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Die Familie von der Decken : in ihren verschiedenen Verhältnissen dargestellt
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Falle nach dem Lehnbriefe von 1538 eine neue Belehnungnöthig wurde.

1571 wurde dieser Hsinriolr v. 6. dsodoii nunRathsherr genannt mit dem Hofe ofu. vom Erzb. Uoiu-rieb abermals belehnt, obgleich letzterer bereits 1567 zurRegierung gelangt war.

1585 (in welchem Jahre Erzb. Heinrieb gestorbenwar) sagt Ilsinrieb v. ä. Osebsn <pu. bei seiner Lehns-muthnng: Er, seine Brüder und Vorfahren wären nunschon seit langer Zeit mit dem Hofe zu Aschhorn belehntgewesen; er sei jetzt alt und schwach; er bitte, die Beleh-nung wenigstens auf seiner Frau Lebzeiten zu extendiren.(Hatte also ohne Zweifel keine Kinder.)

Ein Docnment ä. ä. Vörde den 14. Lept. 1585, worausich nur folgenden passus mittheilen kann, war wahrscheinlicheine Resolution auf jenes Gesuch:

Zu wissen, Nachdem von dem Hochwürdigsten Durch-lauchtigen Hochgeboruen Fürsten und Herrn Hoinriob, un-serm gewesenen Herrn der Erbar und Wolweise HerHeinrich von der Decken Burgermeister zu Stade, mit einemHofe im Lande zu Kedingen im freien Aschhorn im CarsspelDrochterßen zwischen eins Ehrwürdigen Thumb Capittelszu Bremen Hofe, so dursten diotttmaiin zu Hure hat,int Osten, und gemelts Hern Burgermeisters undseiner seligen Bruders und Schwester Hofe, soRutbbs biuAsi bewohnet, ins Westen belegen, und 24 Mor-gen Landes in sich haltt, Aus seine Lebzeitt belehnet "

Am 6. 4nn/ 1596 bittet datliariua v. Ltsrnslrorn,Wittwe jenes Bürgerin. Rsinrieb v. <1. dooliou, daß siewieder Zeitlebens mit Aschhorn belehnt würde,ihr Mannsei kürzlich verstorben; dessen Vorältern, Vetter und Brüderseien mit Aschhorn belehnt gewesen; als aber nach tödtlichcmAbgange des letztlebenden Vettern (?) August inen vonder Decken ihr lieber Ehemann bei dem Erzbischof Hoin-rieb um Belehnung mit dem Hofe nachgesucht :c."

Am 24. 1593 kamensämtliche weil. Herrn.loburur Wiolcoii und Herrn Usbrrieb v. ck. Dsebensverlassene Erben" wegen zweier Höfe zum Aschhorn ein,eines Meyerhofs und eines Lehnshofs, welche beide sie vonihren Vorfahren geerbt hätten. (Der Bürgermeister 3o-baun V. Wiolco hatte die Schwester des Hoinriob V. ci.vsobori zur Frau gehabt).

Wie die Sache weiter verlaufen, ist mir unbekannt.

Dagegen ist so viel gewiß, daß sowohl dieser hier inRede stehende Lehnhof, als auch der oben sub lütt. d. auf-geführte v. Korkksche Lehnhof am 12. 3ur^ 1618 vomErzbischofe dem Landdrost Devbr v. Nursobalob verliehenwurde. Dessen Sohn, ckobann bbieckrieb, ward 1639mit beiden Höfen belehnt. (Seine Mutter ckntte ckuckitb lebte damals noch, sowie auch seine Schwester ^.nAusteNai-Aaoota v. Narsob. geb. 19. 8<zpt. 1617, verm.

19. blov. 1637, st 26. 8opt. 1658, Ehefrau des Drostdkko Lobackon zu Neuhaus).

llolranu. bbisäriob's Sohn, der Dän. Oberst brio-äriob dlmistian v. blarsob. scheint keine männliche Erbennachgelassen zu haben, wenn er überhaupt verheirathet war.')Jedenfalls gingen die Aschhörner Höfe auf seinen Vetter(Vaters-Bruders-Sohn), den Generallieut. darl dustavv. Narsolr. oder doch aus dessen Descendenz über, nament-lich auf seinen Sohn erster Ehe, den Oberappellationsge-richtsrath dsorA ^.uZust (belehnt 1728), auf dessen Sohn,den Hofger.-Assessor darl Loinriob blrnst a. Hutloh (4 29.dot. 1777) und auf dessen Sohn, disckrieb Lousckiot^.loxaucker v. Narsobalob, welcher 1835 kinderlos (undgeistesschwach) starb.

Die beiden Höfe Aschhorn erbten von selbigem dieGebrüder, Oberst darl Willioliu a. Geesthof, Generallieut.dustav Willlslm a. Hutloh und Lieut. darl Otto Vboockora. Klint (Söhne des Rittersch.-Präsidenten dtto dstlekv. ülarsobalob u. der darolluo douiss v. diuclau), sowiedie Gebrüder, Landdrost dtto /Vioxanclor und Landdrostdarl dotlok (Söhne des Hauptm. darl brisäriob v. Nar-sobalob u. der iVmalia dsor^ino douiso v. 8ollults).Der gemeinschaftliche Großvater dieser Erben, Rittmeisterdran? dlu-istiau, war ein Sohn zweiter Ehe des oben ge-dachten Generallieut. darl dustav v. Narsobalob gewesen.

Nach dem zwischen gedachten Erben getroffenen Ab-kommen fiel

1) Der Eine Aschhorner Hof der größere andie Descendenz des oben beregten Rittersch. Präsidentendtto Ootlol und namentlich speciell an den Oberst darlWillloliu v. Narsolralolc. Nach dessen am 25. dsllr. 1858erfolgten Ableben ward sein Neffe, der Lieutenant dustavWilliolm v. Narsollalolc (Sohn des Generallieut. dustav'Willi, v. N.) als sein Universal-Erbe Eigenthümer diesesHofes. 2) Er ist jetzt an den Hausmann 14aAsl verpachtet.

Zur Vervollständigung des klusliarä bemerke ich, daß von den Schwe-stern dieses Oberst, 1. Loxlliu Äbtissin zu Bassum, zu Osnabrückkatholisch wurde und 1715 nach Paris in ein Kloster ging. 2. Koplri-r vo-r-ktlie-r vermählte sich 1674 (mit Otto vieärieli Sdr-rok) und 4 1683.3. üriäitli, vermählte sich mit einem Generalmajor v. LoinsburA und 4.Llelclel Lopdin lVInria mit einem v. Völlrersliurum <?öllcers!rin).

2) Eine Bekanntmachung des K. Hann. Justizministcrii äs 24.1866 besagt:Nachdem der Lieut. im K. Gardcrcgimente Onstav tVillislnrFreiherr Nnrseli-rlolr zu Hannover, mit seinen nachbenanntcn Besitzungen:dem Rittergute Gesthof, dem Ritlergute Klinthof I, dem vormals Lclrliolr-tiirx'schw Hofe zu Aschhom, einem Hofe zu Krughörn, dem RitterguteFreudcnthal, einem Hose zu Villah, dem früher keelrinann'schcn Hofe inder Wisch, dem früher v. -I. Lnssoke'schen Hofe in der Wisch, den beidenehemals Xnürs'schcn und bez. IVoltor'schen Wohnstellen in Klint, dem vor-mals Lelir'schcn Hofe zu Westcrende-Ottcrndorf und Ostercnde-Altenbruch,dem vormals Sclieele'schen Hofe zu Westercnde-Otterndorf, den vom GuteHutloh angekauften Forsten, nebst allen Zubehörungcn unter dem 24. Zun?