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Haus in denen Eichen samt denen darzu gehörigen Bauen und Hofrenten, Ackern,Wiesen, Gärten, Hauberg, Waldungen, Weidgercchtigkeit, Jagden und Fischereien samtTeichen und ihr Antheil der Hütten zur Heller, auch allen andern Renten undGefällen, Recht und Gerechtigkeiten, wie ingleichcn alle dahin gehörigen Güter undGefälle, besucht und unbesucht, in spsois aber nebst den drannen Raden NNdEnaden-Häfen zur Milden, all zc. den 28. 8dr. 1704 von dein zeitigen Pastorn zuWillensdorf (Würgendorf?) Ehren Düngerküß spsaities übergebcnen Güter und Gefälle.
So sich auch etwa 2) ein oder ander Gut, Renten und Gefälle über kurz oderlang finden sollten, so hierinnen zwar nicht benamet, doch aber jemalen zum HausEichen gehöret hätten, selbiges soll vor höchstgemeldter Sr. hfstl. Dchl. mit dem Rechtals das Haus Eichen jemalen darauf gehabt, besessen, auch zc. besitzeil mögen und vorckalo dieses auf eine rechtsverbindliche Weise nicht erblich und unabläßlich verkaufet zc.kraft dieses Kaufs sein und verbleiben, jedoch mit dieser Kondition, da dergleichenPosten einer etwa verpfändet oder sonsten dessen Richtigmachung einige Kosten zc. erforderteund in Int. !I nicht specifiziret wäre, daß alsdann des Hrn. Käufers hfstl. Dchl. solcheallein aus dem Ihrigen und für sich selbsten tragen werden.
3) Und damit Jhro hfl. Dchl., der Hr. Käuferzc., alle benöthigten zc. Dokumentehaben möge, als sollen Deroselben Kommittirteu sogleich zc. alle zc. in der Frau undFräulein Verkäuferin Verwahrung befindlichen Schriften, so das Haus Eichen und dessenGüter und Gefälle zc. koncerniren können, siib tnlchnrnmauti richtig ausgeliefert zc.werden. 4) Soll Haus und Hof in den Eichen zc. sogleich zc. des Hrn. Käufers hfl.Dchl., doch mit den: Beding, daß die Frau und Fräulein Verkäuferin bis zu aus-gesehener zc. Gelegenheit und der Hofmann mit seinem Viehe bis künftigen Petritagdarauf wohnen bleiben, eingeräumt werden.
Den Kaufschilling betreffend, so übernehmen Wir Fürst Wilhelm zc., derKäufer, für alle oberwahnten zc. Güter zc. und Gerechtigkeiten: erstlich alle nach-folgenden und in der Punktation 8uk> bl. 1 bis 14 inel. befind!, und hier in spsaikangefügten Summen namens der Verkäuferinnen, als vebitric,innen, auszuzahlen, nämlich
1) an unfern Rath Tilemann samt Pension 1000 fl.
2) an die Frau Obristin von Koppen 1000 fl.
3) noch selbiger 375 fl.
4) an Or, Hartmann zu Siegen 120 fl.
8) an Rückcrt allhier zu Dillenburg 78 fl,
6) noch so auf den extra Höfen hin und wieder pfandsweise stehet ... . 300 fl.
7) an Thomas Hartmann 75 fl.
8) an die Frl. Charlotte von Scelbach, Äbtissin zu Elsaßzabcrn.... 450 fl.
88 fl.
0) noch an die Kirche oder Armen zu Burbach 60 Radgr.
10) an die Kirche zu Ncukirchen 6V Radgr s
11) an die Kirche zu Willcnsdorf (Wingendorf?), so die jüngste todeSverblichenc
von Seelbach dahin vermacht 18 Thlr 27 fl.
12) an Winkelbcrg zu Siegen 21 fl.
13) an Ising daselbsten 21 fl.
14) an Kasander Stichin Wittib 12 fl.
welche verschiedene Summe auswerfen 3567 floren in itzigem gangbaren Ediktgeld.Ferner und zweitens so übernehmen der Fran und Fräulein Verkäuferin wegen inAnsehung der aus denen zu dem Haus in Eichen gehörigen und verhypothezirtenGüter nachfolgende Kreditoren zu befriedigen und sie beide diesertwegen schadlos zuhalten, namentlich
an nnscrs Vogts Philips Stehle scl. Erben für die verpfändete rc. Wiese zu
bezahlen 300 Thlr.
noch denselben weiters von wegen zwei Feld, so sie gleichfalls nutielireties
genießen 300 „
Gerhard Sauer wegen der verpfändeten und sogenannten Saucrwicse . . 170 „
Martin Mauden wegen Verpfändung zwei Wiesen 150 „
Karl Schmidt wegen eines verpfändeten Felds 50 „
Philips Sauer wegen eines verpfändeten Felds 60 „
Michael Meyer wegen 2 verpfändeten Wiesen 324 „
Polen Hans Heinrichs Erben wegen 2 verpfändeten Wiesen 70 „