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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
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Nachdem der Kurfürst 3 Jahre später, am 1. Januar 1733 ihn zu seinemKämmerer ernannt und ihn unter dem 6. Mai desselben Jahres für großjährigerklärt hatte, beförderte er ihn schon im folgenden Jahre, am 15. Sept. 1784 zumwirklichen Neuburgischen adeligen Regierungsrathe mit Sitz und Stimme.Die 3 bezüglichen Dokumente lauten:

Nr. 455. veoret für den Karl Arkrn. von Klierstein als gnädigst ernanntenknrfürstk. Kämmerer.

Lsisnissimus Alsetov! Indem Seine Aurfürstl. Durchlaucht den Aarl Frey-Herrn von Eberstein in gnädigster Rücksicht seines erprobten altadeligcn Her-kommens, dann sonstig guter Eigenschaften zu Höchst Dero Aämmcrer unter heutigemDatum zu ernennen mildest geruhet haben; als wird ihm solches durch gegenwärtigeshöchstcigenhändig unterzeichnetes und mit dem größern geheimen Signet ausgefertigtesDekret in kurfrstl. höchsten Gnaden zugesichert. UAinchcn, den j. Iäners s?3Z.

Aarl Theod. Aurfürst.

.44 nümdMnm Fsreuissimi Domün üteetoris proprium L. L. Airstncr.

Nr. 456. Venia aetatis für den Karl Areisterrn von Köerstein.

Wir Aarl Theodor, von Gottes Gnaden Hflalzgraf bei Rhein, Herzog inGber- und Nieder-Bajern, des heil. röm. Reichs Erz-Truchsäß und Aurfürst, zuGülich, Eleve und Berg Herzog, Landgras zu Leuchtenberg, Fürst zu Ucörß, ölnrqumzu Bergen Gpzoom, Gras zu Veldenz, Sponhein:, der Ukark und Ravcnsperg, Herrzu Ravenstein :c., Haben dem kurpfälzischen Aäinnrerer und adeligen Raths-aoesssistön Aarl Freiherrn von Eberstcin aus desselben unterthänigstes Bittendie Gnad gethan, ihme die vvniam uktakis angedeiheir zu lassen; erklären somitgenannten Aarl Freiherrn von Eberstein dergestalten für volljährig, daß derselberechtsfähig und gültig über sein cigenthümliches Vermögen äisponiren, ordnen undhandle» könne, ihme mithin wegen annoch abgehenden öluj»riluslK-Iahreu dasnrindeste nicht in Weg gcleget werden solle. Urkundlich Unseres hierangedrucktenkurfürstlichen größeren Regierungs-Aanzlei-Insiegels gegeben in Unserer Haupt- undResidenzstadt Ulann heim am 6. Uüai s?8Z.

sV. 8.) Aurpfalz Regierungs-Raths Präsident, Vice-Hräsident, Vice-Aanzler,Geheime und Regierungs-Räthe.

Karl Klnlipp Kczchcrr von Pen» in gen. F. Stamm.

Nr. 457. Patent für den knrfürstk. Kämmerer Karl Ireyherrn von Köersteinals wirklichen H'falz-Weuönrgifchen adeligen Wegiernngs-Hlatlj mit Sitz nndStimme.

Wir Aarl Theodor, von Gottes Gnaden jDfalzgras bei Rhein, Herzog inGber- und Niederbayern, des heil. röm. Reichs Erztruchseß und Aursürst, zu Gülich,Aleve und Berg Herzog, Landgraf zu Leuchtenberg, FmK zu Ulörs, Ularquis zuBergenopzoom, Gras zu Veldenz, Sponheim, der Uüark und Ravensberg, Herr zuRavenstein :e., thun kund und fügen Unseren Vbersthofmeistern, Gberkämmern,Gbersthofmarschällen, Gberststallmcistern, geheiinen Aanzlern, sonderlich aber UnscrnNeuburgisch l'russiävntön, Viek-Di'aesiÄknten, Vios-Aanzlern, Viveotorn, Geheimen-,Regierungs-, Hoskannner- und Landschafts-Räthen, fort smnmcntl. Hos- und Land-bedienten, auch sonsten jedermänniglich hieinit zu wissen, daß Wir Unserm AäinmererAarl Freyherrn von Eberstein die Gnade gethan und selbigen auf gut Ver-trauen und Glauben, so Wir zu ihme gestellet, und seiner Uns geleisteten Eides-pflicht, so lang Uns gnädigst gefällig ist, zu Unseren: wirkl. Neuburg, adeligenRegierungs-Rathen mit Sitz und Stimme auf und angenommen haben, thunauch solches hieinit und kraft dieses also und dergestalt, daß Uns und Unseren:Aurhaus er treu und hold sein, Unseren Nutzen frommen und Interesse befördern,Arges und Schaden, so viel an ihn: ist, in Zeiten warnen und wenden, sein räth-