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Die Familie von der Decken : in ihren verschiedenen Verhältnissen dargestellt
Entstehung
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Herr ^Viitreinr Oüntiror v. ä. Oooicon und Herr OisärioirOtto v. ä. Oooicon, die gesambten zum Oruoiro gehörigeGüther, Ländereyen und andere porooion, wie dieselbe sambtund sonders in gedachten Erbtheilungs-Vergleich beschrieben,taxiret und enthalten, zu Erb- und eigen zugeschlagen undüberlaßen; dahingegen aber von denselben an jeden der Fräu-lein Töchter 2050 Rsthaler. Erbgelder abgesaget worden; Soist dieser Erbtheilungs-Vergleich, in so fern bey dieser Thei-lung nicht ein anders oonäitionirst, nachmahlen bestättiget,und ist der gesambte Adel, freye Hoff zum Bruch mit allendarzu gehörigen frey- und unfreyen Ländereyen, auch andernporooion, da der Mitpossossor Hr. Oioärioir Otto V. ci.Oooicon verstorben, der Frau Wittwe v. ci. Osoicon undderen Erben, Zum Wahren Eigenthum gegeben und über-laßen worden. Es hat aber dagegen die Frau Wittwe v. ä.Oooicon mit Genehmhaltnng des Hochwohlgebohrnen HerrenLandrath von ? in ton, da man die Sache durch eine gütl.Behandelung per avorsiononr vorkommenden Umständennach, abthun müßen, wegen des gesambten freyen Nachlaßesso der weyl. Hochwohtgebohne Hr. Oioärioir Otto v. ci.Oooicon an Oapitaii, Zinsen oder worinnen dessen Foderungsonsten bestanden oder bestehen können, nichts davon ausge-schlossen, an jeden der beyden Mit-Erben, als der Fräulein^Voiirrooirt Kopiria. v. ci. Oooicon und dem Hn. OapitainOrisärioir Otto v. ännAsrnrann nxorio noio. be-zahlen und geben wolle, liorrn Irnnäort Reichsthaler, welcheausgesagte und Ktipniirots 900 Thal. Er, der Hr. voniZianoic, in Vollmacht seiner Fräul....., der Hochwohl-gebohrnen Fräul. IVoiizrooirt Kopiria V. ci. Oooicon undder Hr. Oapitain V. äirnAorrnann in Ehelicher Curatel-schaft seiner Frau Eheliebsten, Frauen Oirristina ^Anosav. ä. Oooicon angenommen, und solche Erbgelder nunvon der Frau Wittwe v. ci. Oooicon als eine wahre wissent-liche und geständige Schuld-Forderung ans diesem Guthe

zum iöruoiro gewärtigen und empfangen wollen, und istdabey beliebet, daß das Oapitail der 990 Thlr. ausgesagterErbgelder, von Ostern 1734 an ä fünf pro Oonturn inZinsen gehen, und so Zinsen Ostern 1735 davon zum erstenMahle erleget werden sollen. Ferner ist bey dieser Erb-theilung fest gesetzet, und verabredet, daß da Besage deserstern Theilungs-Vergleiches die snii 7. angeführteTeich-Schulden, wegen der zum Wischhafener Teich-Ban aufnoAotiiroton Oapitai-Gelder und darauf verfallenen Zinsen,die Spill-Seite pro cprota ihrer Abfindnngs-Gelder dasOapitaii und die Zinsen davon mit abführen, ungleich, auchdie zur Theilung mit erforderten Kosten pro rata mit er-legen, dan ferner wen etwa mehr an Oassiv-Schulden, alsin den Erbtheilungs-Vergleich spooitioiret, sich aufgebenwürden, Sie pro cprota darzu concurriren sollen, enthalten,Sie, die Spiel-Seite von dem allen nun entfreyet und zudiesem allem zu ooirourriren nicht schuldig seyn sollen, :c. :c.

Zu wahrer Uhrkundt, desto mehrer Versicherung undfester Haltung dessen, ist dieser beliebter und getroffener Erb-Bergleich, auch wegen abfindung der Hrn. Stamm-Vettern,- von den Hn. Stamm-Vettern, gesambten Mit-Erben, undDenen Hrn. Beyständen, eigenhändig unterschrieben, undmit deren angeerbten Petschafften besiegelt, und dadurch be-stättiget worden.

So geschehen Bruchhofe, den 7ten äannarii ^nno 1734.(Ki^iii.) Jlsa Christina von Platen Witwe von der Decken.(Ki^ili.) Seba von Plate als meiner Tochter beystandt.sKigiii.) Orisärioir Otto von ärrnAorinann.

(KiKiii.) Burchgargt von der Decken als stam Vetter.(KiZii!.) Diederig gunter von der Decken.

(KiZiii.) Johann Friederich von Blanck in Vollmacht der

Frl. IVoiiirrooirt Kopiria von äor Osoicon.(Ki^iH.) Oians von äor Oooicon als erbetener Beystandt.(Ki^iii.) Wolbrich sopfiea von der Decken.

1734. Kauf-Contract.

Zu wißen sey hiemit, daß heute am unten gesetzten äatoZwischen den Hochwohlgebohrnen Herren Oapitain HansOinrioir von cior Oooicon, und Frauen Frauen Goe-del Elisabeth von ckor Oooicon gebohrne vonTottollorn, als Verkäufers, eines, und dan die Hoch-wohlgebohrne Frau Nagorin von cior Oooicon, alsFrau Käuferin, andern Theils, nachgesetzter Erb-Kanff Oon-traot unter Ihnen beliebet, getroffen, geschloßen und vollen-zogen worden sey:

Nemlich es oockiron, verkaufen und überlaßen Vorwohl-bemeldte Hr. Oapitain Hans Oinrioir von cior Oooicon,»nd Frau Gödel Elisabeth von äor Oooicon, an die FrauNajorin von äor Oooicon, als Frau Käuferin, erstlich eine

zu Freyburg habende, und zu dem Lacker Hofe gehörigen

Erb-Begräbnis, mit den Leichenstein,

für 30 Thlr. Dan

2) Zwey Kirchengestühlte daselbst

für 33 Thlr. 16 Schill.

3) Daß Vierdte Theil von dem gc-

stühlte im Cor für 6 Thlr. Und dan

4) Den von Bemeldten Lacker Hofein des H. Najor von äorOooicons Hoff jährlich habendenZehndten, so an Capital sich

beträget 58 Thlr. 16 Schill.

Knrnrna 127 Thlr. 32 Schill.18'.