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Die Familie von der Decken : in ihren verschiedenen Verhältnissen dargestellt
Entstehung
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Es erhielt von 1566 1639 dieselben Lehnträger wiedas Lehn znm Schneeberge (viä. oben Xr. I). In demLehnbriefe von 1737 (wie in dem von 1796) wird aber ge-sagt: Der Heidbecker Zehnten sei, gleich dem Zehnten unddem Gerichte zu Schölisch, von den v. ck. Osollsn an dieStadt Stade und von dieser an den Präsidenten v. Lrsllinverkauft; nachdem des letzteren Maunsstamm erloschen(vergl. die Güter Schölisch und Schwinge), sei das Heidb.Lehn von der Regierung eingezogen und zum Camper Vor-werke gelegt worden.

In der Urkunde äs 1651 (viä. diese), worin derStadcr Rath allerdings das Gut, das Gericht und denZehnten zu Schölisch an Xrsllin verkauft, steht indessen keinWort vom Heidbecker Zehnten.

Nichtsdestoweniger bleibt die Thatsache^ bestehen, daßdie Regierung ihn zu sich genommen hat.

13. Der halbe Zehnte zu Schwinge, KirchspielsMulsnm.

Als zu Schwinge belehnt finde ich zuerst, 1360,Heuuig boven dem kerchhove borghere to Stade"mitXXXI morgen Landes thor swinghen unde dentcghcden over DX morgen unde de voghedie unde dat richteover dat gut". Auffallender Weise steht diese Notiz imLüucbnrger Lehuregister (. v. LoäsnllsrA, Hannover 1856).Trugen die Lüneburger Herzoge damals jene Objecte vomErzbischofe zu Lehn?

Uebrigeus waren dieüber dem Kirchhofe" odervondem Kirchhofe" (lateinisch äs simitsrio) Stader Patrizier,.lollannss äs e^iuitsrio fungirte 1297 als erster Oonsnlin Stade (Xrauss, los. oit.).

Dagegen äußert sich des Erzb. Uoäs UsAistrnm von1500 (ebenso, wie das Vörder Register aus derselben Zeit)folgender Gestalt:De Tegede to Schwinge hefft gehöretdem Stichte gantz, den hebben de Bücke tho Stade halffvom Stichte tho lehne, de andere helffte de van Brockber-gen, und hebben de lehne nicht entfangen (nicht gemnthet),de helffte hefft nu de Abt tho unse leven Frouwen (Marien-kloster in Stade)". Das Vörder Register fügt pag. 26specieller hinzu:Ossiinarn in Lvr^nAlls tonst Olwistia-uns IZnsIe in pllonänin all ^rwlrispissopo".

Derhalbe Schwinger Zehnte muß von diesem Ollristian,gleich dem Heidbecker Zehnten, ans seinen Bruder NarcznaräLnoie übergegangen sein, da dessen Wittwe ihn, wie gesagt1519 an den Bürgermeister Ossllsn veräußerte.

Dieses Bürgermeisters Sohn Dllonias (Stifter derUten Linie) wurde 1566 damit belehnt. Dessen Sohnäoaslliin verkaufte den Zehnten nachdem 1573 und 1591Glieder anderer Linien der Familie die Belehnung damiterhalten hatten laut Urkunde äs 1596 an Vollraä v. ä.Osoirsn (Vter Linie). Dessen Sohn Lartolä Otto cedirteihn 1640 an Olaus v. ä. Doofen (Illter Linie, st 1648).

Seitdem blieb er im Besitze der dritten Linie bis in dieneuesten Zeiten. Der letzte mir bekannte Lehnbrief, vomJahre 1839, belehnt damit die Gebrüder ^uZnst Onstav^.äolpll (geb. 1792) und Oassilius Oarl Otto OsorAXrioärisll v. ä. Oesllsn-Otlsn (geb. 1793). Der Zehntewird jetzt Wohl abgelöset sein.

0. Der Zehnte über zwei Höfe in der Hörne.(Bauerschaft Hörne vor Stade.)

Es wird in dem Verkaufsbriefe äs 1519 bemerkt, daßder eine dieser beiden Höfe derjenige des Oisärioll (v.) Rung-s,der andere derjenige des Olaus (v.) stVarnsr sei.

Auch diesen Zehnten verkaufte nachdem selbiger bisdahin die Schicksale des obigen Schwinger Zehntens ge-theilt der dort erwähnte äoaollirn v. ä. Oosllon (IlterLinie) gegen Ende des 16ten Jahrhunderts, und zwar anOlans V. ä. Ossllsn, den Jüngern (Illter Linie), dessenSohn Olans ihn bei der Erbtheilung äs 1622 bekam.

Später fiel der Zehnte aus den Ooskon'schen Händenan die Eigenthümer der beiden betreffenden Pflichtigen Höfe(von welchen der UunAs'sche schon im Lehnbriefe äs 1639als nunmehr v. Nslläsn'scher bezeichnet wird) zurück. Dennes wird im Lehnbriefe äs 1737 gesagt:wie wir denn ^auch die übrigen im jetztgedachten Lehnbriefe (äs 1639)mit benannteü Stücke, davon den Zehnten über den Älsll-äsn'schen Hof in der Hörne unser Oberst v. Xliollvvv-ström Lehnweise und den Zehnten über den ^Varnor'schen,nunmehr Orsrvos'schen Hof daselbst unser Oberst undDrost v. Orsrres erblich besitzen von dieser Belehnungausnehmen". Dieses wird in den späteren Lehnbriefen imWesentlichen wiederholt. Nur benennt derjenige von 1762als Eigenthümer des olii» Nslläon'schen Hofes den Preuss.Major Baron v. ä. LollräsnllnrA Schwiegersohn des weil.Generallieut. v. Xlinllovvström, und als Eigenthümer desolirn ^Varoer'schen, dann Orsrvos'schen Hofes den Haus-vogt Ottsrsteät; derjenige von 1796 aber als Eigenthümerdes letzteren Hofes einen gewissen LsllnMs.

Die Geschichte beider Höfe ist in der Kürze folgende:a. Der Hof, welcher 1519 dem Oioäsrisll v. kcmgsgehörte, ist derselbe, welcher nachher Medenhofhieß und jetzt Brocklosenborstel. Ihn erheiratheteOtto (al. Iloinrisll) v. ä. Nelläsn. mit ^.nnav. Uu.Q»s (viä. ülnsllarä). Dieser vererbte ihnauf seinen Sohn äollann, auf seinen Enkel Ollri-stopll und auf seinen Urenkel, den Oberstlient.äollann v. ä. Nolläsn (geb. 1639, st Ost. 1711).Des letzteren Tochter L^IIalls Naria brachte ihnihrem Gemahle, dem nachherigen Generallieut.V. Xlinleorvströin, zu. (Vergl. das Gut Brock-losenborstel.)

ll. Der 1519 dem Olans v. stVarnsr zustehende Hof(Warnerhörne) befand sich noch um 1650 im Be-