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alle Güter, die Karle v. Lutter Ritter zum Wiprechts und zum Sandersmit allen ihren Zugehörungen im Felde und Dorfe gehabt und (11. April 1435)an sich von demselbigen Karlen erblich erkauft hatten;
einen Hof zu Brückenau mit allen seinen Nutzen, Zinsen, Äckern, Wiesen,Gehölz und allen Zu-und Eingehörungen, inmaßen die von Katherin v. Eber-stein, Engelhard und Dietrich ihren Söhnen, auch mit bissen des Johannv. Mal kos, Domherrn zu Würzburg, und Dietrich, ihrer Brüder bzw. Oheime(30. April 1416) kaufsweise gekommen waren. — Gesch. 517. Nr. 386.
1510
16. Spt. verkaufte Mangold v. Eberstein zum Brandenstein mit Wissen seinerehelichen Hausfrau Margaretha geb. v. Rosenberg seinen halben Theildes Hofes, des Burgguts und des Zehnten zu Gräfenhain, wie dasalles sein Vater „zum halben Theil" besessen und er nach dessen Tode ineiner mit seinem Bruder Philipp vorgenommenen erblichen Grundtheilungerhalten hatte, für 120 Gulden rhn. an seinen Vetter Georg v. Eberstein zuBischofsheim an der Rhön, welcher die andere von seinem Vater ererbteHälfte des genannten Hofes, Burggnts und Zehnten selbst im Besitz hatte. -Gesch. 332. Nr. 257.
1317
verkaufte Ulrich v. Schlüchter genannt Katzenbiß einen Burgsitz, mit Nameneinen Hof zu Steinau an der Straße und 5 Güter im Niedern-Dorf an seinenSchwager Philipp v. Eberstein. — Gesch. 521. Nr. 399.
1517
14. Dez. und 1519 stellten Georg, Philipp, Hans und Kunz v. Ebersberg gen.v. Weyhers und Mangold v. Eberstein Erbbriefe über Dittges (Dittichs),unter der Milseburg bei Brand gelegen, aus. — Gesch. 518. N. 387 u. 388.
1520
28. Januar gab Geor'g v. Eberstein zu Bischofsheim vor der Rhön seinemVetter Mangold v. Eberstein zum Brandenstein Vollmacht, seinen vom StifteWürzburg zu Lehn rührenden, unter dem Auers berge
zum Hilters gelegenen Hof, auch einen Hof zu Schaden, ein Gut zuSimmershausen und 13 Güter daselbst,die freieigen und von Jorgen v. Eberstein, seinem Vater seligen, Eberhardenv. Lutter seligcu für 200 Gulden rhn. auf Wiederkauf verkauft worden waren,von den Erben Eberhard's v. Lutter für 200 Gulden rhn. wieder einzulösen,und versprach, seinem Vetter Mangold oder dessen Erben alle in seinem Besitzebefindlichen Briefe und Register darüber zuzustellen, sobald der Wiederkauf unddie Einlösung geschehen sei, behielt sich jedoch vor, daß Mangold oder dessenErben die aufgeführten Güter ihm oder seinen Erben Jahr vor PetriStuhlfeier zum Kauf anbieten sollten, falls sie dieselben nach der Einlösungwieder verkaufen wollten. Auch wurde verabredet, daß Jorg v. Eberstein unddessen Erben den obengenannten Hof (zu Hilders) vom Stifte Würzburg zuLehn empfangen, tragen und verdienen sollten ohne Schaden Mangold's unddessen Erben; daß dagegen dieser Hof und auch die anderen Güter Jorgen v.Eberstein oder dessen Erben „ganz frei, ledig und los sonder Kaufgeld und ohnEntgeltnis" heimfallen sollten, wenn Mangold ohne Lehnserbcn verstürbe. -Gesch. 337. Nr. 259.
1321
10. April verzichtete Mangold v. Eberstein gegen Empfang von 60 Gulden rhn.auf die bei dem Auersberge gelegene Wüstung Schanten, da ihm BischofKonrad zu Würzburg angezeigt, daß, nachdem das Stift Würzburg denAuersberg wieder eingelöst, dieselbe B. Rudolf und dann B. Lorenz als dieihrige ruhig innegehabt, auch deren Amtleute zum Auersberge und Fla-dungen als Zubehör zu diesem Amte genutzt hätten. — Gesch. 525. Zft. 406.