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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
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Hochwohlgeb. Freiherrn Karl von Ebcrstein sel., hochfürstl. gewesenen Ober-Jäger-ineisters, hinterlassene Güter ein Jnventarinm aufzurichte», und was in jeder dessenbeiden Ehen acquiriret und an Schulden geinachet worden, zu separiren, wie der gndst.Befehl von Wort zu Wort lautet:

von Gottes Gnaden Ehristian Fürst zu Nassau, Graf zu Katzenelnbogen, viandcn und Diez, Herrzu Böllstein rc. lvir finden unumgänglich nöthig, daß nnsers abgelebten Gber-)äger>ncisterssel. sämtl. Verlassenschaft ordentl. inventiret, und was in jedcrer dessen beiden Ehen acquiriretund an Schulden geinachet worden scparirct werde. Dieweilen nun anderer überhänftcr Geschäftehalben niemand von nnsern Regierungsräthen dabei sein kann, so befehlen wir unsernr Rath undAmtmann Jockeln, daß er solche Arbeit wie ehe wie besser vor die Hand nehme. Rnd habendie Vormünder beiderseits Kinder ihme hierunter alle Beförderung und Assistenz zu thun, damitdieses Geschäft desto eher und zum Besten der Kinder und Erhaltung der Richtigkeit, auch Ver-meidung sonsten besorglichen Streits und Gewirres zum Stand gebracht werde.

Dillcnbnrg, den 28. Kovsmdr. 1755. Christian Fürst nr Uastan.

Als habe heute äuto Samstag den 12. Tag llg-n., nachdem die adel. FrauWittib aus dem Sechs-Kind-Vetter Wochen getreten im Beisein derselben und deradel. Frau Wittib von Büring und ihres Assistenten, des hochedl. Herrn, Hrn. JohannHartmann Steubern, beider Rechten Ooetori, damit den Anfang gemachet, wobeidann die Frau adel. Wittib von Eber stein sowohl, als auch die von Büring nebstihrem Hrn. Assistenten sich dahin vernehmen lassen, daß sie beiderseits die Erbschaftanderer Gestalten und Namens ihrer Kinder und Enkeln anzutreten nicht gemeinetwären, als eum bsiielleio Invantarü, auch sich übrigens guuavis eompawulia. inssiseiö aber Herr Ooetor Steuber in smnelo juramanli nmnikksbntionis sich reser-viret und vorbehalten haben wollte.

Diesemnach hat sich an aller Verlasscnschaft gefunden und wie dieselbe von beidenadeligen Frau Wittib manifestiret worden ist, als an liegenden Gütern und was davorgeachtet wird:

I. Das freiadlige Rittergut wichen.

1. A»« Haus und Hof.

Das adel. Rittergut zu den Eichen genannt, wobei sich befindet ein rcparirtcs oder fast neu erbautesWohnhaus nebst dazu von Grund neu erbauten Schemen, Stallungen, Hofhaus, Brauhaus undBackhaus, auch einem aparten Bäugen am Einfahrtsthor vor Jäger und Verwalter, oben und untenzu Huhner und Schwein-Ställen aptiret, it. eine Mahl-, Scholl- und Schlag-Mühl.

Item eine Eisenhütte, so noch in gutem brauchbaren Stand ist, zu Heller.

Einen Eisenhammer, der aber äato nicht in brauchbarem Stand ist.

2. An Gärten.

Ein am Wohnhaus gelegener und mit einer hoben Mauer eingefaßter Lust- und Grabgartcn.

Außerdem noch 4 Gärten (2 Grabgärten und 2 Grasgärten), welche mit Zäunen umgeben sind.

3« An Fischereien.

Ein Weiher in dem Hof nebst einem von außen eingeleiteten Springbrunnen.

Vier gleich hinter dem Haus gelegene Fischweiher nebst einem Krebs- und Gründe!-Behälterchcn, vonBohlen gemacht.

Ein ziemlich großer Weiher an dem Wahlbacher Fußpfad nebst Setzgraben.

4. An Miese».

Neun Wiesen, welche zusammen 6700 Ruthen halten und ungefähr IVO Wagen Heu jährl. tragen.

5. Ackerfeld.

Neun Ackerfelder, welche zusammen 10 298 Ruthen halten.

6. Maldnng.

Der Haubachswald, Bergwald, die Eichen und die Fissclbach, welche zusammen 140 Morgen

und 45 Ruthen halten und von dem Hause Bürbach zu den Eiche» gekauft worden sind.

Zwei Stück Waldung in der Eichelhard, halten 2372 Ruthen.

dem Langen-Wald halten 6432 Ruthen.

7. An Hanbergen.

Siebzehn Haustücke, welche zusammen 309 Morgen 115 Ruthen halten und von dem Hause Burbachzu den Eichen gekauft worden sind.