, besitzende, zu Orbgelegene, ursprünglich Menburgische Lehen, welches theils Mann- theils Weiberlehenund mit aklockia untermischt sein solle. Die Frau v. kZornllsim wünscht, daß EureHoheit die Höchste Gnade haben möchten, das Mannlehen ihr zu Gunsten auch inWeiberlehen umzuändern und gleich dem auf sie als Forstmeisterischen Descendentenübergehenden Weiberlehen ihr und ihrer Nachkommenschaft zu überlassen. Schon voreiniger Zeit hatte eine Frau v. IZmnckisim über diesen Gegenstand ihre Bitte geschriebenund das durch die Rheinische Bundesakte abgeänderten Verhältnisses unerfahren michgebeten, ihr einen Weg an den fürstlich Menburgische?? Hof anzudeuten, woselbst siediese ihre Angelegenheit anbringen wollte. Ich gab ihr zu erkennen, daß dieses Lehennicht mehr von Menburg, sondern als im fürstlich Primatischen Staate gelegen, nun-mehr von Euer Hoheit nskevire, verwies sie auf das von Höchstdemselben erlasseneLehens-Anfforderungs-Patent und bemerkte ihr endlich, daß es vor allen? nöthig seie,daß ihr Herr Eimke diese Lehen bei den? fürstlichen Lehcnhofe zu Aschaffenburg muthe