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1549. Verhandlungen der Stände mit dem Erzbischof (M'istoM; Anträge und
Versprechungen des letzteren.
Wir Christoffer von Gottes Gnaden Ertzbischoff zuBremen, ^.ciministrator des Stiffts Verden, Hertzog zuBraunschweig und Lüncburg :c. Bekennen und thun kundvor uns und nnsen Nachkommen» in dem Ertzstifst Bremengegen allermänniglich, hiermit öffentlich, daß nach dem undalß eine Zeitlang allerley Mißverstände, Jrthnm und Wieder-wille zwischen uns, und gemeinen unsers Ertzstiffts BremenGliedmassen und Stände zwiespältig gcschwcbet, und wirvermercket, daß aus solchen nicht allein unser der Partheyen,sondern viel mehrer schade, Nachtheile und ewiger Verderbsich erregen und erwachsen wolte, wir mit zeitigem Raedund wohlbedachtem Mnde, in erwegung allerley Gefahr, dieGebrechen so sich erhalten, für die Hand genommen, die-selben erwogen, zu allen Enden eingeschlagen, und uns derent-halben mit denselben unsern Unterthanen, wie hier nachfolget,nehmlich, dieweil und vorrückter Jahre, uns zu höchstem un-serm Obliegen ettliche Summa Geldes von nöthen, undwir dieselben in der Eile sonder Unterpfand nicht wüstenaufzubringen und zu der Behufs dem würdigen und Ehr-bahren unsern Lieben andächtigen Thnmdechant, Senior undgemein Capitel unser Thumkirchen zu Bremen, uns vergün-stigt, und nachgeben, auch neben uns versiegelt, und verbrieffet,daß wir unsere Beste das neue Hanss genant, um viertausend Goldgnlden auszusetzen, doch dergestalt, daß solche vier-tausend Goldgnlden samt den verlauffenen Zinsen aus dernähesten Schätzung, so uns von unser Landschafft im Jahreder weniger» Zahl vier und viertzig eingereimt, wiederumbbezahlet, und gegebene Siegel und Brieffe gelöset, und un-sern Dom Capitel zu Handen gestellet, auch tausend güldenMüntz den Gebrüdern von der Decken, welche sie vorettliche Proviant auf unser Häuser vorgestrecket samt den auf-gelauffenen Interesse entrichtet, daneben auch die Bewillig-ten zwey Türckensteuer so auf verlaufenen Reichs-Tägen vongemeinen Reichs Ständen Bewilliget nach gebührlicher An-Part, auf obangezogenen Schatz erlegt sollen werden, undaber folgendes uns der sechszehende Pfenning, über unsergantze Ertzstifst nachgegeben, welcher zum theil eingebracht,auch noch anständig, doch durch allerley ander Nothdursft dassolche obangezeigte Summen Geldes, als nehmlich der vier-tausend Goldgnlden, welcher Johann von Münchhau-sen, seeligen Everdes Sohn, auf gemelte unser NeueHauß, auch die tausend samt dem Interesse, so die Brüdervon der Decken dargeliehen, noch ans die berührteTürckcnstener vorgennget, So haben wir den abgedachtenunsern Unterthanen und Gliedmassen, vielgedachts unsersErtzstiffts Bremen versprochen, gelobet und zugesagt, Ihnengnädigst zu gönnen und nachgeben, dass sie das rest und aus-stendig von abgedachten Sechszehen Pfenning, laut der alten
Register, welche wir ihnen zu der Bchneff, jedoch nebeneinem unserm Diener, der damit bey, an, und ob seyn soll,zustellen wollen, und vorwilligunge aufnehmen und einmah-nen, Iohan vonMö n n ichha u s e n die viertausend GoldGulden, gegen ttberantwortung der Hanptvorschreibnng,itsm, den Gebrüdern von der Decken die tausendGulden neben dem Interesse bezahlen, und die gegebeneSiegel und Bricsfe wiederum an sich Lösen, sonder einigeeinsper, oder Hindernisse unser, oder jemanden von unsert-wegen, sollen und mögen auch darob und an sein, damit ab-gedachter Turckenhilff halben, so viel wir derselbigen auf-genommen oder uns zugewendet, unsere Unterthanen, undeingesessen unsers Ertzstiffts Bremen, weder von der Rö-mischen Kayserlichen, noch Königl. Maj. noch derselben tis-oali weiter molestirt, gefordert oder angefochten sollen werden.Item nachdem uns wir, ans vielen hohen und wichtigemunsern obliegen genöthiget, und unvermeidlich gedrungen,eine dreffentliche anzaht Schulden zu machen die wir bisanher nicht ablegen haben können, noch mögen, und dieGliedmassen unsers Ertzstiffts sich derselben, dieweil die ohneunsers Thun? Capitels vorwisscn und willen gemacht, anzu-massen nicht schuldig achten, darum sie alss öffentlich bedin-get, vor unser Persohn so viel uns immer menschlich undmöglich, darvor zu seyn, und verhüten, damit solcher Schul-den halben, unser Land und Leute, und derselben Einwohnerohn schaden seyn und bleiben, und insonderheit der Ehr-würdiger unser Lieber Andächtiger I ohann Widenbrng-ger Abt zu 8. Uaul vor unser Stadt Bremen, und Prob-sten unsers Closters Osterholte, Johann und Frantz dieMarschalke, GeVettern, Horneit von Hoenhorst,Hermann von Brobergen, Johann von derDecken, Johann von Sarenhausen, und andernBurgen, so im Ertzstifst Bremen gesessen, ihrer Bürgschaft,so sie gegen Aschwin Pentzen vor uns und ettliche Sum-men Geldes gedaen, ohne Schaden und cntgeld uns mögenbenommen werden, auch alles mögelichcn Fleiss zu förderen,damit dem Closter zu Herssfelde, und andern in dem Landeihr zugefügter Schade von unsern gläubigen? wicderlegt,und hinfüran dergleichen vermieden bleibe, Ferner auch dasunbillige anmasscn, deren von Hamburg an den Elbströmcn,auch die oberfahringe Hertz ogen Otten von Lünc-bnrg, an des Stiftes Hölzern, und andern des Ertz StifftsRecht und Gerechtigkeit so viel möglich zu fördern und mitRecht zu verdedigen. Item die Closter unsers Ertzstifftsbey ihrer freyen Llsotion »»verhindert zu lassen, sie mitgelübten und und ungebührlichen ablegeren zu verschonen,und fürnehmlich mit 8. llürKsus Clostern zu Staden,und desselben Gütern, die Ordnung aufrichten, das wir