ohnedieß sehr beschwerten Gesandtschaftskasse gar füglich zn ersparen- als wolltenwir der ohnniaßgeblichen :c. A»ei»iuug sein, es würde Gw. A. M. Dienst darunternicht leiden, wenn der Graf VON Obersten» hinwieder rappelliret würde, zu-mal es ohnedieß Gw. A. DD hohem Respect fast nachtheilig zu sein scheint, daß,da Sie nun schon an die lö Jahr mit nicht geringen Unkosten einen eigenenUcinistre an dem GhurMainz. Hofe gehabten, von diesen» hingegen die ganze Zeither, soviel uns wissend, an Lw. A. DD kein Ministre abgeschicket worden, außerwas zur Zeit des Interregni nach Absterben weiland Aaiser Iosephi :c. geschehen,wozu aber Zhro Ghf. Gnd. zu Mainz nach Maßgebung der Güldenen Bulle ver-bunden gewesen, der Abgeschickte auch nur wenige Enge sich allhier aufgehaltenhat. Jedoch beruhet Alles bei Gw. R. M. höchsten Entschließung, und wir ver-harren in :c. Devotion G»v. K. M. »c. Gellcime Mückle.
Nr. 281. Schreibe»» König Zlriedrich Angust's an seilte Hebeiinen-Mätbe vo»>»27. Auli 1725, „des Ka»»llnerkerrn nnd Legationsratks Grafen von Kverstein^lappellirung wird approbiret, der Modus aber ihrem G»»tbesinden über-fassen."
Uns ist aus euerm an Uns unterm 23. Zuli d. Z. erstatteten :c. Bericht :c. vor-getragen worden, aus was vor Ursachen ihr die Aappellirung Unsers am GhurMainz.Hofe dcrinaln befind!. Aammerherrn »nid LegationsRaths G»>i»fe»t VS»» Oberste»»»vor dienlich erachtet. Wie wir nun, daß selbiger von dasigem Hofe rappelliretwerde, approbiren, also überlassen Wir »c. eurem collcgialischen Gutbefinden, »viesolches mit so guter Behutsamkeit bewerkstelliget werden möge, daß die unsere An-gelegenheiten betreffenden bei ihm befindliche Schriften bei dieser occasion nicht inandere Hände gerathen, sondern mit guter Art in Sicherheit gebracht und auf-behalten werde»» »c. Datum Dresden, den 27. Zulij f725.
Sp.-R. B. XLIIII. Nr. 9301.
AuguKuS Rex. I. U. Gr. V. Demming.
Hierauf entwarfen die kursächs. Geheimen-Räthe Schreiben an den Kurfürstenvan Mainz und den Grafen von Eberstein. Die Konzepte derselben wurden am8. Aug. „ps. lllxs. Du. eis Lsslzusli, äs Dsip?., äs Asel» st äs Dos ver-
lesen; auch wurde befohlen, dieselben des Hrn. Grafen von Manteuffel Dxosll. zuzu-bringen, um daraus »nit des Hrn. Gen.-Feldmarschalls Dxs. zu communiciren,auch wenn sie mundiret und von I. Königl. M. unterschrieben, solche sodann ausPolen anher zu senden." Diese Schreiben lauteten 1) das an den Kurfürst?»»uo»» Müntz: „Nachdem »vir Unsers Kannnerherrn und an Ew. Lbd. Hof einegerauine Zeit subsistirenden Ministre, des Grafen von Eberstein, in gewissen Angelegen-heiten allhier benöthiget sind und ihn zu solchen» Ende anbefohlen haben, bei E. Lbd.sich geziemend zu beurlauben und Derselben zugleich von Unsertwegen Dank zu sagen,daß Sie ihm, wenn Derselben in unseren Geschäften er etwas vorzutragen befehligtgewesen, jedesmals willigst den Zutritt und geneigtest Gehör gestatten »vollen ?c.";2) das an den Gräfe»» von Oberste»»»: „Wir haben vor gut befunden, von eurembisherigen posto euch zurückzuberufen, solches auch des Hrn. Kurfürsten zu Mainz Lbdn.in dem copeil. Anschlüsse zu erkennen zu geben, und begehren dannenhero gndst., ihrwollet das ebenfalls hierbei kommende Originalschreiben Sr. Lbdn. je eher, je bessergeziemend einhändigen, von Derselben euch gehörig beurlauben und die Rückreise nachDresden soviel möglich beschleunigen; »vie ihr denn euere Haupt- und Schlußrelationüber alle und jede an dem kurinainz. Hofe und anderwärts euch committirt geweseneGeschäfte zu gedachten» Dresden fertigen könnet. Wir »verde»» euch sodann das Weitereund wozu Wir euch sonsten gebrauchen, gndgst. geineinet, in Unser»»» Geh.-Consilioanzeigen lassen." Der König hatte sich inzwischen jedoch eines Bessern besonnen; erunterschrieb nicht und Graf Eberstein blieb auf seinen» Posten in Mainzbis Ausgangs des Jahres 1729.