kann —, die andere Hälfte dagegen dem nachherigen Mi-nister Oiaus V. 4. Ooobsrc a. Rittershausenw. — einemNachkommen des obigen (Raus — zustand.
Des eben gedachten, noch in demselben Jahre 1778verstorbenen Oberstlieutenants Sohn Koka Lensäiot ver-kaufte (unter Bormundschaft) seine Hälfte an der Fähream 24. Oot. 1785 i) seinem rechten Vetter, dem nachherigenObcrhanptmanne (Raus Otto Lonsciiot v. 4. Doolrsu a.Stellensleth I, dieser aber solche Hälfte Ostern 1789 wiederfür 750 Thlr. an den Besitzer der andern Hälfte, den ebenbelegten Minister. Es wird in dem desfallsigen Contractebemerkt, daß der Pächter der Fähre, Hinrich Podendorf,ansser der Fähre auch seine Wohnstelle und noch einigeLändercien, welche theils bei Jtzwörden im Anssendeiche,theils aber am Fährwege und am alten Fleth im Binnen-deiche lägen, von den beiden Fähr-Eigenthümern mit inPacht habe. Diese Gegenstände fielen damals gleichfallsdem Minister ausschließlich zu.
Nach dessen Tode ging die ganze Lehnsfähre auf seinenSohn, den spätern Oberstlieut. ^euZust Oio4r. Tbsociora. Rittershanscn, dann aus dessen Bruder, den Regierungs-rath, über. Jetzt wird sie dem Neffen solcher Brüder, demLieutenant Oarl Olaus v. 4. Osobon, als Eigenthümervon Rittershausen, zustehen.
^ (1584.)Der Lehn-Zehnte im Kirchspiele Oederquart.
Die Brüder ckaoob und Ottmar v. Oosben (Lor-tolä's Söhne) verkauften ckobanni 1584 ihren im Kirch-spiele Oederquart belegenen, über 21 und 7 Stücke Landes— vom Süderdeiche bis in den großen See — sich erstrecken-den Lehn-Zehnten, welchen schon ihre Vorältern inne gehabthätten, für 1000 Mark, weniger 90, an die Brüder Olausund llobann v. ci. Ooolrou, Osinriob's — des Stifters derIllten Linie — Söhne zum Stellenflethe (vi4. die Urk.).
Diese wurden damit vom Erzbischof llobann ^äolpllam 5. Oot. 1592 belehnt. In dem desfallsigen Lehnbriefe(viä. solchen) wird übrigens nur jener Olaus als Käuferbezeichnet und als Verkäufer werden ?otor v. Oosbsn undseines Bruders Söhne (die obigen llaoob und Oittmar)genannt. Indessen sind die Lehnsobjecte dieselben.
Das Lehn ging hiernächst auf den Domdechanten Kein-
Es muß diese Zahl verschrieben sein; denn jener 8et>n Lensäietstarb schon am 3t>. ^.pr. 1734.
2) Laut Proccßacten besaß Linus v. <Z. vsoksn, der Aellerc, (p 1583)einen Hof zu Jtzwörden, welchen er 1564 von einem v. ^luräou (v. ^.Irn)gekauft hatte.
Ein Proceß-Zeuge, der 80jährige Lnbiüsl ^.brnlrnru, sagt 1616 gele-gentlich : Vor wenig Jahren — damals, als Heiuriek v. Lspxslu Amt-mann zu Neuhaus gewesen (um 1599) — sein Mann auf der v. 6. OsolreuGütern zu Jtz worden erstochen.
rieb v. 4. Osobsn (den ältesten Sohn jenes 1618 verstor-benen Olaus) über. Bei der Erbtheilnng, welche dieser1622 mit seinen Brüdern vornahm, findet sich freilich unterden ihm zugefallenen Gegenständen an Zehnten nur „derZehnte uff der Hörne des Teichs in der Bentwisch" (wobeieiner Lehnsqualität nicht gedacht wird). Ich vermuthe jedoch— bestimmt kann ich hierüber nicht urtheilen, da ich an Ortund Stelle zu wenig bekannt bin —, daß dieser identischmit dem in Rede stehenden Oosben'schen Lehnzehntcn war.Sonst müßte letzterer unter denjenigen Zehnten zu suchensein, welche damals Osinrieb's Bruder Kberbar4 zu seinemTheile erhielt, nämlich „der halbe Zehnte im Blocklande"und „der Zehnte auf'm Oster-Stellensleth".
Dem sei nun aber, wie ihm wolle, so ist so viel gewiß,daß der uns hier beschäftigende Zehnte damals oder späterin den Besitz des Domdechanten gu. gelangte. Da derselbe(si 1656) außer einem jung verstorbenen Sohne nur eineTochter, NarAarsts Oorotboa, hatte, so hätte der Zehnte,als Mannlehn, eigentlich an die Lehnsvettern fallen müssen.Allein — so berichtet der Generalfeldzeugmcister, dem ichhier um so mehr folgen muß, als sein Schwiegervater nochim Genusse des Lehns war —, die Regierung zu Stadegestattete, daß solcher dennoch ans jene Tochter und aufderen Gemahl, den Major Oaspar Ostiov v. 4. Knickn,überging. Eine gleiche Ausnahme ward zu Gunsten ihrerTochter Kabine Oinlstine v. 4. Knickn — nachdem derenBrüder ohne Erben verstorben waren, vergl. das Gut Klin-ten II — gemacht, durch welche der Zehnte an deren Ehe-mann, cküi'Aon V. Ornbon a. Wechtern, an dessen Sohn,den Oberhauptm. Kn>-tc>14 Oiernens, und an dessen Sohn,OsorA Obristian v. Oruben, kam. Selbiger hinterließ nurTöchter. Ein Versuch, diesen ebenfalls den Lehnzehnten gu.zuzuwenden, mislang. Vielmehr ward um 1820 der dama-lige Generalmajor v. OörnberA damit belehnt.
In welcher Lage die Sache sich jetzt befindet, weiß ichnicht. Die Ländereien, über welche der Zehnte sich erstreckte,sollen zum Gute Hohenlucht gehören, das jetzt der Rittersch.-Präs. a. D. v. 4. Osoben besitzt.
^1. (1592.)
Die Freiburger Fähre über die Elbe nach Hol-stein; die Deichschauung über das KirchspielFreiburg; die Deichschauung über die Kirch-spiele Hamelwörden, Drochtersen und dieBanerschaft Ritsch.
Im Jahre 1573 wurden belehnt:
1) Lasilius keuss
a. .mit dem vierten Theile der Fähre zu Freiburgüber die Elbe,
b. mit dem vierten Theile der Deichschauung überdas Kirchspiel Freibnrg,