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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
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Nr, 338, Kyevertrag geschlossen zwischen Karl Arhrn. v. Mendt und Ken-rietta v. Sverstein am 4. Jan. 1744.

Im Namen der allerheiligsten Dreifaltigkeit Amen! Kund und zu wissen seiehiermit jedermänniglich, daß mit Vorwissen und Genehmhaltung des ec. PhilippGottfried Frhrn. von Guttenberg, kurfürstl. mainz. Kammerherrn und Obristenüber ein Regiment zu Fuß, und dessen Frau Gemahlin, der w. Wilhelminen Char-lottae Freifrauen von Guttenberg verwittibten Frau von Eberstein, geborner vonQuernheim, auch deren Frau Mutter, der :c. Frauen Agatha Margaretha vonQuernheim geb. von Seelbach, und übrigen hohen Anverwandten zwischen :c, KurtFrhrn. nun Mendt zu Wiedenbrück und Papenhausen, königl. großbrit. Rittmeister,weil. Simon Henrich von Mendt, gewesenen kurköln. Geheimen Raths, und LouiseBarbaras geb. von Plettenberg eheleiblichem Sohn und der Hochwohlgeb. Fräu-lein Dorothea Henriette» vor» Gberstein, weil. Karl von Eberstein's gewesenenhochfurstl. nassaudillenburgischen Ober-Jägermeistern und ged. Frau von Guttenbergeheleiblicher Tochter, nachfolgender Heiraths-Kontrakt beredet und beschlossen worden,und zwar: Erstlich wollen vvrged. Herr Karl von Mendt und Fräulein DorotheaHen rietta von Eber st ein einander zur Ehe nehmen und solche durch priesterlicheKopulation christkatholischem Gebrauch nach vollziehen lassen, forthin einander alleeheliche Liebe und Affektion bezeigen; und damit dieses christliche Werk desto ehenderbefördert werde, so bringet zweitens vorgen. Fräulein Braut ihrem Herrn Hochzeitertausend Gulden rheinisch, der Gulden zu 60 .4r. gerechnet, welche er bar empfangen,zur Ehesteuer zu, wobei ausdrücklich bedungen worden, daß, falls sie, Fräulein Braut,vor ihrem Hochzeiter ohne Kinder versterben würde, diese 1000 fl. auf ihre Mutteroder Geschwister zurückfallen sollen, wo sie hierüber nichts änderst, welches ihr freistehet,disponiret hätte.

Zu mehrer Festhaltung gegenwärtiger Heiraths-Notul haben solche nicht nur beideEheverlobte und der Fraulein Eltern (für den 1725 st Vater der Graf Friedrich v. Eber-stein), sondern auch die hierzu erbetenen Anverwandten und Zeugen ec. Karl vonRhodenhausen, kurf. mainz. Obristlieut., und zc. Wilhelm von Harstal, kurmainz.Hauptmann, mit Endes unterschriebenem kaiserl. Notario unterschrieben und nntersiegelt.

So geschehen Mainz, den 4. Januarii 1744.

(4. 8.) Uin'l von MenÜt. (4,. 8.) DorotKen Nennettn von Edelstein.

(4. 8.) Mildelm von Unrstnl. (4. 8.) Miidelmin« CÜmrlottn Milippinn von(4. 8.) Fldr. G. Miltlenstein. Guttenberg, verwittibt von Edelstein,

geb. von Guelndeim.

(4. 8.) F. Erat voll Edelstein, Obristwachtmeister.

(4. 8.) Adoüendnusen, Obristlieutenant.

(0. 8.) In guorurn tiäeill et testilnoinum Mtestor exo lobanuss ?strns Xvoxü See. eass.

Hotarius xudtieus et fnratus atgns lad. Uo^. aultoi nSIatus et vernvssus legitimeregnieitns.

Nr. 334. Auszug aus den Akten des vormaligen Weichskammergerichts i«Wetzlar*).

47S44 Nr. 222. Ges. (30 Kndivig Ernst Carl von Gberstein in

Königsberg, Kläger gegen Gbrist von Guttenberg u. General von Roden-hausen, namens ihrer Ehefrauen geb. von Enernheiin in Mainz resp. Langen-dernbach, Gestattung der Publikation des Testaments des Heinriih Ernst vonWnerntzeim, des Großvaters des Klägers, beklagte Regulirung seines Nachlassesnach dem Inhalte desselben u. Inhibition des von den Verklagten intendirten Ver-kaufs des Hauses und Gutes Langendernbach an die fürstl. Nassauischc Rent-kammer betr.

ch Welchen ich durch die Gefälligkeit des vormaligen Hrn. Archivdircktors 0r. Baur zu Darm-stadt erhalten habe.