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4rieir Elans v. 4. vsskisn, der darüber zuletzt am 6. Ost.1345 einen Lehnbrief erhielt.
Gegenwärtig, wo durch die Gesetze vom 8. 17ov. 1850und 1. Lspk. 1852 wie die Patrimonialgerichte, so auch dieDeichschauungen durch dazu Berechtigte in Wegsall gekom-men sind, ist auch das hier in Rede stehende Lehn zu Grabegetragen.
E. Wir haben im Eingange dieses Artikels VI ge-sehen, daß Rsuss und die beidenVakrk zusammen mit einemViertel und ?stsr v. Eiosbsrr gleichfalls mit einem Viertelder Deichschan über die Kirchspiele Hamclwörden, Droch-tersen und die Bauerschaft Ritsch belehnt waren. Wem dieübrige, wahrscheinlich auch verlehnte Hälfte zustand, con-stirt nicht. Vielleicht ganz oder theilweise schon der Familiev. 4. Osskssrr. Jedenfalls findet man diese — neben denv. Ekoskzsn — später als Mit-Eigenthümerin der fraglichenLehns-Deichschauung, nicht weniger die Familie v. 4. Unkila.(Auf eine dieser Familien war wohl das Usnss-Valrk'scheViertel übergegangen.) Denn in der Urkunde 4. 4. Stadeden 27sten 1664 erklären der Major Elans v. 4.
Dsekrerr und .lollann Linriskr v. 4. Dssllsir (beide vonder 3ten Linie), sodann I)is4risll Hsrnrann v. 4. Essstsn(5ter Linie) Folgendes: „Demnach wir, nebenst denen v. 4.Lmkrla und V. (stssdsrr, die Teich-Greffschaft im LandeKchdingen Bützflethschen Theils über die vom KirchspielHamelwörden an, bis zu Ende der Ritscher Bauerschaftsich erstreckende Teiche, zu Lehn getragen, uns aber auserheblichen wohlerwogenen Ursachen solch Lehn der Teich-greffschaft gemelts Bützflethschen Theils länger zu tragenund zu behalten bedenklich fällt, daß wir derowegen dasselbehinwieder zu cediren und abzutreten nnnmehro uns resol-viret und entschlossen (und zwar zu Ihr. Kön. MajestätHanden)". Eine gleiche Erklärung stellten an demselbenTage Ellristozrlr v. 4. lEukrka und ^.nAustin v. Eoskzsir aus.
Demnach sagt denn auch der Lehnbrief 4s 1737 : „Wiewir es denn auch bei der Renunciation, so die v. 4. Osskssnauf den Vierten Theil der Teich-Schaunng über dieKirchspiele Hamelwörden, Drochtersen und die BauerschaftRitsch in ^.mro 1664 gerichtlich gethan, und von solcherZeit uns heim gefallen, bewenden lassen".
-VII. (1765.)
Die vorstehend behandelte Schauung wird im NeuenVaterl. Archive 4s 1826, I. 259, sowie in der Zeitschriftdes Histor. Vereins für Niedersachsen 4s 1856 xaZ. 67als erste Schaunng im Bützflethschen Districte bezeichnet.Aber auch die dort als zweite Schaunng solchen Districtsaufgeführte Schaunng, die sich von Ritsch ab bis hinterStade erstreckte und Jahrhunderte lang als Lehn denenv. Lruirrinsr gehörte, befand sich zeitweilig im Besitze derv. 4. Esellsn. Denn der letzte kkruirrursr'sche Inhaber
derselben, der Kammerjnnker v. Lrninmsr, resutirte dasLehn 1765 zu Gunsten des Landrath Dkievkaus Lsnsdistv. 4. Osskssn a. Rittershausen. Dieser erhielt nun freilichkeine Belohnung damit; doch kaufte ihm die Regierung seineAnsprüche am 3. Nart. 1766 für 400 Thlr. ab, woraufdie fragliche Deichschauung herrschaftlich wurde.
VIII.
Endlich sollen — laut der eben a4 VII allegirtenQuellen — die v. 4. Oselron mit dem Deichgericht imKirchspiele Balje belehnt gewesen sein und namentlich um1822 der nachherige Oberhanptmann Moskaus Lsne4istv. 4. Oseküsn (IVter Linie), vermuthlich wegen seines GutesBalje I. Ich weiß von diesem Lehn weiter nichts. Wie ichoben bei Jtzwörden bemerkt, war 1573 llsllairrr v. L4eu-drittel mit der Deichschauung zu Balje belehnt.
Uebrigens sieht man aus allem Vorstehenden, daß dieFamilie v. 4. Osslssn zu verschiedenen Zeiten die Lehns-Schauung fast über sämmtliche Deiche des Landes Kehdingengehabt hat.
IV. (1849.)
Die Fähre zum Kranz im Alten Lande, undverschiedene Zehnten.
Die Lehn-Fähre zum Kranz befand sich vor Alters inden Händen der mächtigen und reich begüterten Familiev. Uored, 4s Ilrdö. (Meine Abhandlung „Ueber das Bre-mische Erbmarschallamt" im Archive des Stader Geschichts-vereines 4s 1864, xaA. 182, bringt Näheres über sie.)
Als diese mit den Gebrüdern Ivan (Burgmann zuHornebnrg, st 1502) und Eliss (Erzabt zu Harsefeld, st 1503)erlosch, fiel, nebst der Burgmannschaft zu Hornebnrg, auchjene Fähre Ivan's Schwiegersohne, Otto v. OürinA, zu.Dieser gab sie jedoch, aus unbekannten Gründen, mit Zu-stimmung seiner Söhne Linrisd, ckolrann und Eliss, schonam Tage Uromas ^.zrostoli 1503 seinem Lehnherren, demErzb. llolrann, zurück. (Vi4. dieses Erzbischofs UsKistrnrndonornin sts.)
Euw gleiche Bewandtniß hatte es wahrscheinlich mitden Lehn-Zehnten zu Nntmanstorpe (ak. Notmersdorpe, i. s.Nottensdorf), Nendorpe (Nindorf), Revenahe (alle 3 imKirchspiele Apensen), Nigenstede (?) und Lactkofe (Ladekop,hier über 3 Höfe) im Alten Lande, welche ebenfalls der Fa-milie v. IZorelr zustanden.
Mit diesen belehnte Erzbischof Edristoplr (als Bischofvon Verden) anno 1513 den INrsrlrarck v. Nünsdlraussn.(Vi4. Drsusr, Geschlechtsgeschichte der v. VUnelllraussir,Anhang xaA. 114).
Ddsrkrarck's Söhne, Dnkskk, Isirann, .lür^en, Elrri-stokksr und Oisckriskr v. kilirirekllranssrr, verkauften solcheZehnten nebst demjenigen zu Woldernborstel (Woldesbostel,