in vorzüglichen Stand setzen und mit „allerhand raren" Obstbäumen bepflanzen. Umnun auch das ihm bezw. seinem Sohne die Zugehörigkeit zur freien NeichSritterschaftgewährende Gut in den Eichen gleich herrschaftlich herzustellen, unternahm er auchhier bezüglich des Wohnhauses sowohl als der Schcurcn, Stallungen, Hofhaus, Brau-haus und Backhaus kostspielige Neubauten. Zur Bezahlung der Kaufsumme und zurBestreitung der Baukosten lies; sich der Ober-Jägermeister v. E. nicht nur von seinemSchwiegervater Heinrich Ernst von Quernheim auf Langen - Dernbach die ihm in demmit seiner Frau aufgerichteten Ehevertrage verschriebenen 1000 Thlr. am 10. Sept.1722 auszahlen, sondern er erborgte auch am 31. März 1723 von der Schwesterdes Grafen Georg Friedrich Burggrafen von Kirchberg ec. zu Hachenburgnoch 4000 Thlr. und setzte dagegen sein Gut Eichen zum Pfand ein:
Nr. 343.
Daß mir der hochwohlgeborne Herr Heinrich Ernst von Quernheim,m ein hochgeehrtester Herr und herzgeliebter Herr Schwiegervater, die mir inunseren mit meiner herzgeliebtsten Ehegemahlin aufgerichteten Ehe-Fakten ver-schriebenen Eintausend sage (000 Thlr. richtig und wohl bezahlet, bekenne undguittire dankbarlich hiermit. Geschehen Langen-Dernbach, den (0. 7br. (722.
(K. 8.) Marl chreiberr ron Oberstem.
Nr. 344.
Wir zu End eigenhändig unterschriebene Marl Freiherr von Ebersteinund Wilhclmina Eharlotte v. Eberstein geborne von Quernheim Urkundenund bekennen hiermit :c., daß :c. Herr Georg Friederich Burggras von Kirch-berg, Graf zu Sayn und Wittgenstein rc., zu Ankaufung der TrumbachischenHauberge und Wäldcher, auch Bezahlung und Aufbauung des LuerwaldischenHauses und Zugehör von denen Zchro gräfl. Schwestern zustehenden und von Derohochsel. Frau Rcutter ihnen verschafften Fideikommißgeldern uns heut ckacko :c.geliehen :c. viertausend Reichsthaler jeden zu 90 Xr. gerechnet w., immaßenwir solche Summe w. wirklich :c. empfangen, und dannenhero auch rc. versprechen,solches Kapital so lang solches bei uns stehen wird, alljährlich aus den Tag dieserausgestellten (Obligation rc. mit 3 von hundert richtig zu verzinsen und dieselbe w.nacher Hachenburg zu liefern, ingleichen das Kapital selbst nach vorheriger :c.Aufkündigung (welche jedem Theil dergestalt vorbehalten bleibt, daß die Bezahlungbinnen einem halben Jm^re von Zeit beschehener Loskündigung geschehen sollte)in rc. unsers Herrn Osckitwris w. Gewahrsam w. hinwieder zu zahlen :c., undzwar bei Verpfändung aller unserer beiderseitigen jetziger und künftiger :c. Habund Güter, insbesondere aber meines, des obbenannten Vsbitoris, frei und erb-eigcnthüml. im freien Grund gelegenen Guts, in den Eichen genannt, mitallem :c. Zubehör, auch dazu gehörigen Renten, Zinsgütern, Höfen und der Hüttenzu Heller dergestalt, daß im Fall wir auf obbestimmte Zeiten an Zahlung derfälligen Zinsen oder Wiedererlegung des losgekündigten Kapitals säumig seinwürden, hochged. unser Herr Kreditor sodann guten Fug, Recht und Alacht habensolle, entweder unsere generaliter obverschriebenen Hab und Güter, oder insbesonderedas :c. Gut in den Eichen einzunehmen, dessen Einkünfte zu erheben, oder auchdurch wirkliche Verkauf- und Alienirung desselben Guts oder dessen Appertinenzien,oder durch derselben Taxation und Subhastation vermittelst ihrer eigenen Gerichte,denen solches ohne Konkurrenz der nassau - dillenburg. Rutherrschaft hiermit zu-gestanden seilt soll, auf selbstgefällige Weise, sowohl rutions des Kapitals, alsetwa davon rückständigen Zinsen w. sich :c. bezahlt zu machen :c. So geschehenHachenburg, den 3 s. ölnrtü ( 723.
(K. 8.) Uurl Aeiberr v. Oberstem.
(K 8.) Mlbclmimr Eburlottu v. Od erstem, geborne v. Ouerubeim.
Obristnm r. Ocusuu als Zeuge.
M. H. Ormrcl «xns, tsstiL.
Job. Ebr. Ucttbot'k, Notar. Enssar. jnv. nt, löst, rsiinisitns.