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äußere Arzneimittel, aber, da die Zerreißung der Muskeln so bedeutend war, so kannhier keine völlige Herstellung stattfinden. Er ist daher für den Militair-, Feld- undGarnison-Dienst nicht mehr branchbar und Ganz-Invalide. Solches bescheinige ichhiermit pflichtmäßig zur Wahrheit.
(U. 8.) i>r. Jung, Rcgiments-Chirurgus.
Abschicdsgrfnchs-Listc des In pr. 5. Änf.-Ngts. (4. Ostpr,) pro Monat Frbrnar ISIS.
Deinziger Brigade, 5tes Jnf.-Ncg. (4, Ostpr.), Kapitain Gustav Adolphvon Eberstein Stc bittet nm den Abschied als Major mit der Erlaubnis, die Arincc-liniforni tragen zn dürfen, Aussicht auf Versorgung im Postfache und Beibehaltungder Hälfte seines bisherigen Gehalts als Kapitain l r, Klasse bis zn seiner ander-weitigen Anstellung.
Der Kapitain v, Ebcrstein 2te hat sich während seiner 20jährigen Dienstzeit imköniglich preußischen Heere als ein ganz vorzüglich ausgezeichneter Offizier gezeigt.Sein in und nach der Schlacht bei Auerstädt bewiesenes vorzügliches Benehmen zogihm nicht allein das abschriftlich beifolgende huldreiche Schreiben Seiner Majestät zn,sondern bewirkte auch seine rasche Wiedereinstellnng in der Armee. In der Schlachtbei Bennewitz zeichnete er sich ebenfalls aus, wurde aber in derselben so stark ver-wundet: daß nnerachtct aller ärztlichen Hülfe und der besten Bäder, die er seit einigenJahren schon gebraucht, seine Gesundheit dennoch nicht wieder hergestellt werden konnte;so daß er gegenwärtig zum Feld- und Garnison-Dienst unbrauchbar wird.
Ich erlaube mir daher das allernnterthänigste Gesuch dieses in jeder Rücksichtachtbaren und kenntnisreichen Offiziers zn unterstützen; und würde ich besonders umdie allcrgnädigste Belastung des halben Gehalts seiner jetzigen Charge bis zn seinerAnstellung im Civil anzutragen mich erdreisten, da sein unbedeutendes Vermögen mitder seinem Range gewöhnlich verbundenen Pension ihm nur eine sehr mäßige Snbsistenzzusichert. Jochens,
Schreiben des Flügel-Adjutanten des Königs u. Wiklcben an den Obersten
u. Clansewid <1. «t. Merlin, 1. März 1318.
In Folge Euer Hochwohlgcboren gefälligen Verwendung vom 25. v. M. für denKapitain v, Ebcrstein den 2ten werde ich recht gern Sr. Majestät auf die Vcrdienst-lichkcit dieses Offiziers aufmerksam machen und mich freuen, wenn Allerhöchst Dieselbenseine Wünsche zn berücksichtigen geruhen wollten.
Berlin, den 1. März 1318, v, Witzleben.
Hierauf bezügliches Schreibe» des Obersten n. Clansrwik an Onstau u. Ebrrftrin
<1. <1. Ologan, 7. März >818.
Ew. Hochwohlgcboren werden aus beikommender Antwort des Obrist v. Witzlcbenersehen, wie mit Vergnügen Ihren Wunsch unterstützt habe, und will ich nur wünschen,daß Sie nicht zu lange auf Erfüllung Ihres Gesuchs warten dürfen. Meine Frauempfiehlt sich sowie meine Schwester herzlich und ich bitte mit ihnen vereint uns IhrenHrn. Bruder, sowie alle den Herren, so sich unser erinnern wollen recht herzlich zngrüßen. Leben Sie wohl, guter Capitain, und sein Sic überzeugt, daß es mich rechtglücklich machen würde, wenn ich höre, daß es Ihnen wohl gehet. Behalten Sieferner in gütigem Andenken Ihren wahren FreundGlogau, den 7, März 1318. v. Clausewitz,
Gustav's Gesuch wurde vom Könige genehmigt und die „Dimission mit demCharakter als Major für den Oagzitains vom 5. Infanterie-Regiment (4. Ost-prcnsz.) Laron von ZZbsrsböirr" am 19. März 1818 ausgefertigt:
Nachdem Seine Königliche Majestät von Preußen zc,, Unser allergnädigster Königund Herr resolviret haben, dem Vapitains vom 5 ten Infanterie-Regiment (4. Ostprcuß,)Gustav Adolph Laron von IZbsrstsin die Dimission aus Dero Kriegcs-Dicnsten,und zwar mit dem Charakter als Nnjor, der Erlaubnis zum Tragen der Armoo-Unitormound Aussicht auf ein Postamt, auch einen: jährlichen Wartegelde in Gnaden zu er-theilen: So thun Allerhöchst Dieselben solches auch hiermit in Kraft dieses, gebenauch dem nunmehrigen Najor von bibsrstein hierdurch das rühmliche Zeugnis, daßderselbe während seiner Dienstzeit und bei den vorgefallenen Kricgcs-Bcgebcnheiten,wobei sich derselbe befunden, sich jederzeit als ein tapferer und erfahrener Offizier ver-halten und überhaupt dergestalt betragen hat, daß Seine Königliche Majestät demselbendarüber Dero Allerhöchste Zufriedenheit bezeigen und mit Huld und Gnade zngcthanverbleiben wollen. Urkundlich haben Allerhöchst Dieselben diese Dimission Eigenhändig