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Die Familie von der Decken : in ihren verschiedenen Verhältnissen dargestellt
Entstehung
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D. 8olrölissii IV. Dieses, zu jener Zeit auchEitzenhof" genannte Gut besaß actemnäßig im Jahre 1574der Stader Bürgerincister Ellristopli v. Litten. Selbigersagt damals: es habe schon seinem Vater gehört, vor diesemaber dem Bürgermeister llolmnn Dseoll (lZnslc?).

Nach einer andern Acte ist das Gut später ans denINt2<zn'schen Händen in die eines gewissen lZranckss über-gegangen, dann (nach 1614) von dem Bürgermeister vonclerWortli erworben, von welchem es die Familie 8slmirlcsacqnirirte.

In der Ritterrolle äs 1645 werden8sllslllcsn (8olinn-Icon) Wittwe, itzo Daniel Lobonlc" als Eigenthümer ge-nannt.

Nach dem Matrikelbnche äs sirsa 1698 gehörte dieseradelich freye Hof" damals dem Daniel 8olmnlcs. Eswird dabei bemerkt:Derselbe ist ein Edelmann und be-wohnet sein anderes adeliches Gut im Lanenbnrgschen, nahebei Mölln."

Ein fernerer Besitzer des Gutes wird im Matrikelbnchenicht aufgeführt. Es wird von Daniel 8sllnnlcs oder seinenErben verkauft oder vereinzelt sein.

Alsdistrahirt" finde ich es in allen spätern Designa-tionen bezeichnet. Eine solche äo 1753 nennt als im Be-sitze des oastriWittwe 8tstk'sns, jetzt bl. IV No^or."

Einem llollann Drisärioll (al. lloinriell) Vsvsr ge-hört es auch jetzt noch. Schon dessen Großvater soll es be-sessen haben. Dieses Gut ist in die neue Matrikel nicht mitaufgenommen, was hinsichtlich der 3 übrigen obig. GüterSchölisch geschehen ist.

Noch muß ich hier eines Gutes

D. Schölisch V. erwähnen, welches eine Zeit langim Pfandbesitze der Familie v. ä. Dsslcsn war.

Wegen einer Geldfordernng, die dem Tllcnnas v. ä.Dsslcen (Stifter der Uten Linie) an den Erzbischof Dlwi-otopli zustand, hatte dieser ihm theils eine Schuldverschrei-bung über 160 Thlr. gegeben, theils eineHafcrpacht" inder Bauerschaft Stellenflcth ans die Zeit seines Lebens über-lassen. Laut Urkunde <lo 1563 retradirt nun Vllomas jeneVerschreibung sowohl, wie auch die Haferpacht dem ErzbischofDooi-A wogegen dieser ihm eine neue Obligation über400 Thlr. ausstellt und zugleich als SicherheitUnsernfreyen Hof im Schölsche, den nun zur Zeit Pawell Steffensbawet und zu Unserm Closter 8t. DsorZsn binnen Stadengehörig" dergestalt zum Pfandbesitze einräumt, daß er nebstseiner Frau D^ppolita und Erben ihn so lange nach ihrem

Belieben benutzen können, bis die 400 Thlr. zurück bezahltsind; doch müsse Tlioinas ein Deputat von 20 Mark, wel-ches demEhrn Disärislr, als Conventsperson des Closters8t. DoorK" gebühre, jährlich entrichten.

^.nno 1565 wurde dieses vom Domcapitel ratificirt(Vicl. Urkunde. Schölisch wird daSchnlßke" genannt).Nachdem Tlroinas gestorben, wurden 1570 (vlck. Urk.) vomErzbischof Dsinrioll, weil Vlloinasihm und dem ganzenErzstist viel Gutes gethan", dessen Wittwe Uollitta v.-love und ihr Sohn äoaslnin im Besitze jenes Hofes belassenbis so lange das Kloster zu 8t. Dsorg- in der Alten Ka-tholischen Kirchen wiederum bestättiget". (Dieses Klosterwird 1567 vicl. Dasssl's lZrsnasnsia I. 551. und1577 viä. Urk.desolat" genannt).

Dem Domcapitel schien es anfänglich bedenklich. Sol-ches zu genehmigen; aberin Betracht veler und getrewerDienste, so der selige IRcnnas v. cl. Dsslcen dem Erzstiftegedahn" geschah es 1573 dochbet so lange dat Closter 8t.DsorA nha der olden Katholischen Kcrcken weddernmb be-stedigt". (Viä. Urkunde. Es ist obige Clausel für die Re-ligionsgeschichte bemerkenswert!), da unter Erzbischof Dein-risll das Stift wesentlich schon ganz akatholisch war).

1577 wurden Uollitta, v. Dülcnv und ihr Sohn lloa-slnm ferner für die Zeit ihres Lebens im Besitze des Hofescpn. vom Erzbischof Dsinriell bestätigt (vicl. Urkunde). DerHof hielt 25 Morgen.

Die spätern Schicksale des Hofes sind mir unbekannt.Nach lloasllnns Tode wird er wieder vom Erzbischofe gegenAuszahlung der 400 Thlr. eingezogen sein.

Schließlich weise ich auf die Urkunde vom 12. Dsdr.1577 hin, worin Erzbischof Dsinrisll sagt, daßmit Unsermguten Fürwissen Unser lieber andechtiger Er. JohannMciger, Vanonieus und Vllssanrius der DollsAiatsn 8t.^.närs zu Werden 7 Morgen Landes in Unserm Lande zuKedingen im Schölsche belegen, welche zu der visaris 8.Tllsolmlcli st llasal))- lUinoris in der Kirchen 8. DsorAÜinwendich Unserer Stadt Stade, deren Wir Eollator undEr. Johan Meiger dieser Zeit llsnslloiatus und posssssorist, gehörig, der Erbarn und Thngcntsamen unserer günstigenlieben besondern und getraweu Frowen Pollitten von Bülowund ihrem Sohne Joachim von der Decken die Zeit ihresLebens umb 8 Mark Lüb. jährlicher Hure vermiethet undverhuret habe".

N achtra g.

Im Gefolge des Erzbisch. Dsrlmrä erscheinen 1236Drisus cks 8solsilc, 1257 Drisns cls 8oolsilcs (Vicl. Br.Lüneb. Urk.-Buch,. 8näenäork.)