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Die Familie von der Decken : in ihren verschiedenen Verhältnissen dargestellt
Entstehung
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Ritter mit ihren Mcinnen, unter demVersprechen, einjeder Ritter solle Eigenthümer solcher Güterverbleiben, die er erobern würde. (! ?)

Da nun die Familien-Besitzungen, welche aus jenerZeit stammen, sämmtlich entweder in der Umgegend derehemaligen Burg zu Freiburg oder der ehemaligen Burgauf dem Kämpe belegen sind, so wird man annehmen kön-nen, daß die Familie, vielleicht durch ein zahlreiches Ge-folge unterstützt, sich in der Lage befunden haben wird, inder Nähe dieser feindlichen (?) Burgen sich festzusetzen undihre endliche Unterwerfung, wenn nicht durch eigene Mittelherbei zu führen, doch wesentlich zu befördern. In derNähe von Freibnrg gehören zu diesen Besitzungen das ehe-malige Gut Sande mit Neucnsteden, vielleicht hat auch All-wörden, welches ans der andern Seite von Freibnrg liegt,damals schon dazu gehört. Die Burg auf dem Kämpe warförmlich von Oselleuschen Besitzungen umgeben, nämlichvon Stellenfleth, welches größtenteils, und von Wcchtern,welches wohl durchgehends der Familie angehört habenwird, sodann von Oerichsheil und dem damit zusammen-hängenden Blocklaude. Auch besaß die Familie zwei Höfeauf dem Kämpe selbst. In Ansehung der übrigen nicht inder Nähe dieser Burgen belegenen ältern Güter der Familiewird man dagegen wohl annehmen können, daß sie spätererworben sind. Ob Alt-Decken am rechten Oste-Ufer Kirch-spiels Geversdorf der Familie angehört hat, ist zwar desNamens wegen wahrscheinlich, aber nicht erwiesen.

Einen so ausgedehnten und zusammenhängenden Grund-besitz hat erweislich keine der übrigen Familien gehabt,welche seit Unterwerfung des Kehdingschcn ihre Wohnsitzedaselbst aufgeschlagen haben. Daß aber die Familie seitder Eroberung und noch lange nach dieser Zeit sich wirklichim Besitze dieser Güter befunden hat, davon zeugenmehrere Urkunden (?), welche ergeben, daß Mitgliederder Familie, sowohl lange vor Llzsrliarä's Zeiten, als auchspäter, Erbgesessene derselben waren, die aber wegen Man-gel an Nachrichten dem Geschlechts-Register nicht haben an-gereihet werden können. Auch würden diese Güter, wie esdoch geschehen, an Lllerlmrcl's Nachkommen nicht haben ge-langen können, wenn sie nicht von der Familie herstammten.Daß sie durch Kauf oder Heirath sollten erworben sein, istihrer Ausdehnung wegen nicht denkbar.

Der älteste Stammvater der Familie, von welchem dieAbkunft erwiesen ist (?), Ltzsrlmrck v. ck. Oselceu, wird inden Urkunden als Erbgesessener im Schölisch und zu Frei-burg bezeichnet, sowie sein Sohn, der Oberst Elaus, alsBesitzer von Schölisch, Freiburg und Vorfiel. Llzsrlmrck'sGroßsohn hingegen, der Bürgermeister in Stade, (Rausv. ä. Oeelieu, erscheint immer nur als Erbgesessener ausdem Stellenfleth, und hat daher die Güter seines Vatersnicht besessen, bei den Söhnen des Bürgermeisters erschei-nen dagegen die großväterlichen Güter wieder, und ausser-

dem, von den ursprünglichen Besitzungen, Oerichsheil, Block-land und Allwörden, sowie bei den Großsöhncn des Bür-germeisters die Güter in Wechtern. Hieraus folgt:

1) Freibnrg war das einzige ursprüngliche Familien-gut, welches bldsrllarä besessen und durch ihn ansseine Nachkommen vererbt worden ist. Die übrigenhierzu gehörigen Güter müssen daher zu seinerZeit noch im Besitze anderer Branchen gewesensein.

2) Borstet scheint kein väterliches Erbtheil gewesenzu sein; es lag aber auch nicht im Lande Achtun-gen, wie sich später zeigen wird.

3) Der Oberst Elans muß ausser dem Bürgermeisternoch einen Sohn (vielleicht mehrere) gehabt haben,welcher Erbe der Güter Schölisch, Freiburg undBorstet gewesen und ohne Leibcserben verstorbenist, worauf diese Güter auf des BürgermeistersSöhne gekommen.

4) Stellenfleth ist die zweite ursprüngliche Besitzung,welche bei blllerlmrä's Nachkommen erscheint. DieBrauche, welche es besessen, muß zu des Bürger-meisters Zeiten ausgcstorben sein, doch wahrschein-lich kurz nach des Vaters Tode, weil der Bürger-meister keine väterliche Güter erhalten hat.

5) Die Branchen, welche Oerichsheil, Blocktand undAllwörden besessen, sowie die, welche die Güter inWechtern besaß, haben zu des BürgermeistersZeiten noch existirt. Erstere muß zu den Zeitender Söhne, und letztere zu den Zeiten der Groß-söhne des Bürgermeisters ausgestorben sein.

Zu den Zeiten des kllderlmrä v. ck. Osoken muß esdaher mindestens vier Branchen der Familie gegeben haben,nämlich die des Lllsrlrarä, welche Freiburg besaß, danndie Branche, welche Stellenfleth, ferner die, welche Oerichs-heil, Blockland und Allwörden, und endlich die, welche dieGüter in Wechtern besaß.

(Es werden sodann einzeln behandelt Schölisch, Frei-burg Sande - und Borstet. Dann folgt:) Stellen-fleth. Diesen Namen führt eine Bauerschaft am Elbe-deiche im Gräfengerichte Freibnrg, welche nördlich von derElbe, südlich von Oerichsheil und den Ländercien am Hol-lerdeiche (Blocklaud) und östlich von Esch begrenzt wird,westlich aber vermöge des Kampes mit Wechtern zusammen-hängt. Mit Ausnahme eines Gutes, welches nach Frei-burg gehört, ist Stellenfleth in Krnmmendeich eingepfarret,gehört aber zum Freiburgcr Schlcusenverbaude.

Stellenfleth enthielt ehemals Sechs Land- und Ritter-tagesfähige Güter. Fünf derselben waren veelesnscheGüter, das Sechste aber gehörte einer Familie v. Stellean, welche es 1590 verkaufte, nach dem Münsterschen zogund dort den Namen Edle Herren v. Stellsnlletll annahm.Diese Familie v. Stelle soll der Sage nach einen abgeson-

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