Druckschrift 
Die Familie von der Decken : in ihren verschiedenen Verhältnissen dargestellt
Entstehung
Seite
334
Einzelbild herunterladen
 

o. mit dem achten Theile der Deichschauung überdie Kirchspiele Hamelwörden, Drochtersen unddie Banerschaft Ritsch.

2) Die Gebrüder Älarcms und Ottmar ?air1 mit dengleichen Antheilen an jenen 3 Lehnsobjecten.

3) ?stsr v. Oosbsrt und seines seel. Bruders LertolckSöhne

a. mit dem halben Theile der Freibnrger Fähreüber die Elbe,

b. mit dem halben Theile der Deichschauung überdas Kirchspiel Freibnrg,

s. mit dem vierten Theile der oben snb s. be-nannten Deichschauung.

Alle jene Belehnten, Rsnss, und Oosben warenEnkel des Otto V. kiitorv (des letzten seines Geschlechts),dessen Wappen anzunehmen auch dem Lasilius ksuss, sowieden Gebrüdern Narons, Olaus und Dittinar Valck gestattetwurde, als sie am 1. Nazr 1571 vom Kaiser einen Adels-brief oder richtiger wenigstens Betreffs der ?alck dieRenvvirung ihres Adels erhielten.

Es ist daher anzunehmen, daß alle beregte Lehne früherjenem Otto v. Rütorv zugestanden hatten.

Knno 1592 verkauften nun die Vormundschaft überdie Kinder des gedachten Lasilius ksnss, sowie Narons?alck cfu. (sein Bruder Oitrnar war schon seit 1575 kinder-los todt) ihre Antheile an der Fähre und an der Deich-schauung zu Freiburg, also im Ganzen die halbe Gerechtigkeitan beiden, den GeVettern Vstsr (Ister Linie), Olans (3terLinie), Voilrack (5ter Linie) und Lsrmannr v. ck. Osoüsn(4ter Linie). Diese wurden 1691 vom Erzb. damit belehnt(vick. die Urkunden).

Jene Lehnsobjecte vererbten sich auf ihre Nachkommen.Oetsr's Antheil fiel bei der Erbtheilung äs 1621 seinemSohne Olaus Ollristian zu, derjenige des Olaus bei derErbtheilnng äs 1622 dessen Sohne Odsrlmrck. Vollrack'sSohn Lartoick Otto cedirte seinen Antheil 1639 seinemVetter.lotmirn Otto v. ck. Osoirsn (vick. die Urkunden).

Die andere Hälfte der beiden fraglichen Lehen, welche1573 den v. Oosdsn verliehen worden war, blieb fort-während in den Händen dieser Familie. 1601 ward desersten Empfängers Uotsr Neffe, ckaeolz v. Oosiisn damitbelehnt, desgleichen des letzteren Sohn Lsrtolck 1625, dessenBrüder KnAustin und ckoimnn 1639.

Was nun

K. die Fähre betrifft, so hatte diese ihren Coursvon Freibnrg nach Brockdorf und Hollerwettering im gegen-über liegenden Holstein. Sie verlor bald ihren Werth.Denn als König Ollristian IV. von Dänemark um 1620die Stadt und Festung Glückstadt gründete, legte die Erzb.Bremische Regierung alsbald auf eigene Rechnung eine be-sondere Fähre von Freibnrg dahin an, welche nun fortan

fast ausschließlich den Verkehr mit Holstein vermittelte').Vergebens suchten die Besitzer unserer Lehns-Fähre darumnach, ihnen zu gestatten, dieselbe gleichfalls nach Glückstadtzu dirigiren. Demnach ging solche von selbst ein, indemsich kein Pächter dazu mehr finden wollte. Noch 1658 be-klagte sich KnAnstin v. Oosbsn in einem seripto bitterdarüber, daß sich die v. ä. Oseiren bei dieser Calamitätganz ruhig verhielten.

Ein (nngedruckter) OsoiroKscher Lehnbrief cko 1737besagt:Und weil übrigens die v. ck. OscNsit die inälteren Lehnbriefen mitberührte halbe Fähre zu Freibnrgseit dreißig und mehr Jahren nicht mehr besessen, sondernvon unserer Rent-Cammer genossen wird, so behalten wiruns selbige ausdrücklich bevor".

L. Die Deichschauung über das KirchspielFreiburg.

Dieselbe, auch die Sächsische (im Gegensatz von demFriesischen Dösegerichte) Schauung genannt, erstreckte sichüber die jetzigen Kirchspiele Freiburg und Krummendeich(welche früher nur Ein Kirchspiel, Freiburg, bildeten) mitAusschluß des Fleckens Freiburg. Wie die Schauungen regel-mäßig die Deichgerichtsbarkeiten involvirten, so auch hier.

Die Osskeii'sche Hälfte dieser Schauung erhielt sichfortan abwechselnd im Besitze verschiedener Linien der Fa-milie (namentlich wurden 1737 der Regier.-Rath Olaus a.Stellenfleth I :c. von der 4ten Linie und die damals leben-den Glieder der 3ten Linie belehnt), bis am 10. 8sxt. 1784der Enkel jenes Regier.-Raths, der nachherige Oberhaupt-mann Olans Otto Osnsckiot V. ck. Osoirsn a. Stellenfleth I an welches Gut das Lehn zuletzt geknüpft gewesen zusein scheint ausschließlich damit belehnt wurde.

Die andere Hälfte des fraglichen Lehns vererbte sichgleichfalls in der Familie v. Oosdon fort. So empfingennoch 1737 die Gebrüder Oari Hsinricckr, Lsrtolck Orisckriob,Olans Olmistian, Lnrsliarck Oisckeriolr und KnAust V0I-beim v. Oosdsri die betreffende Belehnung, und 1766 diebeiden letzteren allein.

Am 23. Na/ 1784 resignirte aber der HauptmannOirristian V. Oosizsir (Sohn des obigen Oarl Uöinrioll)mit Zustimmung der Wittwe des obigen IZursiiarck Oiockrioliv. O., als Vormündern! ihrer Kinder, auf die Ooslzsii'scheHälfte des Lehens czfn. zu Gunsten des oben gedachten Ober-hauptmanus v. ck. Osoirsn, welcher damit dann gleichfallsam 10. Ksxt. 1784 belehnt wurde.

Er hinterließ, nebst seinen Gütern, auch dieses nunmehrcomplete Lehn seinem Erben, dem Kammerrathe OarlOris-

0 Schon im Bremcrvörder Geldrcgistcr äs nnno 1633 34 steht'Nieliasl Oltrielr im Lande Kehdingen zu Freibnrg giebt für die Fchr vonbannen nach der Glückstadt, Störe und andere Orte über die Elbe jährlich12 Thlr. Ist ihm nnno 1626 auf 7 Jahre verhanert.