17
Beschäftigungen, gleiche Rechte und Pflichten, insbesondereder unausgesetzte, allen gleichmäßig nothwendige Kampfgegen die Elemente, gegen den fortwährend drohenden Ein-bruch der Wogen, verband alle unter einander und nivellirtesie mehr, als das anderswo, wo strenge Hörigkeit und Dienst-barkeit und die abweichendsten Obliegenheiten herrschten, derFall sein konnte.
Ueberall in Kehdingen galt freie Vererbung, unbedingteTheilbarkeit der Güter, ungehinderte und unbelastete Ein-gehung von Ehen :c. Nur die Befähigung zu öffentlichenEhrenämtern ward durch einen gewissen Grundbesitz bedingt.Diesen bauete jeder selbst oder leitete doch persönlich diedesfallsigen Arbeiten (Menzel, in seiner deutschen Geschichte,sagt: „Im alten Deutschland war jeder Bauer Baron undjeder Baron Baner" seil. Ackerbauer).
Wie der Kehdinger Adel es verschmähet hatte, die nie-deren Stände seiner Heimath in ein Hörigkeits-Verhältnißzu bringen, so mußte er es noch mehr verachten. Selbst mitseiner ganzen Person in ein ähnliches Verhältniß, in Dienst-barkeit, Ministerialität, zu einem fremden Herrn zu treten.Er fand auch durchaus keine Veranlassung, sein freies Gutzu Lehen aufzutragen. Die gewöhnliche Triebfeder zu solchemVerfahren, die Bedürftigkeit eines höheren Schutzes, fiel hierweg; der Kehdinger konnte sich selbst hinreichend beschützen.Nur als seltene Ausnahmen erscheinen in den ältesten Zeiteneinige Kehdingsche (wohl nur aus dem Kehdingschen her-stammende) Ministerialen, oder doch im Gefolge von Für-sten, wie die v. Allwoerden:c. (viä. oben), vielleicht auchdie v. Reimershansen (viä. den folg. Z 4).
Deshalb kam der Kehdinger Adel denn auch so wenigmit der äußern Welt in Berührung, trat in selbiger so seltenhervorragend und wirkend ans und ließ dort so wenig vonsich verlautbaren.
Völlig indessen und erschöpfend zu erklären, worausdieses, nach allem Vorstehenden sich ergebende, allerdingsganz eigenthümliche und ziemlich abnorme, bis in die Neuzeitfortwährende Verhalten der Kehdinger, namentlich diese hart-näckig bewahrte Absonderung nothwendig entsprang, warumüberhaupt in Kehdingen so viele Adeliche erscheinen und sicherhielten, während in fast allen andern, scheinbar in ganzähnlichen Verhältnissen vcrsirenden Marschen entweder garkein Adel sich bildete, oder später mit den übrigen Einge-sessenen verschmolz oder völlig wieder ansgetricben wurde,dazu müßte man die älteste und ältere Geschichte und Ver-fassung von Kehdingen, sowie seine Stellung nach außen,besser kennen, als es der Fall ist.
Jene Abgeschlossenheit dauerte nun, wie gesagt, sehrlange. Selbst an der Bremischen Ritterschaft und an stän-dischen Angelegenheiten betheiligte sich der Kehdinger Adel,speciell als solcher, erst spät.')
tz Als angebliche Dienstmänner des Stifts — soll sich wohl ans
Bei der Vereinigung der Bremischen Stände mit demErzbischofe äs 1397 (viä. Renner's ungedrnckte Chronik)erscheinen nur die „Schwarnen und dat Meene Land desOsterstades, des Oldenlandes, des Landes tho Kedingenund des Caspels to der Osten" als Mit-Contrahentcn oderPaciscenten, also doch als Glieder der Stände, als welchedort außerdem aufgeführt werden; das Domcapitel, die Städteund einzelne adeliche Grundbesitzer von der Geest.
Den Vergleich des Landes Kehdingen mit dem Erz-bischofe äs 1458 (Stader Archiv) schlössen „Grefen, Hanpt-lente und Meenheit des Landes Kedingen".
Noch bei der „Tohopesate gcmcner Lademate" äs 1534(Cassel, Brcmensia, Vol. I.) finden sich keine KehdingscheAdeliche erwähnt, sondern nur „Greffen, Schulten und Schef-fen der Lande to Kedinge und Oldenlandes".
Erst in die „Satinge der Landeschop" äs 1551 sindverschiedene Kehdingsche Familien, namentlich die v. d. Decken,mit aufgenommen und bilden seitdem regelmäßige Gliederder Ritterschaft.
Es wird hierüber wohl ein besonderes Pact mit deralten Ritterschaft Statt gefunden haben, welches aber nichtmehr aufzufinden ist. Daß sich mit letzterer der KehdingerAdel persönlich nicht schon früher vereinigte, ist sehr erklär-lich. Bis dahin hatte derselbe stets in heftigster Opposition,wie zu den Erzbischöfen, so auch zu dem übrigen Stiftsadelgestanden, mit dem er überhaupt vorher gar keine gemein-schaftliche Interessen zu verfolgen hatte, deren aber im16. Jahrhunderte, in welchem sich Alles mehr consolidirteund nivellirte, mehrfache hervortraten.
V. Wersebe ist sehr im Irrthume, wenn er (viä. NeuesVaterl. Archiv, Jahrg. 1830, 2. 95) meint, damals hättendie Geestritter nur, weil sie an Zahl so schwach geworden,und gewisser Maaßen ans Gnade, einige angesehene (alsoWohl, implicite, nichtadeliche) Grundbesitzer aus den Mar-schen allmählig in ihr A-rsminm zugelassen.
s 4.
Da das Land Kehdingen durch die im H 2 erwähntengrausamen Kricgsüberzichnngen ohne Zweifel viele Menschenverloren hatte, da wohl ganze Familien umgekommen odervöllig verarmt und solchergestalt manche Güter Herren- oderdoch fast preislos geworden waren, so lag es sehr nahe,daß alsbald von auswärtigem Adel diese günstige Gelegen-heit benutzt wurde, auf eine höchst wohlfeile Art einen durchFruchtbarkeit und Freiheit ausgezeichneten Grundbesitz infraglichem Lande zu erwerben und sich dort niederzulassen.
Daher werden gewiß verschiedene adeliche Familien in
die Hcercsfolge und den Waffendienst beziehen — fuhrt übrigens der ErzbischofRode — reg. 1497 bis 1511 in seinem bekannten keßststro schon vielevon ihnen auf.
3