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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
Entstehung
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die Thür des neuen geht, zu ihrer Nutzung und Disposition einzuräumen versprochen;auch hatte die Frau v. Büring die Jagd und Fischerei zu ihrer Verpflegung zu genießen.

Noch vermachte der Oberstallmeister von Büring den Armen zu Dillenburg100 Thlr. und der Reformirten Kirche zu Usingen 200 Thlr., womit er seinen letztenWillen im Beisein seiner Mutter, seines Schwagers und seiner Schwester schließt, welchealle drei — sonderlich letztere, im Fall, da ihr Mann vor ihrer Mutter versterben undsie sich wieder verheirathen sollte — ihm, dem Testator, mit einem Handschlag, den-selben unverbrüchlich zu halten, versprochen.

Dieser letzte Wille ist unterschrieben 1) von dein Testator von Büring; 2) vondessen Mutter; 3) von dessen Schwester (als Erbin); 4) von dessen Schwager K. v.Eberstein (als Erben); 5) von dem Rath MIsinnnn, als Zeuge, und 6) von dem Hof-prediger Arndorf als Zeugen.

Nr. 337. 1719, Jan. 9. Johann Karl Ariedrich's von Myring Testament(äisp«8iti«n).

Zm Namen der heiligen hochgelobtcn und unzertrennl. Dreifaltigkeit Amen.Nachdem dem großen Gott nach seinem unerforscht. Rath und Willen gefallen, michJohann Carl Friedrich van Knhring mit einer langwierigen Arank- undSchwachheit des Leibes heimzusuchen, daß fast dem Tode um die Schuld der Naturzu bezahlen, mehr als dein Leben scheine näher zu sein, ich bin auch dessalls meinemgnädigen Gott in kindl. Gehorsam zu folgen willig und bereit, da aber nicht wissenkann, wie Gott über mich gebieten möge, als habe ich mit diesen wenigen Zeilenmeinen letzten Willen und Verordnung mit guter und reifer Überlegung wohl-bedächtig, freiwillig und ungezwungen wegen meiner von mir selbst herkommendenund acquirirten Güter und Habseligkeiten, worüber ich vollenkommen Wacht undGewalt habe zu disponiren, folgendes setzen wollen, Als (. befehle ich vor allenDingen meine mit Thristi theurem Blute erlösete Seele in die grundlose Gnadeund Barmherzigkeit des großen und allgewaltigen Gottes, den Leib aber der Trdcnund will, daß der Thristl. Gebrauch, ohne den geringsten spracht des Abends mitzwanzig Fackeln beigesetzet und von denen Hrn. Hosbedienten, so alle meine gutenFreunde gewesen, nach seiner Ruhestätte getragen werde, und soll der verblicheneAörper, nachdem er ausgelöset, länger nicht als drei Tage, wo er entseelt, stehenbleiben und nach der Beisetzung des Worgens daraus das Grab wieder zugemacht,auch mit keiner parentation, Leichenpredig't oder Trauer Wusique Beunruhigungengemacht werden. Weilen nun aber die Gmsrbvvg eines Erben das Fundamenteiner llisposition und letzten Willen ist, so setze ich hiermit zu einem UniversalErben ein über ineine Verlassenschast, sowohl beweglich als unbeweglich oder sichselbst bewegende eigenthümliche Güter und Habseligkeiten, soviel ich solche anjetzowürkl. besitze, meineil vielgeliebten Hrn. Schwager Carl VON Gberstcin undmeine auch vielgeliebte Schwester, die von Gberstein geborene von Kiihrmg,in spnois aber seinen ältesten Sohn, wann ihn Gott damit begnadiget oderdie darauf folgende umdamehr, weilen er mir mit Tonsens seines nunmehro sei.Hrn. Vaters zugesaget und versprochen, wann Zhm Gott mit einem Sohn be-schenken sollte, durch solchen und zwar allezeit den Ersten meinen sonst mit miruntergehenden Geschlechtsnamen von Snhring fortzuführen und fortzupflanzen;es verspricht auch mein Hr. Schwager von Tberstein und Frau Schwester vonihren eigenthüml. Gütern so viel hieran zu wenden, daß der Zehnte Z« Kehnbergund das Gnt in den Gilhen folgends bezahlt und frei gemacht, beide zusammenbehalten oder conserviret und Nichts davon veräußert werde, ingleichcn sollen siemit ausdrückt. Beding verpflichtet und obligiret sein, meiner lieben Frau Mntterdie Wohnung uild den Genuß des Hofes, gleichwie sie es bei mir bishero gehabtund es die Ehre erfordert, so lange sie lebt und unvcrheirathet bleibet, ruhig ge-nießen zu lassen. Weilen sie aber Alters halber und wegen mangelnder Aräfte dieDirection des ganzen Hofes und vielen Gesindes nicht wie sonst mehr führen kann,