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Die Familie von der Decken : in ihren verschiedenen Verhältnissen dargestellt
Entstehung
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Noch sollarl führt cs 1777 in seinemPolitischenStaate" und 1791 in seinenStatistisch-TopographischenSammlungen" als einzelnes Haus sud voesBullen-Haus" auf.

Seitdem finde ich es in keiner Statistik mehr.

Bullenhausen wird mit andern Lualr'schen Gütern anden Bürgermeister Elans v. cl. Eselren (vielleicht auchda dessen Großmutter eine Lnolc gewesen zu sein scheintschon an seinen Vater) gelangt sein. Jedenfalls besaß essein Sohn Tlronlas (Stifter der 2ten Linie). Des letzterenSohn, ckoaolriiil, sagt in einer Acte: Bnllenhausen habe ervon seinen Vorältern geerbt, es sei ein Stammgnt (alsomußte es schon wenigstens in den Händen seines Großvaterssich befunden haben).

Von 15621594 hatte dieses Gut, welches 43 Alt-länder Morgen enthielt, Nialiasl Llolim gepachtet. Ihmgehörten die Gebäude. Er gab für den Morgen 7 MarkLüb. Pacht. Im letztgedachten Jahre wurde er durch dieEhefrau des ckoaoliim v. cl. Osolcsn, Elrristiils v. Ulats(die überhaupt immer sehr eigenmächtig verfuhr; ovnt'. denArtikel über solchen ckoaollinl) vom Hofe vertrieben, weil sieihn selbst beziehen wollte. Darüber entstand ein weitläufigerProceß, welcher sogar an's Kammergericht ging. Indessenbewohnte doch fortan entweder Eliristins <pn. oder ihr MannBnllenhausen, nachdem erstere wie es scheint, von ihremDotalgelde neue Gebäude daselbst hatte aufführen lassen.

Nachdem aber bald nachher sowohl .loaelliin wie Ellri-stins als procliKi untev Curatel gestellt worden waren, ver-äußerten die Curatoren, Elans und IIsinric.Ii v. cl. Devlcen,aus dringender Nothwendigkeit, das Gut am 25. 8spt. 1692für 6999 Thlr. an den Magistrat zu Stade. Der Erzbischofgenehmigte dieses unter dem 25. 8ept. 1693. Es wirddabei bemerkt, daß die Stammvettcrn von ihrem Vorkaufs-rechte keinen Gebrauch hätten machen wollen.

Der Magistrat ließ gleich nach dem Kaufe alle Ge-bäude auf Bullcnhauscu niederreißen, weshalb? wird nichtgesagt; vielleicht hat er alles in Weiden liegen lassen, welchesich bei der Nähe von Stade wohl besser verwertheten, alswenn das Land zum Ackerbau benutzt wäre.

Nach ckoaoliiin's Tode fochten 1613 dessen Wittwe undSohn, Earlsst jenen Verkauf aus verschiedenen Gründenindeß vergeblich als nichtig an. Earlsk behauptet dabeiu. a.: Das Gut sei wenigstens 29999 Thlr. werth gewesen;denn es sei mit hoher und niederer Gerichtsbarkeit, mit freierGeleits-Gerechtigkeit, Hochgerichte (daher auch einem Galgen)und einem freien Kruge versehen, sowieman auch daraufbawen mag, waß beleidig" (also sehr fruchtbar).

legte, bezeugen die zahlreichen Abschriften davon, welche man noch jetzt findet.Ich habe augenblicklich nicht weniger als 4 dieser Manuskripte vor mir liegen,alle hier (Gaucnsick) aus der nächsten Nachbarschaft. Gegenwärtig ist dasWerk natürlich veraltet, fast nnbrauchba»'und des Druckes nicht mehr werth.

u r kllnd e.

Allenn unndt Jeghlichenu, die dießenn breiff werdensehen, hören oder lesen, Wunsche Ich Johanueß Hol-denstede Eaironiorls der Kirchen tho Hamburgk BremischesStifftes inn Gade dem Allmechtigen Ehewich heilt zc. be-kenne unndt betuge Jegenwerdich öffentlich dat Ick mitteinheilligenn Radt unndt Vulbordt uudt willen alle meinerErven unndt freunde denen daran gelegen ist edder seinmagh vonn Rechtes wegen inn thokünsitigen tiden, hebbeverkaufst unndt verkope mitt einem Rechtmetigen Tytell deßVerkopendeß inn diessenn schrisiten edder breve, Dem ErbareuManne Herrn Andres Buck Burgermeister zu Stadenn,unndt seinen Rechtmeßigenn unndt Wahren erven, vor hun-dert unndt soventich marck rechtmetiger Pfenninge cddermunte, mi tho vullenkamentliker genoge bethalett unndt innmineu uutlicken Brück uundt beste bestadett uundt Angelcchttseind worden, minen Hoff gelegenn thom Bullenhauscvor Stade iit dem Oldenlande, mitt allenn gebeuten unndtganzenn guetereu, So dar tho gehörig, unndt ock mitt demHogesten, unndt sidestcnn Gerichte, ock mit allem Rechte,und Desulvigen Vnllcnkamcuheit, Eigendom, netunge unndtnuttigheyde ock aller thobehoriuge, mitt Watt nahmen dieock mögen genommett werden, Wie Ick npgcmelts Hoff undtgliedere, vonn Johau Bussem Wandageß burger cddereiuwaner tho Stade, gekofft uundt crlangtt, unndt mit (mir?)bißhcr frey thobehorigh gewesen, fredtsamlick unndt ruwlick,tho ewigen tiden ane Jemaudeß Weddersprake, tho bcsittende,unndt nicht , Ick Johannes von Holdcnstcde vor-gedacht Will, unndt mine erven willen uudt schulleu dem vor-genanten Herrn Andres Buck undt sinen Erven, deß er-meldtcn Haves undt bauwe, unndt aller thobehoringigengliedere eine gewisse unndt bestendige Warschop vor Jdermandoen, Wor und wo vaken he de vonn Unß eschende edderfurderende :c. Geven uudt beschreven Im Duseut drei-hundertt unndt Soventigsten Jhare up Marein verknndi-gungh wendeg (?), Datt ick mit miuem Angehaugeuden segellbekrefftige."

(Vorstehendes ist einer Abschrift entnommen, welche diealte Schreibart offenbar sehr modcrnisirt hat.)

W. Obige Hoicksirstscis und Lnsss erscheinen auch ineiner vom Conrector Llranss loo. eit. beigebrachten Urkundeäs 1353, welche so anfängt:Ick Jvhan Busse borghertu stade bekenne unde tnghe openbare in deffem breve datik myt willen unde vulbort miner erven unde vrende hebbeverkost dem beschcdenen manne Johanse van holdenstede deen vioarius is in deme Dome tho hamborch und sinen ervensos marc ewighes ingheldes hamborgher penninge in mynemDele des tegheden tu Bordorpe von mynem vaderervet:c."

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