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Nach Joachim's Tode begann seine Wittwe Christine,Alles zu versuchen, um die von jenem und der Cnratcl ver-äußerten Immobilien wieder an sich zu bringen. Sie ver-klagte bald die Käufer, bald die Curatorcn, bald den Erz-bischof, als Ober-Cnrator. Sie stützte sich dabei, je nachden Verhältnissen, theils auf eine Statt gehabte lassiosnormis oder gemangelte eoAnitic» oansne, theils ans denUmstand, daß manche der Güter von den Curatorcn selbst,den Gesetzen zuwider, erworben seien oder noch in Ute be-fangen gewesen wären, endlich auch, was Bnllenhansen unddie Stader Häuser anlangte, ans die Behauptung, daß dieseihr zum Leibgedinge oder zur Morgcngabe verschrieben wor-den seien. (Ans letzteres wurde indessen vom Erzbischofc ent-gegnen „aus der von ihr selbst producirtcn Ehestiftnng gehehervor, daß solche Verschreibung nur auf den Fall geschehen sei,daß sie mit ihren? Ehemanne keine Kinder erzeugen würde".)
Von Vollrad v. d. Decken reclamirtc Christine nament-lich die Objecte, welche dieser laut der Urkunde äs Ostern1596 von Joachim gekauft hatte. (Ich bemerke zu dieserUrkunde noch, daß die darin vorkommenden beiden Wiesenals „auf und bei dein Hohenwedel liegend" und das kleineMoor als „ein Ban Land, der Mohr genannt, hinter derBurgk vor Stade" in den betreffenden Proceßacten naherbezeichnet werden.)
Der Curator Claus v. d. Decken sollte folgende vonJoachim acquirirte Gegenstände herausgeben: 1. einen Gartenhinter St. Gertruden vor Stade, 2. ein Bauland vor Stadeauf dem Hohenwedel, 3. den Zehnten zu Warncrhören.(Diesen mußten die Pflichtigen, Edelleute oder Bauern, selbsteinbringen und zu Hause liefern; er war wenigstens jähr-lich 85 ch werth.)
Christine scheint aber fast überall mit ihren Intentionennicht durchgedrnngen zu sein, wenigstens einen günstigen Er-folg nicht mehr erlebt zu haben.
Daß sie übrigens auch den Rechtsstreit fortgesetzt hatte,welchen ihr Vater Garlef schon 1573 wegen Lüdcr v. d.Decken's Nachlaß mit seinen? Schwager Peter v. d. Deckenbegonnen, erhellt aus dem Artikel über letzteren.
Sie bediente sich in allen ihren Processen — meistens frei-lich natürlich nur dann, wenn sie, wie das häufig, und gewöhn-
lich wegen Schulden, geschahe, verklagt wurde — der Politik,daß sie, je nachdem ihr das Forum am Beßtcn paßte, baldfür eine Stader Bürgertochter, bald für eine Edeldame gel-ten wollte.
Was Joachim's Söhne, Thomas und Garlef, betrifft,so scheinen dieselben — letzterer wenigstens in seiner Jngend— nicht minder prodigiös gewesen zu sein, als ihre Aeltcrn.Ueber Thomas, der sich fortwährend als Militair herum-trieb und auch nur 26 Jahre alt ward, finden sich freilichnur wenige Nachrichten. Es constirt indeß, daß er schonfrühzeitig bedeutende Schulden in Minden gemacht hatte,ebenso 1609 in Gröningen 400 «P Schulden und daß er1611 mit 300 H nach Dänemark ging. Wahrscheinlich trater dort in Kriegsdienste nnd blieb in dem Kriege, welchensolches Land in demselben Jahre mit Schweden führte. Inaetis steht nur, er sei 1611 „im Schwedischen Kriegszugserschossen.
Garlef v. d. Decken mußte, vielleicht nur von seinerMutter angereiht und vorgeschoben, selbiger in vielen Pro-cessen assistiren, gefiel sich aber auch nach deren Tode indergleichen. Seine obige Charakterisirung wird u. a. durchdie Thatsache gerechtfertigt, daß er, als er sich nebst seinerMutter in den allerbedrängteftcn Umständen befand, lauteiner noch vorhandenen Rechnung am 16. Juli 1612 vondem Juwelier Jacob Mevcs in Hamburg — freilichans Credit —" ein pahr schöne Armbänder, mit lauter De-manten sürsetzet" für 390 Reichsthaler kaufte. Erwar damals vermuthlich schon mit seiner nachherigcn Ge-mahlin, Katharina Elisabeth v. Holstein (Holsten), verlobtund hatte die Armbänder dieser zum Geschenke bestimmt.
Ueber die Herkunft solcher Dame ist nichts Näheresbekannt. Der Generalfeldzeugmeister und der General Hie-ronimus nennen sie Erbin von Bramstedt und scheinen siealso aus dem Alten Lande stammen zu lassen. Das ist aberjedenfalls irrig. Man findet zu keiner Zeit im Alten Landeeine Familie v. Holstein und Bramstedt gehörte schon Gar-lefs Vater Joachim, (vergl. Bramstedt.)
Einige Fingerzeige, die Kundigen zur Erforschung derverwandtschaftlichen Verhältnisse der Cath. Elis. v. Holsteindienen können, enthalten die Acten des Processes, welchen.
gen und von dieser weldt geschieden, daß derselbe für seinem letzten ende seinTestament und letzten willen und im Fall es für ein bestendig Testamentnicht sollte geacht noch gehalten werden, ein Codirill und Uebergabe vonThodeswegen wices nach seinem thätlichen Abgang mit seinen Zeitlichen gül-tern beweglichen nnd unbeweglichen gehalten, wie dieselben verwaltet, wie dieleistn so ehr darin verordtnct und vergeben, auch seine Dochtern wan siezu Iren Jahren gekommen von den güttcrn abgelegt und außgesteuert wer-
det! sollten, gemacht und hinder sich verlassen, Das ehr auch sie semptlich undbesonders zu Vormundnn und Erecutoren desselben seines letzten willens ge-gesetztct -c. -c. (so werden sie als solche bestätigt), Welchs geben ist uff unsermschloß Voerde x. dlrr. ir'nt. 1583 Jahre den 1. Juni«.
Warum Jobst Behr gerade benannte Personen zu Vormündern erwählte, wird nachstehende Stammtafel zum Theile erläutern:
Lüdcr v. d. Lieth a. Niederochtenhausen. Gem.: Gertrud v. Frese.
Jutte v. d. Lieth. Elisabeth v. d. Lieth. Magdalene v. d. Lieth. Anna v. d. Lieth.
Gem.: Heinrich Behr. Gem.: Burchard Clüver. Gem.: Jürgen v. d. Wense, Großvogt. Gem.: Jürgen Marschalck a. Laumühlen.
Jobst Behr, Landdrost p 1582. Lüdcr Clüver a. Cluvenhagcn. Franz Otto v. d. Wense. p 23. Juli 16l)i).
Gem.: Anna v. Saldcrn. Ihr Schwiegersohn war Christoph Wolf v. Gadenstedt.