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Die Familie von der Decken : in ihren verschiedenen Verhältnissen dargestellt
Entstehung
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1354 erscheintWerner van dem Borstele", unter Brem.Adelichen, in einer Urkunde (vick. Sudendorf, Br.-Liineb.Urk.-Buch). Prise. Birg. 1401 verkaufte nach den Re-gesten des Archivar v. Post Bertold v. Borstele Landin Kehdingen, bei welcher Gelegenheit sich zugleich Johannv. Borstel der Aeltere, Henneke v. Borstel der Jüngere undHinrich v. Borstel der Jüngere mit verbürgten.

Wenn Mnshard diese Familie für einen Abzweig derv. d. Hnde hält, weil einige Mitglieder der letzteren denBeinamen v. d. Borstel führten, so beruhet das auf einemIrrthume. Diesen Beinamen entlehnten sie lediglich demGute Borstel bei Achim, welches sie gegen Ende des 14.Jahrhunderts eine Zeit lang im Besitze hatten (vick. Beweis-Urkunde bei Schlichthorst, Beiträge, 1. 105).

Eben dieser Adel nun der früher natürlich noch eine viel zahlreichere Vertretunghatte und auch nicht einmal in seinen spätern Erscheinungenvollständig von mir berührt worden ist war es, welchernebst seinen Angehörigen, Dienstleuten und sonstigen Ge-nossen den Erzbischöfen hauptsächlich so kräftig opponirteund für Freiheit und Vaterland das ritterliche Schwerdt zog,dadurch auch in der That das gewaltsame Eindringen einesfremden Adels stets erfolgreich verhinderte.

Der Stände-Unterschied bei den alten Deutschen be-rührte im Großen und Wesentlichen auf Freiheit und Un-freiheit; sie zerfielen danach in Freie und Unfreie. Dieersteren zertheilten sich wieder in

1) Aolliiss, iLälinZi, Edele (der spätere hohe Adel) und

2) InAsrmi, lillsri, IViliriAi, Freigeborene.Die Unfreien dagegen in

1) Hörige, litfl lati, lassii, und

2) Leibeigene, ssrvi,

je nachdem eine mildere, meist durch Schutz bedingte Ab-hängigkeit oder eine eigentliche (ganz schutzlose) Knechtschaftvorlag. (Schon Tacitns unterschied nsdiiss, iiiAsnni, ssrvi,welche letztere anfänglich wohl ausschließlich durch Kriegs-gefangene vertreten wurden).

Die Freiheit gründete sich wesentlich auf freien Grund-besitz. Jeder Freie war zu Schild und Helm geboren. DieKehdinger gehörten nun ohne Zweifel zu solchen Freien, in-Asnuis, und zwar einfach deshalb, weil sie und ihr Besitzin keiner Beziehung unfrei waren.') Weder Lehns-Pflicht,noch Hof- und Dienst-Pflicht machten sie abhängig und zu

l> Nur dem der Geistlichkeit zu entrichtenden Zehnten konnten sie sich an-sänglich eben so wenig, wie alle übrigen Freien, entziehen (wohl aber großenTheiles später, vergl. oben K 2). Denn Carl der Große hatte schon 735,nach fast vollständiger Besicgung der Sachsen, angeordnet und durchgesetzt,daß jeder derselben ohne Ausnahme (also auch die nabilss) den Zehnten andie Geistlichen abgeben mußte. (Lnpitulnrs Vntertirunnsnse, bei Pertz,iNonur», (Zsrin., l.e^es, I. 49.) Daher originiren die vielen Zehnten,welche in gegenwärtigem Buche als den Erzbischöfen, Dompröbstcn und ver-schiedenen Klöstern zustehend im Lande Kehdingen erscheinen.

Basallen oder Ministerialen. Sie waren selbst kaum irgendeiner factischen Botmäßigkeit unterworfen, obgleich Kehdin-gen freilich zur Grafschaft Stade gerechnet wurde, dann anHeinrich den Löwen und schließlich an die Bremischen Erz-bischöfe kam, denen es dann wenigstens gelang, einen festenBeamten, den Gräfen, dort anzustellen (doch auch diesermußte abwechselnd aus dem Adel genommen werden) unddem Bottingsgerichte Gehorsam zu verschaffen (welcher auch,ans Rücksichten ans die Deiche, also im eignen Interesse,gewiß gern und freiwillig geleistet wurde).

Die untergeordneteren Ministerialen, ans welchen derheutige niedre Adel fast ausschließlich entsprungen ist, fandenihre Entstehungs- und Ergänznngsqnelle hauptsächlich in denUnfreien, den Hörigen. (Diejenigen Forscher, welche jenen nr aus Hörigen hervorgehen lassen wie der Herr v. Fürthin seiner Schriftdie Ministerialen, Cöln 1836" gehenwohl zu weit.)

Daraus folgt, daß der alte Kehdingsche Adel eigentlichüber den meisten andern jetzigen Familien des niedern Adelssteht, weil er von Haus aus und ursprünglich zu den Freienzählte. Seine Glieder dürften deshalb auch wohl mehr be-rechtigt sein, sichFreiherren" zu nennen, als so mancheandere insbesondere Preußische Geschlechter, die sichheutigen Tages diesen Titel anmaaßen.

Daß von den Schriftstellern, welche die Fehden derErzbischöfe mit den Kehdingern 1300, 1306 :c. be-richten, letztere niemals mit der Bezeichnung von Adelichenbeehrt werden, ist sehr natürlich, theils weil unter diesenmeist die damals als solche fast nur bekannten Vasallen undMinisterialen verstanden wurden, theils auch die Freien zuder Zeit jenen Namen wirklich noch nicht führten. Ueberdemmochte auch das Land Kehdingen hinsichtlich seiner ganzenVerfassung und Verhältnisse, namentlich für einen Stadt-Bremer Skribenten, noch eine solche tsrra inssKnita sein,wie das Land Wursten oder neuerlicher die Länder der freienBasten und Tscherkessen.

In der That lebten die Kehdinger Junker wiesie na chher genannt wurden ganz zurückgezogen und fürsich, ruhige und friedliche Leute, nur aufgerüttelt, wenn essich um Vertheidigung ihres Heerdes und ihrer Freiheithandelte. Dem, was ich in dieser Beziehung bereits in derEinleitung gesagt (der dort hervorgehobene fast gänzlicheMangel an ältern über die Geschichte des Landes Kehdingensprechenden Urkunden läßt uns fragliche Jsolirtheit doch auchvielleicht greller und bedeutender erscheinen, als sie wirklichStatt hatte), füge ich noch Folgendes hinzu:

Alle Kehdinger erfreueten sich wohl Anfangs gleicherFreiheit und daher gleicher Standes-Verhältnisse, und dürf-ten diejenigen Familien unter ihnen, welche sich im Laufeder Zeiten auch zum äußern Adel entwickelten, zuerstdurch größern Grundbesitz, kriegerische und sonstige Verdienstegehoben nur primi intsr xarss gewesen sein. Gleiche