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Setzen Ein Hundert Sieben und Zwantzig Reichsthaler, zwey Uhrknndtlich ist dieser Erb-Kauff Contract :c. von den
und dreißig Schill. Beständiger und vsraooorckirtor Kauf- Verkäufern unterschrieben und untersiegelt.
Lunnna, und da Herr und Frau Verkäufer«: von der Frau So geschehen Freyburg den 28 Ootodris ^nno 1734.
Käuferinn w. bezahlet sind, so w. quitiren sie :c. :c. (KlAill. Tottsnd.) L. (4. von der Deken,
gebohrne von Tetteborn.HLiAill.) H. H. von der Decken.
1739. Erbvergleich unter den Erben der Majorin (Koele) v. ä. Vveirvn
geb. v. Loi'tt'.
Als die Frau Na^jorinn von cksr Osolrsn, ge-bohrne I4orkk<zn, vor einem Jahre gestorben, und ihreVcrlaßcnschasft Bislaug darum uuzertheilet geblieben, weilzwischen ihren nachgebliebenen Erben, dem Herrn Na^orvon ckor Doolcon zur l.aaoü, noio. seiner Kinder, aneinem, so dann dem Herrn Obrist Inontsnant von Ilslar,und deßen Frau gemahtinn, an andern theile, in ^naostiongekommen, ob die theilnng nach der von ihrer wollseel. FrauErblaßerin errichteten äisposition vorgenominen werdensollte, oder nicht, solcher pnnot aber gestern durch vollgültigeintoroession des Herrn von ckor Ooolcon, ErHerrn vonHononlloll, zu Beyder Seits gäntzlicher-Zufriedenheitmittelst eines getroffenen Vergleichs aus dem Grunde gehobenworden; So ist heute dato der wollseel. Frau Najorinnvon ckor Dooüon Nachlaß nach den ab ntrac^no xarto Be-liebten prinoipns, da man von dem Einhalte der vorhandenenckispositivn abgewichen, unter des Herrn Najor von cksrVsolron Kindern, und der Frau Obrist Insutonnntinn vonDslnr folgender gestalt gctheilet, auch darüber vors erstewegen Mangel der rechten Lorts Stempel-Papier diesexnnotation, welcher so lange, bis ein ordentlicher TheilungsRoosss verfertiget seyn wird, unverbrüchlich nachgelebet wer-den soll, abgefaßet worden. Was demnach
I. Die Ininobilia anlanget, So ist anfänglich verab-redet, daß das Hans allhier in ?ro^bnrA, so die wollseel.Frau Erbgeberin bewohnet, mit dem dabey befindlichen Platzebis dahin, daß sich dazu ein annehmlicher Käuffer findet, inEonnnnnivn verbleiben, von den übrigen unbeweglichengühtern aber hiernächft des Herrn Nsgors von cksr lioollonKinder mit allen dcnenselben anklebenden Hoheiten, guris-ckiotion, Freyheiten und gerechtigkeiten, auch Lust und Last,nicht weniger den darauff so wol rationo praotoriti, alskuturi kommenden xnssiv-Schnlden, Erb und Eigenthümlichvon nechst verwichencm Ostern an haben sollen:
a, Das Land bei der Schleuse, jähr-liche rovonuon haltend ... 94 Thlr. 12 Schill.
b, die von Hinrich Stuhr in Hanerhabende Kahte 4 Thlr.
o, im Langen Queer außen DeicheLändereyen an jährlichen intra-
cksn für 18 Thlr.
ck, den Queer außen Deich ä . . 262 Thlr.
0, die von?rsroooü alff in Häuerhabende Ländereyen, wofür er
jährl. entrichtet ...... 150 Thlr.
1, die an Tbsis Hülsen verhäureteLändereyen 8 Thlr.
A lloiebim Schmarrien Häncr-
land ä 16 Thlr.
b, Drewes Traven Hänerlände-
reyen .......... 22 Thlr.
i, die aus dem Tsttsnborn'scheneonenrsu erhaltene Wahl, jähr-lich irnpxzrtironck 16 Thlr. 32 Sch.
lLblsrs Witwen Häuer Kahte ä 4 Thlr.
1, Claus Brummers in Hauer ha-benden knncknin — 30 Sch.
in, die so genandte Hoffschlagen indes Hn. Uag'or v. ck. Oeoken
Hofe ä . . . 28 Thlr. 16 Sch.
n, das von dem Herrn lVInjor v. ck.
Ooeleon in Häuer habende StückLand, ward er gcnandt ä . . 4 Thlr.
Lninins. 627 Thlr. 42 Sch.jährliche kovsnnsn, allermaßen wollgedachtem Herrn Nnjorvon cksr Uooüsn libsrornin nois. obspsoikioirte gühter initallen auf vorbemeldeten Höfen und Ländereyen, zum Nachlaßgehörig stehenden gebäuden, auch dem, was darin Erd-Mauer- nied- und nagelfeste ist w. w. damit xlsnario über-geben, und Er in deren gennß und posssssion von nechstverwichenen Ostern gesetzet, Jhme auch die denselben oon-osrnironcks Hauer-Eontraoton, so weit solche sich ansfgege-ben, oxtrnckirst und eingehändiget worden. Dahingegen sindII. Dem Herrn Obrist Insntsnant von Ilslar unddeßen Frau gemahlinn an Ininolnlisn gleichfals von nechstverwichenen Ostern mit allen damit verknüpfet«» Hoheiten,