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Die Familie von der Decken : in ihren verschiedenen Verhältnissen dargestellt
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nachgelassene Güter getauft hatte, und Heinrich v. Wicke,Sohn der ursprünglich Mit-Beklagten. Sodann rnhete derProceß wieder, bis er 1617 reassumirt wurde. Damalswurde der nicht mehr lebende Bürgermeister v. Stemshorndurch seine Söhne und Schwiegersöhne, nämlich Cord v. St.a. Götzdorf, Johann und Staats v. St., beide Stader Raths-verwandte, Melchior v. Drewes und Bürgermeister Martinv. d. Mehden vertreten, Heinrich v. Wicke aber durch dieTöchter seiner mit N. N. Wille verheirathet geweseneuSchwester, nämlich Anna, Wittwe des Harbort Schowes-huscn (alte Stader Patrizicrfamilie), und Elisabeth, Wittwedes Stephan Spalle. Peter v. d. Decken erwirkte am 4. Julides gedachten Jahres ein günstiges Urtheil, wogegen Beklagteappellirten. Die Sache, welche Peter's 3 Söhne fortführten,hatte aber 1633 ihre Endschaft noch nicht erreicht und istdas Schlußresultat unbekannt.

1589 wurde er von Otto v. Bremer Z, Sohn desChristoph v. Bremer a. Bruchhof, gerichtlich belangt, indemdieser aus Bruchhof, welches seiu Bruder Dittmer v. Bremerseinem Hauptgläubiger, Peter v. d. Decken, hatte einräumenmüssen, noch 6060 Mark Erbgelder forderte. Dieser Proceßdauerte ohne Erledigung wenigstens bis 1615.

Peter hatte mit seiner Frau u. a. eine Kothwcre (Käthe)in Assel crheirathet, die deren Vorfahren, ihrer Behauptungnach, schon über 100 Jahre gehört hatte. Den zeitigen In-haber derselben, Paul v. Borstet, wollte nun Peter mitGewalt daraus vertreiben, weshalb jener ihn verklagte, zuerst,1591, beim Thurmgerichte zu Hamelwördeu, wo Peter sichaber nicht einlassen wollte, und sodann beim Hofgerichte,welches am 2. Mai 1593 erkannte, daß von letzteremander Turbation zu viel geschehen und v. Borstel bei seinemBesitze ruhig zu belassen sei". Hiergegen appellirte Peternatürlich und zwar an das Stände-Gericht zu Basdahl.Dieses erklärte aber am 22. Decbr. 1602 die Appellationfür desert.

1612 hatte Peter mit den Gebrüdern Henneke undN. N. v. Wesselhöft.

Hermann v. d. Decken einen Proceß wegen s. g. Pachtweizen.(Viel. Wechtern II.)

Aus der Urkunde cke 1629 geht auch hervor, daß Peternebst Heinrich v. Bremer einen Proceß mit Johann Schulteentrirt hatte.

Peter v. d. Decken machte abgesehen von den vielenKosten und Strafgeldern, welche ihm aus obigen und wahr-scheinlich noch manchen andern Rechtsstreitigkeiteu erwuchseneinen bedeutenden Aufwand. Er unterhielt eine zahlreicheDienerschaft, worunter ein besonderer Schreiber ^), sowiezwei complet eingerichtete Hanshaltungen, in Stade undRitterhof (vielleicht auch noch in Oerichsheil und Bruchhof),und verweilte überdem, wie er selbst sagt, auch öfter im Aus-lande. Trotzdem hinterließ er seinen Kindern ein höchst an-sehnliches Vermögen.

Seine Ehefrau, Cäcilia v. Wesselhöft, welche wiezum Theil schon aus dem Vorstehenden erhellt gleichfallssehr bemittelt war, scheint viele Energie besessen zu haben.Das bezeugen verschiedene Proceßacten, in welchen sie, ihremManne kräftig zur Seite stehend und sekundirend, auftritt.Auch war sie für damalige Zeiten bei Damen eine Merk-würdigkeit, äußerst gewandt in der Feder, wenn auch Kalli-graphie und Orthographie manches zu wünschen übrig ließen.Sie stammte aus einer angesehenen Stader Patrizierfamilie.Der Adel ihres Vaters Johann wurde 1526 renovirt. Siehatte nur Einen Bruder, Johann, welcher aber, da er 1580noch studirte, viel jünger als sie gewesen sein muß und mitwelchem die Familie ausgestorben zu sein scheint,sowie Eine Schwester, Abele. Diese findet man sonst auch,als Ehefrau des Matthias v. Warner, Anna genannt.

Die Familie v. Wesselhöft (oder Wesselschildt) führteim Schilde einen sehr einfachen Anker, oder eigentlich nureinen dicken Schaft mit einem Haken; darüber, ohne Helm,einen schwebenden Adler mit ausgebreiteten Flügeln.

Uebrigens lassen sich alle mir vorgekommenen Gliederder Familie in folgender Uebersicht zusammenstellen:

Nicolaus v. Wesselh. Magdalcna v. Wesselh. Gem.: Joh. v. d. Hoye. Diedrich v. Wesselh. Gem.: Gesche v. Drewes.

Christinev. Wcss. Gem.: Bart.Brummer. Margaretav. Wess. Gem.: Aug.Warner. Johann v. Wess. Gem.: Rebecca Warner. ^

Cäcilia v. Wess. Gem.: Peter v. d. Decken. Anna (Abele?) v. Wess. Gem.: Matthias Warner. Johann. Dieser hatte wenn

bei Mushard hier nicht Confusion ebenso wie sein Vater eine Rebecca Warner zur Frau, eine Bruder-Tochter seines Schwagers Matthias.

Er wird in uotis alsvuAukunäus" bezeichnet. Eine Zeit langstand er in französischen Kriegsdiensten. Wegen eines in Stade verübtenTodt-schlageS" war, allen Umstände» nach, vielmehr ein eigentlicher, durch Eifer-sucht veranlaßter Meuchelmord wurde er, aber nur auf 1 Jahr, aus derStadt verwiesen, für ihn, der doch kein Domicil hatte, so gut wie gar keineStrafe.

Von den zahllosen Mordthaten, gewöhnlich Todtschlag genannt, die in jenenZeiten unter den Adelichen bei denen Duelle damals etwas ganz Unbekanntes

gewesen zu sein scheinen vorfielen, und die fast stets straflos blieben, findensich in diesem Buche mehrfache Beispiele.

0 Als solcher diente ihm lange Johann Desebruch. Derselbe wurde später,1622, Freiburgscher Landes-Schreiber so wurden sie damals genannt, baldaber inLandes-Secretaire« latinistrt und blieb solches bis 1636. SievertDesebruch, welcher 16521675 dieselbe Stelle bekleidete, war vermuthlich seinSohn.