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Folge 5 (1885)
Entstehung
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zu Brandenstein oder Schackau, oder an einem anderen innerhalb 3 Meilenum Fulda gelegenen Orte erfolgen sollte.

Am 22. Febr. 1433 kam Graf Reinhard v. Hanau mit dem Abte Johanndahin überein, daß er, der Graf, oder seine Erben den fuldischen Antheilan dem Gerichte zu Herolz einlösen sollten, sobald sie den Brandenstein

— welcher Mangolden, ebenfalls auf seine Lebenszeit, von dem Grafen ver-setzt worden war — von Mangold's Erben einlösen würden.

Am 10. Aug. t444 versprach Graf Reinhard zu Hanau dem „Ritter HerrnMangold v. Eberstein zu Liebe und um seines Dienstes willen, den derselbedem Grafen lange Zeit gcthan," nach ebcngenanntem Mangold's Tode dessenSohne Philipp das Schloß Brandenstein nebst Zubehör pfandweise zubelassen; nach Philipp's v. Eberstein Tode aber sollte es dem Grafen oder seinenErben gestattet sein, den Brandenstein wieder einzulösen.

Ritter Mangold's Kinder:

— a) Ir Ehe: 1. eine Tochter, ff vor 1426;

— b) 2r Ehe: 2. eine Tochter, verm. mit Heinrich Schjenk zu Schweinsberg;

3. eine Tochter, verm. mit Ulrich Hoelin;

4. eine Tochter, verm. nach 1445 mit Hans v. Huttjen zu Stolzenberg;

5. Philipp, s. unten.

Philipp der Älle,

1444, ff 1473, seit 1467 Amtmann zu Steinau an der Straße (des RittersMangold v. Eberstein und der Elisabeth geb. v. Hnne Sohn), setzte mit Jutte(1461—1473) des Hans, Georg und Wetzet vom Stjein zum Liebenstein aufBarchfeld Schwester, diese Linie fort.

Am 26. Januar 1466 verpfändeten die Gebrüder Hans, Jörge und Wetzetvom Stein ihrem Schwager Philipp v. Ebcrstein statt des mit 300 Guldenrhu. bedungenen Brautschatzes, den dieser mit Jutten, ihrer Schwester, seinerehelichen Hausfrau, hätte beziehen sollen, zwei Höfe zu Borgfeld (Barchfeld)mit Äckern, Wiesen, Gärten, Häusern, Schwuren, Hofraithen, Ställen, Markt-rechten, von welchen

der eine der Fischerhofgenan nt und von Hans Thuphorn dem Alten und Hans Thnphorn demJungen bewirthschaftet wurde, welche jährlich davon zu Zins reichten 12 MalterKorn, 8 Malter Hafer, 3'/- Malter Gerste und l'/z Malter Erbsen;

der andere hieß Feyen von Berge Hofu nd wurde von Heinz und Kunz Eberhard bearbeitet, die jährlich davon 11Malter Korn und II Akalter Hafer zinsten, alles Schmalkalder Maß; dazu alleandern Rechte, Dienste, Lager und Atzung.

Zugleich wurden die genannten Hofleute angewiesen, die von ihnen zu ent-richtenden Gefälle Philipsen v. Eberstein und Jutten zu Salzungen solange verabfolgen zu lassen, bis die Gebrüder v. Stein den genannten Eheleutendie 300 Gulden an einem St. Michelstage zu Steinau oder Fulda aus-gezahlt haben würden; wünschten Philipp und Jutte ihr Geld früher zu erhalten,so sollten sie es ihren Schwägern bzw. Brüdern einen Monat vor St. Michels-tag anzeigen.

Zu dieser Verpfändung ertheiltcn Landgraf Ludwig zu Hessen und GrafWilhelm zu Henneberg ihre lehnherrliche Genehmigung nach Laut ihres „besun-dcrn Verwillignngsbriefs".

Über seine Besitzungen ist Folgendes anzuführen und zwar in Betreffo,) der snldischcn:

1450 belich ihn Abt Reinhard von Fulda mit einem Burggnte zu Geisa,welches sonst Hans v. Kethen besessen. Dies Gut verkaufte „Lips" 1455 anFritz Schmidt; auch überließ er 20. März 1455 ein zu seinem Burggute zuBrückenau gehöriges Fleck an Fritz Schneider unter der Bedingung, daß dieserjährlich 4 fuldische Tornus in das Burggut geben sollte.