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Beiträge zur Geschichte der Familie von Kameke
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durch beispielsweise die Müschen Stände (Geistlichkeit, Adel und Städte) unter dem Prälaten, welchensie als Landrath ^o) präscntirt hatten, für sich zu Cvkberg, Alt-Marrin w. Gerade die von dem Adelim übrigen Pommern beanspruchten Vorrechte einzelner adliger Häuser wurden nach der Vereinigungrwn Pommern und Stift Camin unter brandenbnrgischer Regierung ans den Müschen Landtageneifrigst bekämpft. Man verglich sich 1653 dahin:

„das; nur ans das Alter und die einer jeden Person beiwohnende Qualität Rücksicht„genommen werden sollte,"und ans dem Landtage zu Stargard 1654 wurde beschlossen:

„das; jeder, der Vorzüge seines Geschlechts beanspruche, nicht ferner als treues Mitglied„angesehen werden solle, mit dein man brüderlich nicht ferner Verkehren dürfe."Mit diesen Auffassungen stimmt überein die Protestatio!! der Müschen Ritterschaft 1665. No-vember 8. Cöslin:

„gegen die Einlösung des Lehiishutcs von dem Kämmerer."

Nach einem zn Cvkberg gefaßten Beschlüsse sollten die Stände gegen die Ernennung eines Erb-kämmerers protestiren und die Einlösung des Lehnshntcs fortan weigern. Man gestand aber fürdieses Mal dem Kämmerer Somnitz seine lebenszeitliche Ernennung wohl zu — „weil sie aber Kinderhätten, wie Landrath Cartz Kamele sich ausdrückte, wollten sie gerne denselben auch etwas gönnen", —und deshalb war man nicht gewillt, die „Hosen" dem Kämmerer 4 i) zu geben.

So standen die Kameke seit alter Zeit als Edcllcntc im Colbcrgcr Stiftslande in einer an-gesehenen Stellung und traten in großer Zahl in die Chnrbrandcnbnrgische Verwaltung. 4 2)

Nur in vereinzelten Fällen verbreitet die Familie sich über die Grenzen des Stifts, und meistbleibt der Besitz außerhalb desselben nur kurze Zeit in ihren Händen. Es verknüpfen sich unsereUrkunden seit Alters her ans das Engste mit der Geschichte der Stiftslandc bei Evlberg. Daßfür das Alter einer Familie der vvlksthümlichc Historiker eine andere Zeitrechnung hat, beweist dieAngabe: „cket is i-o olck ns cke Lorken un cko Dürvel." Dem können wir für die Kameke mitBestimmtheit gegenüberstellen, daß sie— alt, wie der Gölten — sind.4») Schon vorder Zeit, als der

4 0) Dieser Vertreter der Stände (Lrmdrnth oder Landtagsdcputirtc) wurde vor dem dreißigjährigen Kriegefamilienweise gewählt; zahlreichere Familien sendeten deren zwei, ivic dieses bei den Kamele wohl zutraf. ImSchivcdenkricge, als die enormen Contributioncn für die Wallcnstcincr-Rcgimentcr von Pommern aufgebrachtwerden mußten, wurde für die KriegSzcit außer dem ständischen Vertreter ein Districtslaudrath im Quartier(z. B. für das Stiftsland bei Colberg) als Kricgseommissnr bestellt, und vereinigte derselbe bald schon im StiftbeisvielSwcisc mit den Functionen des ständischen Landraths das Amt des Kricgscommissars (später gleichfallsLnndrath titnlirt); der Lnndrath wurde auf diese Art hier schon frühzeitig ein Lcrmaltungsbcamtcr, welcher vonvcu Ständen präscntirt und von der Landcsherrschast ernannt wurde. Diese Einrichtung blieb nach dem Friedenin der Churbrandenburgschen Landcsvcrwaltung bestehen. Wir finden dieses Amt bei den Kameke lange Zeithindurch. Es ist hier hervorzuheben, daß die Abgrenzung der Quartiere nach dem Lchnsbesitz der Familien gezogenwurde; es werden hierdurch die späteren Krcisgrcnzen erklärlich; z. B. Polluow, Bnbliß.

t i) Jeder Thronwechsel erforderte eine Erneuerung des Lchnscidcs. Nach Ableistung des Eides wurdedie Bclchnung crthcilt. Der Kämmerer erhielt für die Auslösung des Lehnsbricfcs ei» Paar „Hosen" von demBelehnten.

4 2) Bei der Bcisctznngsfcicr Friedrich Wilhelm dcS Großen Kurfürsten trugen von den Kameke 2 Land-räthc (Gebrüder) das Bahrtuch; zwei andere (Vettern) standen bald darauf i» den ersten Hofümtcrn dcS KönigsFriedrich 1. und wurden mit dem Schwarzen Adlerordcn ausgezeichnet, bei den Bcisctzungsfcicrlichkcitcn trugensie die Jnsignicn.

4 3) Der Gollenberg («Awkin in Coibvrgousi torritorio) ist schon in der Urkunde benannt, in welcher Bogis-lav II. dem Kloster Belbuk das Dorf Cossalitz beim Gollenberg im Lande Colberg schenkt; Laienzcngcn sind:Johannes Rackoviß, Roßwarus, Szobcmuzl. P. kl. I. 1N3. (121-1) October 23. Camin. — sodann ist (1269)P. U. 862 patronatus oeokesinrum ckrspetmv et Cboiin (Gollcn) dem Kloster Belbuk bestätigt durchBarnim I. als eine Schenkung seines Vaters und dessen Mutter; Zeugen: Bork, Bispraus, Kasininrus. Auf