Nr. 391. Der Minister v. Seevach käfzt durch den Gekeimfchreiöer Dietrichdem Grafen von Lverstein am 17. Dez. 1725 folgende Antwort zukommen:
Es haben des Hrn. GehRaths von Seebach blxe., welche der vielen andernpnlüignvn atkairsn halber auf das untern dieses abgelassene Schreiben (Hr.v. Seebach läßt Eberstein's erstes Schreiben gar nicht erwähnen) selbst zu antwortenbehindert gewesen, mir anbefohlen, nebst Ablegung eines Kompliments hieraus zumelden, daß man beim hochpreisl. Geh.-L0n8il.i0 wegen des nachgesuchten Urlaubsnach Dillen bürg zu reisen, zumalen bereits, wie im obangezogenem Schreiben an-geführt, es von Warschau aus noeorcliret worden, kein weiteres Bedenken finde.Ich habe solchemnach von dein, so mir anbefohlen worden, mich hierdurch aaguittirenwollen und verbleibe w. Dresden, am (7. I)se. (725.
Nr. 392. An Minister v. Seevach.
Hochw. rc. Herr Geheimbder Rath und Untrem! Eur Uxasllanz berichtehierdu rch gehorsamst, daß auf die vom Hrn. Geheimbden seerelaria Dietrich mirüberschickten Usrmismon des hochpreisl. Geheiinbden Lonsilii gesonnen, morgenoder übermorgen meine Reise nach Dillenburg anzutreten. Ich habe aber da-hier solche Veranstaltung getroffen, auch meinen Laorvtarimn zu dem Ende hier zulassen rssolviret, damit an Königl. Utas. Dienst, es ereignen sich auch die Vor-fallenheiten, wie sie wollen, nirgend etwas versäumet werde, ich auch bedürfendenFalls allsofort wieder hier sein könne. Womit zu beharrlicher hohen propaimionmich gehorsamst empfehlend allstets beharre Eur blxvkllsn? ganz gehorsamster w.Diener Gberstein.
Ncainz, (3. ckan. (726.
Nr. 393. Graf Kverstein Littet den Minister v. Seevach in Dresden umWachurtauö:
Weilen sich bei Regulirung der LueossÄan und Vivi8iou der Verlassenschaftmeines sei. Bruders sehr viele Schwierigkeiten Hervorthun, die mich befahren machen,daß künftige Woche damit nicht gänzlich fertig werden, sondern wohl noch einigeTage länger zubringen möchte; als habe Eur Exc. hierdurch gehorsamst ersuchensollen, bei dem hohen Loimilio gütigst vor mich zu intsreslliren, daß mir nicht zuUngnaden gerechnet werden möge, wann noch etwas über den gehorsamst ausge-betenen 3 wöchentlichen Urlaub zu Ersparung einer nochmaligen beschwerlichenAnhero-Reise länger allhier zu verbleiben mich genöthiget finden möchte. Werdedagegen alle gehorsamste Dankbarkeit führen und ewig verbleiben Eur Excellenzganz gehorsamer, ergebenster Diener EbrrBtrin.
Dillenburg, 9. Febr. (726.
Zu Vormündern der Kinder Karl's v. Eberstein wurden bereits am 25. Nov. 1725ernannt n) über die Kinder 1 r Ehe (Johannette Charlotte, Amalia, Karl und Christiana):der Graf Ernst Friedrich von Eberstein und die mütterliche GroßmutterJudith geb. Libot, welche „in erster Ehe den von Büring gehabt"; b) über dieKinder 2r Ehe (Dorothea Henrietta, Karl Christian und den erst am 19. Nov. 1725geborenen tilium p08tliumum Ludwig Ernst Karl): des Ober-Jägermeisters v. E. WitweWilhelmine Charlotte geb. von Quernheim, welche jedoch in wichtigen Sachenohne den Grafen E. F. von Eberstein nichts vornehmen konnte.
Nr. 394.
Von Gottes Gnaden Wir Christian Fürst zu Nassau, Graf zu Tatzenclen-bogen, Vianden vnd Dietz, Herr zu Beylstein :c. Urkundten vnd bekennen hiermit.Nachdem der Weyland Veste Vnser Lieber Getrewer (VberIägerUleister Cnrlnnn Edrrstrin dieses Zeitliche am 3. lnrjn8 gesegnet vnd auß Erst und AndererEhe Kinder hinderlassen, zu deren Vormundschafft bey Vnß desselben AltesterBruder Herr Ernst Friedrich Grnstf von Gdrrstein, so dann die respective