umstände nachgelassen zu haben. Wenigstens müssen seineMindcnschen Güter (er besaß dergleichen auch noch verschie-dene im Bremischen) bedeutend mit Schulden belastet ge-wesen sein; ja er soll dieselben sogar hauptsächlich mitfremden Gelde erworben haben (was freilich in einigemWiderspruche mit der oben gedachten Angabe des Minden-schen Geschichtsschrcibers, daß Vollrad als ein reicher Mannnach Minden gekommen sei, stehen würde). Denn es heißtin Cnlemann's Denkmalen desMind. Adels (Artikel Decken):„Er (Vollrad) muß nicht lange hernach gestorben sein,weilen seine Wittwe am 11. Juni 1620 Namens ihrerSöhne die Lchngüter muthete, besonders für HieronimnsAnton v. d. Decken. Nach seinem (Vollrad's) Tode mel-deten sich die orackitorss, mit deren Gelde er die Güter ansich gebracht, und erhielten die v. Reden insbesondere im-rnissionsm ^), da inzwischen Vollrad v. d. Decken Wittwesich nach Hamburg theils der Schulden, theils der Kriegs-unruhen halben rctirirt hatte".
Dem sei nun aber, wie ihm wolle, so wird man ausden Güterbeschreibungen ersehen, daß sowohl Himmelreich,als die übrigen Miudenschen Güter noch lange nachher imBesitze von Vollrad's Nachkommen blieben.
^nnc> 1630 waren, wie es scheint, noch sämmtliche12 Kinder des Vollrad, und zwar unverheirathct, zu Him-melreich wohnhaft. Wenigstens führt sie — laut Proceß-acten — damals ein Behuf Einhändigung eines Dekretsdahin abgesandter Kaiserl. Kammergerichtsbote in seinemJnsinuationsdocumente Alle namentlich und solchergestaltauf, als wenn er sie Alle persönlich dort vorgefunden habe ^).
Vollrad hatte testamentarisch zu Vormündern seinerKinder bestellt: 1) seine Wittwe; 2) Heinrich v. d. Deckena. Gauensiek (IV. Linie), seinen rechten Vetter; und 3)Detlef v. Schulte a. Daudiek. (Ein Verwandtschaftsver-hältniß mit letzterem weiß ich indeß nicht nachzuweisen.)
Nach dem Tode der Wittwe, 1627, und als die andernbeiden Vormünder aus unbekannten Gründen zurückgetretenwaren, wurden 1629 anderweit zu Vormündern vorge-schlagen:
1) Johann Otto v. d. Decken a. Neuhans (Vollrad'sBruder-Sohn);
0 Ob unler dcn hier erwähnten v. Reden die Familie des obigen Hen-ning v. Reden gemeint ist, weiß ich zwar nicht; dieser stand indessen doch, dem„Königlichen Wecker" zu Folge, in ganz andern Geldverhältnissen zu Vollrad.Vielleicht, daß der Gertrud v. Reden (Schwester des Henning), deren Gemahl,Eberhard v. Alten, in allerhand finanziellen Negoticn mit seinem SchwagerVollrad v. d. Decken gestanden hatte, aus solchen noch Forderungen an desLetzteren Güter zustanden und ihre Verwandte deshalb für sie Immissionerwirkten.
2) Und dennoch sollte man fast glauben, daß der Bote sich damals nurnach einem schon alten Verzeichnisse der Kinder «zu. gerichtet habe, indem derUmstand, daß deren Mutter 1620 prineipnlitsr für ihren (dritten) SohnHieronimus Anton muthete, annehmen läßt, daß zu dieser Zeit dessen beidenältere Brüder schon verstorben gewesen wären.
2) Johann Heinrich v. d. Decken a. Bruchhof (I. Li-nie, Vollrad's Vetter-Sohn);
3) Kammerjunker Eberhard v. d. Decken (HI. Linie,Vollrad's Vetter-Sohn).
Nähere Verwandte des Vollrad aus derDecken'schen Familie existirten damals uicht);
4) Bartold v. Reimershauscn (Schwager von Voll-rad's Neffen, Hermann v. d. Decken);
5) Diedrich v. Düring a. Belum;
6) Dessen Bruder Arp v. Düring a. Hamelwördcn.
Hiergegen remonstrirten die sub Nr. 1., 3. und 5. be-nannten Personen aus's Lebhafteste.
Johann Otto beruft sich, obgleich er zugesteht, näherals die übrigen vorgeschlagenen Individuen mit den zu be-vormundenden Kindern verwandt zu sein, hauptsächlich aufden Umstand, daß er noch 7 Kinder am Leben habe.
Kammerjunker Eberhard entschuldigt sich gleichfallsmit 5 noch lebenden Kindern, behauptet dann aber auch insbe-sondere, daß Johann Otto v. d. Decken und die beidenGebrüder v. Düring näher mit Vollrad's Kin-dern verwandt seien, als er.
Diedrich v. Düring endlich sagt: „Er sei nur alliuis(verschwägert) und seien Blutsfrcunde vorhanden". Dannaber habe er auch
1) Gottlob noch 5 Kinder am Leben;
2) Er sei seines seel. Bruders (Otto) Kinder tutorlöAitiurus;
3) Er habe sororsiu vickuam „deren Vormünder erin töstarnöllto ^uterno gesetzt" (?);
4) Er habe überdem eine Schwestertochter, welchevickrm und viele kleine Kinder, die ihm auch seineSchwester befohlen;
5) Er sei Lsnior Eunonions ack 8t. ^.usolruriuru inBremen und könne nicht lange von seiner residentab sein, daß er viele Sachen außerhalb der Stadtbesorgen können.
Auf welche Art war nun Diedrich v. Düring mitVollrad oder dessen Kinder verschwägert?
Ich war anfänglich geneigt, zu glauben, daß Diedrich<pu. eine Schwester des Vollrad zur Frau gehabt. Jeden-falls hatte letzterer eine solche. Denn er sagt 1605 in einemProcesse, den er wegen Jurisdictionsverhältuisse seines Gu-tes Borstet führte: „Sein Vater habe Borstet länger dennfür 50 Jahre bewohnt, und sei er, Vollrad, ja auch seine El-tern, Bruder und Schwester daselbst geboren und ge-tauft". Hinsichtlich seiner Aeltern (wenigstens seines Va-ters) beruht dieses freilich offenbar nicht aus der Wahrheit.Vielleicht hat da — was aus der undeutlichen Handschriftebensowohl zu lesen ist — stehen sollen oder steht da„seine ältern Brüder und Schwestern", obgleichnur Ein Bruder des Vollrad bekannt ist. Bei alledem istaus jener Aeußerung so viel mit Bcstimmheit zü cutnehmen,