geeicht erhalten, zu schreiben, daß er Ihnen gnu Uslerons in Ihren Sachen helfenund solche fordersamst erledigen möge.
26. Okt. 1765. Ohnerachtet ich noch keine Nachricht von Ew. Hochw. habe,ob wirklich von Jhro Majestät das promokorium an den Hrn. lZuron von Erumsrzu Beförderung Dero Sache ergangen, so habe doch selbsten Gelegenheit genommen,demselben davon Eröffnung zu thun, auch soviel erwirket, daß gestern die Urtheil vor-laufig dahin erfolget, daß
mit Verwerfung der vorgeschützten exeept. tori vr. v. ^rvirlein sich nebst I>r. LotmuunNamcnS der Wahlischen Erben in der Hauptsache binnen 2 Monat dahier sich einlassen,auch letzterer auf Absterben der Fr. Rath Wahlin sich Namens der hintcrlasscnen Erben indieser Zeit tegitimiren solle.
Dadurch ist mithin der Gerichtsstand, das Kaiserl. und Reichs-Kammergericht,den man von beiden Seiten der Beklagteil beinah 20 Jahre verfochten, und Ew. Hochw.zur Dillenburgischen Regierung mit Ihrer Klage verweisen wollen, völlig gehoben.Und da es solchemnach in Betracht der Hauptsache sx conosssions des Zehnten anweil, den Hrn. v lZnrinx offen lieget, daß solcher die guulikuksm kbuckulsm nicht habe,mithin derselbe in dessen ksstumsnt, Ew. Hochwohlgeb. mit Recht verlassen werdenkönnen, mithin solcher unbillig eingezogen und ulisniret worden; So wird denen allen-fallsigen Dillenburgischen Handlungen gar kurz begegnet werden und die Hauptsache inkurzem zur End urtheil eingeleitet werden können.
1. Nov. 1765. vr. Wahlin als nachhero die dillenburg. Regierung, dieSie all eunsum ob uck prusskunckum sviokionsm aitiren lassen, habeil bishero sich inder Hauptsache nicht eingelassen, sondern nur vorgewandt, daß die kammergerichtlicheM-isckiekion in Ansehung des zu vinckicirenden Zehenten und Burgguts nichtk'nnckirt seie, maßen solche über das Lehen wären, mithin die Klage vor den dillen-burgischen Lehenhof in erster Inskun? angebracht werden müßte. Diese elenden undgrundlosen Behelfe, da die I)r. 'VVublin als damalige Besitzerin in koro sno orckinurioEumsruli mit Recht belanget worden, auch nach dem buchstäblichen Inhalt der fürstl.Eonosssiou an weil, den Hrn. v. UnrinA besagter Zehente kein Lehen ist,maßen er ihme mit denen notablen Ausdrücken, solchen verschenken, verkaufen, ver-tauschen und gusmennMö alium zu trunslsi'iren, gegeben und sich weiter nichts, alsdas Näherrecht auf solchen Fall und der Eonsens rsserviret worden ?c. Sie mögennun vorbringen, was sie wollen, so werde ich mit ihnen keine weitere Schriftwechselunternehmen, sondern uck Lententikun snbmikkiren, weilen diesseits in ucckis und inder von mir verfertigten spsois kueki alles gesagt und rsmovirt ist, was nur gegen-seits vorgebracht werden kann.
5. April 1766. Auf Ew. Hochw. Hochgen. vom 18. verlofenen Monats habehiermit ohnzuverhalten die Ehre, wie die hochfürstl. dillenburg. Regierung nach derletztern Urtheil allerhand vergebliche Schritte gemachet, und sich von der utkuirs los-halftcrn, die von Elüliobischcn Erben aber, und jetzo die v. Hi^ublische, weil sie dasGut anwiederum abgetreten, die ganze Sache auf erstere schieben und sich davon gänz-lich freimachen wollen. Beider ist aber allbercits genuglich begegnet und ich habe schonvor denen Ostern eine fernere Urtheil gehoffet. Der Frhr. v. Erumer ist Uslorons,der Hr. kckajor v. Ltmktsrbsiin, so neulich hier war, hat solche auch selbsten bei dem-selben erinnert. Dero Herr Krnders proeess stehet gegenwärtig auf der sxoention.Die Sache habe mit allen Unkosten gewonnen, und seine Fr. Mutter und Fr. Runksmüssen ihme annoch ohngefähr 6 bis 7000 fl. herauszahlen, wovor das Gut zuZeppenfeld haftet. Die Fr- v. Lmsssn ist endlich von ihrem beschwerlichen proosssper Lsnksnk,. in rsstiinkorio glücklich und von allen Anforderungen der Usiebmunnund Finkischen Erben ubsolviret, auch ihr noch ohnlängst die proesss-Kosten mit700 Thlr. uckjnckieiret worden.
Alonsienr Nonsienr Is Lurou d'Rderstein, Uchor et Louniumäew'du Regi-ment (p^ppentzoni'g Dragons un Lerviee de 8. Aich, te Roi de Rrus8eIre». Vnder8t. ü Rilse in Preußen.