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sitze des kslix Dinrisli v. 'Warner, von welchemihn (laut Matrikelbuches) die Madame Draven-tdal (ohne Zweifel die geb. v. kottllausen, Ge-mahlin des Residenten Dllsrllard Dravius v. Ora-ventllal; vergl. Götzdorf D.) acquirirte. Sieverkaufte ihn — angeblich 1714 — an den nach-herigen Oberst und Drost Vollrad v. Drsrvss(immatr. 9. dun^ 1722). Dessen Sohn, derGeneral Dar! Dsinriell v. Drev^ss, veräußerteihn an den Commissair (im Lehnbriefe ds 1762Hansvogt genannt) Dttsrstedt. Aus dessen Con-curse erwarb ihn der Achtmann 8slrul2s in Stadeund hinterließ ihn seinem Sohne Nisllasl Kar-told dürfen und dieser seinem Sohne David.Nach des letzteren vor einigen Jahren erfolgtenAbleben befinden sich gegenwärtig seine Kinder imBesitze dieses Gutes.
D. DerZehnte und dasGericht inSchölisch.Am Michaelistage 1389 verkaufte (laut der Lehnsacten)Otto v. Dsnsxs (scheinbar ein Stader Bürger), mit Ge-nehmigung seines Sohnes dollann, seinen (Lehns-) Zehntenzu Schölisch (Schulsyke), den Korn- und Schmalzehnten,„alse my de ervet is van minen Oldern und my gehörethesft wente her" für 119 Mark Hamburger Pfenninge anden Stader Bürgermeister Dvino kusk.
(Früher besaß diesen Lehuzehnten die Stader Patrizier-familie äs TD-sna oder vom Sande. TVnno 1399 kaufteihn der Stader Cousul doliannes ds t^rsna von dollannKusse. Vid. Krause, loe. eit. paZ. 58.)
Der Erzbischof genehmigte solches am Tage 8t. Dio-u^sii 1389, vsrlzis: „Dileotv nollis in Oürista Ds^nonidieto kuolr — eoutuiiiuus st eonksriinus iu Iris ssriptisdseiiuaru kladork (?) in 8slroD^lls eurn inininra ds-eima ididsnr — sieuti c^uondanr Dttoni ds Dsnsps per-tinsbat.^
Von dem Gerichte in Schölisch ist hier noch nichtdie Rede. Doch wird auch dieses damals Deine Luel:erworben haben. Denn Erzbischof doliann belehnte „amDage xrisee der hilligen Jnnkfrouwen 1591" den Nar-guard Lnelr, Bürger zu Stade, „mit deme Sydesten ge-rächte m dem Schulsicke vor und by unser Stadt Stadenbelegen, Jnmaten syn Zelige Vader Heyne Buck, Borger-meister darsulvcst, de von nnsen Zeligen Vorfahrn tho leengehatt".
Ebenso belehnte derselbe am Sonntage invooavit 1591jenen Darczuard kuek „myt den Tegeden in den Schölt-zicke yn maten selige De)-ns kuelr, syn Vader, den vannnsen fehl. Vörfahrn to Lehne gehadt".
Wenn man die betreffenden Jahrszahlen in Betrachtzieht, so muß man annehmen, daß hier statt „Vader" min-destens „Großvater" hat stehen sollen, es möchte denn sein,
daß noch ein anderer späterer Bürgermeister Deine Luelrezcistirt habe, als der obige vom Jahre 1389.
Jenes Narguard kuck Wittwe verkaufte nun, wiewir gesehen haben, Zehnten und Gericht gu. 1519 an denBürgermeister Dessen.
Beide Lehnsobjecte wurden hiernächst so ziemlich iugleicher Art, wie der Zehnte zu Heidbeck, an verschiedeneGlieder der Familie v. d. Deelrsn verliehen, bis der Ritt-meister kartold Otto v. d. Deelcsn (Vter Linie) am 11.8ext. 1649 „das Ober- und Niedergericht und den Zehn-ten zu Schölisch" (nebst seinem allodialen Gute daselbst)für 11299 Thlr. an die Stadt Stade verkaufte.
Da diese aber fürchtete, die Belehnung mit diesenGegenständen nicht erlangen zu können, so überließ sie die-selben schon am 8. Dov. 1651 wieder an den PräsidentenDrsIUn. Selbiger wurde auch am 7. ksbr. 1652 von derKönigin Oliristins mit dem „Ober- und Niedergericht an Halsund Hand" in Schölisch belehnt; der Zehnte gu. wurdeaber allodificirt und dem Drslrin geschenkt (vid. die Ur-kunden; sank. die Güter Schölisch).
Schließlich sagt die Regierung im Lehnbriefe ds 1737:„Anlangend den in dem letzten Lehnbrief ds 14. Na^ 1639berührten Zehnten mit dem Gerichte zu Schölisch, so be-halten wir uns diese von denen v. d. Dsslrsn vormals andie Stadt Stade und von derselben weiter an weil. Präsi-denten v. Drslrin verkauften, nach erloschenem DrslUn'schenMannsstamme zur Kammer gezogenen Stücke ausdrücklichbevor."
III. (1566.)
In dem Lehnbricfe ds 1566 kommen als Dsslrsn'scheLehen zum ersten Male vor: a. der vierte Theil in demZehenten zu Nindorf, Kirchspiels Drochtersen und 5. dervierte Part in der Zehendwordt und geldt (?) jährlicheAchte mark zur Haur.
Wann und ans welche Weise die v. d. Dsslcsn zumBesitze dieser Lehen gelaugt sind, ist nicht bekannt. Ausder Fassung des eben angezogenen Lchnbriefes muß jeden-falls geschlossen werden, daß solche damals nicht ds novoan die v. d. Dsslrsn verliehen wurden.
Von 1566 an wurden (1573, 1591, 1639) beideLehnsobjecte immer zusammen an dieselben Glieder, dieSenioren, der Familie zu Lehn gegeben, wie die oben be-handelten Zehnten, bis zum Jahre 1 737.
tV DerZehnte zu Nindorf.
Der hiesige Zehnte befand sich um 1599 zur Hälftein den Händen der Familie v. Dsllren, zur Hälfte in denender Familie knslr. Denn damals sagt (in Uebereinstim-mung mit dem s. g. Vörder Register) der Erzb. doliann inseinem ksZistro llonoruin sts.: „Dseirna in Dindorpein Karosdia vri^dorsd (rsst. Drochtersen) spsetat ad
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