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Beiträge zur Geschichte der Familie von Kameke
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diese Angaben von Elzow nicht als urkundliche Beweise für den Anschluß der beiden Hauptliniengelten lassen. Es möchte sogar den Anschein haben, als wolle Elzow einen um diese Zeit (1450 c.)lebenden Stipes für die zwei (bezw. drei) Hauptlinien wahrscheinlich machen, indem er die Benanntensämmtlich zu den Cnrtshagenern zählt. Hier liegen andere genealogische Momente vor, welche dieserAnnahme entgegenstehen. Nur das Eine scheint ans glaubhaften Urkunden 2») entnommen zu sein,daß die Güter Strippow-Strachmin (Antheil) von der Familie zu Barenhagen (1511) schon verkauftwurden, wie dieses schließlich (1527) für Barenhagen und Funkenhagen (durch diese Vettern Tessenund Dinnies an die Damitz verkauft) in einer Notiz (Berghams ?) uns angegeben wird; sie entlastendafür Nützow und wohnen dort. Unter allen Umständen ist an den Urkunden festzuhalten, und bietensich dort gewichtige Anhaltspunkte, um die Frage zu entscheiden, welchen von den vor 1450 nach-gewiesenen Zweigen die zwei (drei) Hanptlinien zu Cordeshagen bezw. zu Rützow (Strachmin) zu-zurechnen sind. Für Joachim, dessen Söhne nachweislich (1524) die Lehngnter der späteren WeißenLinie Cratzig, Varchmin, Varchminshagcn und Biziker innehaben, ist die Annahme berechtigt, ihn zuden 1428 Belehnten und oben erwähnten Bnblitzer Kamcke zu zählen, welche diese und die Carzen-burger Güter besaßen — denn nach den Lehnbriefen haben diese, des Joachim Söhne und Enkel,die Güter „als altererbte Lehne" besessen. — Es ist nun des Elzow Angabe, daß Joachim -85a,. -einen Tessen zu Nützow zum Vater habe, hiermit Wohl vereinbar, man erwartet aber den urkundlichenNachweis. Die Verkäufer der Carzenburger Haide Teßmar und Claus (1444) hätten sich sodann inRützow einstweilen niedergelassen und dort von ihren Vettern Bispraus und Claus -81. und 82.-ein Wohnrecht gekauft; denn die Lehne Crazig zc. waren zu dieser Zeit noch in dem zwar mehrfachdurch Schulden belasteten Besitz der anderen Zweige der (1428) belehnten Vetternschaft (Peter zuBiziker -92.-, Cartz zu Varchmin -93.-). Daß nun die (1524) mitbelehnte Lazarus-Linie gleich-falls (ob allaclialitar theilweise?) nach Elzow in Kauf- (Pacht-) Verträge mit den Barenhagencrntritt, kann nicht ihre Zugehörigkeit zu dieser Linie (einem Zweige der Nizene Peter II. -67.- vcrgl.Blatt I.) erweisen. Die spätere Lehnsgemeinschaft (1524) stellt die Lazarus-Linie, als der CrazigerLinie nähervecwandt 3 «) dar. Aus den Urkunden (1438) s. u. a. 0. erkennt mau ihren vcrmuthlicheuVorsahren Claus -75.- Vogt zu Nassvw. Diese Linie ist wohl bezeichnender Weise ,,Lazarus-Linie" zu benennen; mau verfolgt sie durch drei Generationen. Um 1500—1600 nennen sich vomHause Strippow und Strachmin die Vettern zu Strippow: Henryk, Swantes, Jaspar -87—89.-(1493) a) und wiederum 50 Jahre später lebt dort Lazarus -89a.-3?) (1524b) und 1540 «) und

in des Zabel Bornstedc Urfehdcvcrhandlung ausgesagt haben (1512) >y; zu ihnen ist möglichenfalls zu rechnen (?)Liinon viearins oolbsrMusis (1517) °), welcher in seinem Testament keinen Kamcke bedenkt. (!) Es werden frommeStiftungen aus dem Nachlasse, Hypotheken der Mantcuffel und Podcwilse u. a. als Erben eingesetzt.

3 5) Vcrgl. Not. 16 über Elzow im Vorwort; dort S. 6 wörtlich. Daß Thilo diese Angaben nicht unbeachtetgelassen hat, zeigt seine Einstellung des Lazarus - 89a - in die Enrtshagener Linie. Es ist dieses entschiedenzweifelhaft und verdächtig. (?) — Aus der Erwerbung dieser Antheile von Strachmin und Strippow durch Caspar,den Vater des Lazarus (vcrgl. Elzow), ist nahe gelegt, daß aus einem Pfand- (Kauf-) recht eine allodiale Ver-erbung entstanden ist, welche die Alienirung der sämmtlichcn Strachminer Lehne zur Folge hatte. Vergl. UrkundeStrachmin II Text (1493). —

Z 0) Es ist hervorzuheben, daß zwischen den Craziger» und den Lazarussöhnen nach dein Tode des Lazarusein Lehusstreit bestanden hat. Acta Simon und Cartz ca. Lazarus und seine Söhne. Dort ist der Lehnbrief (1524)uns erhalten.

3?) Der Lehnbrief (1524) benennt die Güter: Biziker, Cratzke, Ferchemin, Verchminshagen, Lasßenc,Strippow, Strachmin und andere ihre Güter. Lehnbrief 1562 und 1575 und folg. nennt nur Verchmin-dorf

Quellen: ^) strachmin Urk. II. ^) Lehnsacten No. 1 Fol. 89. °) Kl. Cöslin No. 243-254. A^t;Urk. Fam. Kleist. °) Colbcrg Dom-Cap. 118.