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nicht beendigt (!) nnd liegt mir auch der Schluß, wenn esüberall dazu gekommen, nicht vor.
Einem im Laufe desselben vorgenommenen articulirtenZcugenverhörc entnehme ich folgende interessante Einzeln-heiten :
Marcus v. Reimershansen, Deichgräfe (68 Jahre alt),sagt: Andere von Adel müßten solches (d. h. den Grafenadhibiren) freilich thun, „die v. d. Decken haben aber dieFreiheit, daß sie es nicht thun".
Michael v. Ancken, Landschreiber (Sekretair) des LandesKehdingen (75 Jahre alt) deponirt: Er kenne die Verfassungnnd die alten Vorfälle im Lande Kehdingen sehr gut. Ermüsse nun sagen, daß die Dcckens allerdings in den art. 6gesetzten Fällen exempt seien; sie hätten auch sonst mehrFreiheiten als andere von Adel in? Lande Kehdingen; es seiwahr, daß die v. d. Decken vor andern privilegirt seien.
Gabriel Abraham (80 Jahre alt) sagt: Er habe wohlvon Alters her gehört, daß die v. d. Decken mehr als anderebefreit seien. Vor wenig Jahren sei ein Mann auf denv. d. Decken Gütern zu Jtzwörden erstochen. Damals seiHeinrich v. Cappeln Amtmann zu Neuhaus gewesen. „Derhabe aber wohl die Nase davon lassen müssen".
Zeuge Katte (75 Jahre alt) sagt: Alle Hausleute seiendem all art. 4 gedachten Gerichtszwange unterworfen, wiedem auch etliche von Adel, außerhalb die v. d. Decken,v. Reimershausen und andere große von Adel.
s 5.
Manchem, der mit der älteren Geschichte des Adels nichtvertraut ist, dürfte es auffallen, daß nicht nur unser Clausv. d. Decken, sondern auch mehre andere Glieder seiner Fa-milie im Rathe zu Stade saßen, mithin dort Bürger waren,welches allerdings oft, jedoch irrthümlich, für nicht vereinbarmit dem echten Adel gehalten wurde und insbesondere jetztwird.
Ich sage „irrthümlich". Denn der Stadtadel, die Pa-trizier — oft auch, namentlich in Süddeutschland, „Ge-schlechter" genannt — waren in älterer Zeit dem Landadel— weil wohl meist aus ihm hervorgegangen — völlig eben-bürtig. Landadel zog fortwährend in die Städte, nahm Theilam dortigen Patriziate und folgeweise am Stadt-Regimente,während, rückschlagcnd, wieder Patrizier den Stamm zu sehrangesehenen Familien des Landadels lieferten. Dahin ge-hören u. a. die v. Schliessen (viä. des Hess. Ministers vonSchliessen „Nachrichten vom Geschlechte v. Schliessen, Cassel1780").
Die Patrizier — auf deren eigentliche Entstehung undans die Frage, ob schon Heinrich der Vogler, der augeblicheSchaffcr der Städte, das Patriziat dadurch begründet, daßer in selbige den nennten Mann des Landadels gezogen habe,hier näher einzugehen, würde zu weitläufig sein — waren
größten Theiles „edelgeboren". Vick. des eingeweihetenSchcidt „Nachrichten vom hohen und niedern Adel. Hannover1754" zmK. 183.
Von Schete — in der Zeitschrift des Histor. Vereinsfür Niedersachsen, Jahrg. 1855, pmA-. 76 — schließt sichdem mit den Worten an: „Die Geschlechter in den Städtenwaren mit den meisten Ritterbürtigcn ursprünglich vonEinem Stande."
Selbst der alte Götz v. Berlichingen erkennt in seinerAutographie, pmK. 92, den wirklichen Adel der Patrizier an.
Ausführliche Belege für diese Ebenbürtigkeit bringtRoth v. Schreckcnstein in seinem Buche „das Patriziat inden deutschen Städten. Tübingen 1856". Vergl. auch Bar-told, Geschichte des Städtewescns, und Arnold, Verfassuugs-geschichte der deutschen Frcistädte.
Wie die Patrizier früher Domherren wurden und tur-nierfähig waren, so findet man auch manche als DeutscheOrdensritter; ja der hochadeliche Deutsche Ritterorden wurdesogar von Bremer und Lübecker Patriziern mit gestiftet.
Erst iü späteren Zeiten wollte der Landadel den Stadt-adel sich unterordnen, hauptsächlich als letzterer anfing, sichauf den Großhandel zu werfen, was ersterer Krämerei nannte(„Krämer-Seelen").
Indessen wurde noch, nach einem deshalb seit 1577geführten langwierigen Processe, die Ritterbürtigkeit, Stifts-und Landtagsfähigkeit — auf Grund landtagssähigcr Güter— der Patrizier der Stadt Münster vom Kaiser speciell an-erkannt. (Viä. P. Wigand, Denkwürdigkeiten, gesammeltaus dem Archive des Reichskammergerichts zu Wetzlar. Leip-zig 1854. pmK. 162 sf.)
Es war also durchaus nicht ehrenrührig oder staudes-widrig, wenn der Landadel sich mit dem Stadtadel vermischteoder sich zu ihm gesellte und städtische Aemter übernahm.
Eine große Anzahl von Beispielen bezeugt, daß nichtnur der niedere Land-, sondern selbst der hohe Adel Z esnicht verschmähete, Bürger einer Stadt zu werden, resp,dort am Regimcntc sich zu bctheiligeu, d. h. im Rathe zusitzen.
Um in ersterer Beziehung zunächst beim Stifte Bremenzu bleiben, so findet man von dessen ältesten adelicheu Fa-milien (des platten Landes) als Raths-Mitglieder
1) in Bremen die v. Clüver, v. d. Hude, v. Hasberg,v. Frese, v. Walle, v. Gröpelingen, v. Sandbeck w.,
2) in Buxtehude die v. Zesterfleth und v. Luneberg(Segebado v. Luneberg war um 1560 Bürgermeister das.),
3) in Stade die v. Ktencke, v. Jssendorff, v. Schwaue-wede und sehr viele vom Kehdingschen Adel, wie die v. Plate,
y König Wilhelm von Holland war Bürger zu Utrecht, der Gras vonKntzenelnnbogen zu Mainz. 1302 waren Graf Heinrich von Lurcmburg und1305 Graf Johann von Spanheim Bürger zu Trier.