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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
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gehalten seien, allenfalls aber ab in casum rsnitontiao utpoto in ro juAieata aoparatam oxoonkionom lnrbonks xor manckata 8. E. darzn angestrenget werden sollenund mögen zc. So geschehen Mainz ub sup.

(I,. 8.) ?i>sn? Kilian Cknunerer von Morinlls Fre^l». von villilbei'x.

(E. 8H ?in»2 Eelcenbei'tlr Enmmcrcr von Molmke chrcgb. von uiul 211 valilbeix.

(E. 8.) >Volssxniix Eberlmiul Cümmcrcr von Movmvs Fvczzk. von Dalilberx.

illit. zl 18. Aug. 1V39.

Wir Wilhelmina Freifrau von Guttenberg und Juliana Freifrau vonRodenhanscn beiderseits gebvrne Schwestern von Quernheim Urkunden und be-kennen: Demnach unser resp. Sohn und Vetter, der reichsfrei hochwohlgeborne HerrHerr Karl Christian Freiherr von Eberstein plon. tit. mit der auch frei hoch-wohlgeborenen Fräulein Fräul. Sophia Kämmerin von Wormbs Freiin von und zuDahlberg der gnädigsten Frauen Kurfürstin zu Pfalz Hof-Dame, durch beiderseitshohe Anverwandtschaft und nächste Befreunde bethätiget und beschlossen, dem Allerhöchstenzu Lob, dein Sakrament der heiligen Ehe zu Ehren und zu Weiterung der christ-kntholischen römischen Kirchen, auch wohl Vermehrung ritterlicher verwandtlicherFreundschaft eine christliche Heirath zu thun und zu vollziehen, dann erstbesagter HerrBräutigam seiner herzlich geliebtesten Fräulein Braut und künftigen vertrauten Ehe-gemahlin, dafern er (welches Gott in Gnaden lange verhüten wolle) vor derselben mitTod abginge, zum jährlichen Witthum eintausend Gulden rheinisch, der Guldenzu 60 Tr. gerechnet, zugesaget; als reversircn wir obgenannte resp. Mutter undTante uns in Kraft dieses offenen Briefs besagter Fräulein Braut und assekurirendieselbe eine für beide und beide für eins also in soliäum für uns, unsere Erbenund Erbnehmen, so lang sie den Wittibstuhl nicht verrückt und zur andern Ehe schreitet,ihr unser gemeinschaftl. freiadeligc, erbeigenthümliches Rittergut Zeppenfeld und Zu-gehörungcn mit dem Anhang, daß falls durch ergebende dermalen unbekannte Zufällesolches hiernächst zu Ertrag- und Bestreitung dieses alljährlichen Witthumsgehalts nichterklecklich sein sollte, alle unsere andere jetzig und künftige zuwachsende Güter, Habund Nahrung, soviel hierzu vonnöthen, hiermit und in Kraft dieses unterpfändlich ein-gesetzt und verschrieben sein solle, verschreiben und setzen auch solches alles zu mchrerSicherheit derselben hiermit cum eonstikuto possossorio ot, paoko oxseutivo dergestaltein, daß sie also gleich den Besitz davon haben und solchen bedürfendenfalls nach selbsteigenem Wohlgefallen ohne Hinderung oder weitere richterliche Begrüßung exerziren,auch das Witthum an eintausend Gulden alljährlich daraus ziehen solle, könne undmöge, welchen Falls unsere Verwalter itzt als dann und dann als itzt zu Gestatt- undBefolgung dessen zugleich hiermit angewiesen sein sollen, wie wir dann vermög diesenoffenen Briefs dieselbe auch wirklichen anweisen, begeben uns dahero wissentlich undwohlbedächtlich allen hicrwider zugutkommcnden Wohlthaten, wie solche Namen habenmögen, auch bereits erdacht oder noch erdacht werden möchten, den 8onaE Eons. Volle-jano der ^utlron. 8i gua Nulior :c., dessen wir wohl durch nachgemeldten HerrnSolarium und proouraborsm orclinarium in deutscher Sprach verständiget wordenseind, auch wohl verstanden haben, weniger nicht der Rechtsregul, die da will, daß eineallgemeine Verzicht nicht gelte, wo nicht insonderheit solche in spoeio vorhergegangenund benennet worden. Dessen allen zu mehrer Urkund und Versicherung haben wirdiesen Assekurationsschein eigenhändig unterschrieben, auch unser angeborne und frei-herrl. adelige Petschaft beigedruckt. So geschehen Mainz, den achtzehnten MonatsAugusti des 1759sten Jahrs, nach unsers liebe, Herrn zc. Jesu Christi Geburt.

IVillielmiiia Ff. von Guttenberg geb. Fherrin von (ducrnbcnn. (E. 8.)1l. 1. Ii. Ff. von Uoüettbnuscn geb. Fherrin von <Hucrnkeim. (iE. 8.)(iE. 8.) N. v. Aloäcnluuwen, Gral-Major, als Assistenz.

Daß die hochw. reichsfrei gnädige Frauen Wilhelmina von Guttenberg undJuliana von Rodenhausen, beiderseits geborne von Quernheim, letztere in spoeiounter Beistand ihres Herrn Ehegemahl, vorstehenden Assekurationsbrief in Gegen-