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2 (1764) Des oekonomischen Lexici zweyter Theil
Entstehung
Seite
3331-3332
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zzzr Zaun-Reben

ges daraufzutreibet: Denn man trifft fle die-sen Monat in allen Stauden an- Im May be-kommt man es bey seinen Jungen/ die aber, obgleich die Alten auch sehr böse thun, nicht soleicht, als die Nachtigillen zu finden, iedocheben so leicht, und aus eben die Weise aufzu-ziehen sind. Im Juiiiv achtes noch an, wie imMay; wer aber nach der Zeit eines haben will,der muß manchesmal sehr lang vergeblicheMühe anwenden, ehe er eines bekömmt: DennLiehörenaufzu singen, und bleiben nicht mehr«meinem Ort, sondern sind bald dort, bald da,«nd noch darzu meistens an solchen Orten, woman nicht beykommcn kan. Am beste» dörfftegethan seyn, an solche Orte, wsman ohngesehreines gesehen, eine Hütte zu machen, und aufdie Art, als bey dem Häher gemeldet worden,wie eine Eule zu ruffen; doch müste man dieXcim-Spindslli /Und zwar sehr kleine Rüthlein,nichthoch, sonder» rings um die Hütte her ste-cken, so ist nicht zu zweiffeln, daß man nicht ei-nes bekommen solle sonderlich, wenn man denFang Nicht Nachmittag, sondern früh vor derSonnett-Aufgang anstellte. Im Oktober, wennes reiffet, fangen sie erst an wiederum näher zuden Häuser» zu kommen: Wer denn eines ha-ben will, ver darff nur, wo etwan Bau-Holylieget, oder sonsten an Orten, wo es wüste aus-stehet, einen Meisenschlaz hinstellen, um selbi-gen riiizs herum Mehl-Würmer an Steck-Nadein anstecken, den Meiseiischlag aber stellen,daß er nicht zu fallen könne, so wird das Zaun-königlein, wenn sich daselbst eines aufhält, unddie Wurme nicht etwan von einem Rvthkähli-gen oder von Meisen aufgefressen werden, sichbald einstellen, und sie nach einander holen:wenn man dieses siehet, so richte man den an-dern Morgen den Meiseiischlag nur, daß er zu-falle!! kan, und stecke einen Mehl-Wurm hin-ein, so wird man das Zaunköniglein bald gefan-gen sehen. Man muß einen besondern engenVogelbauer darzu haben- Wen» man es inder Stube fliegen lässet, wo man es iedoch garleicht verliert, ist es auch gantz angenehm:allein man habe es, wo man wolle, so will esnicht weniger wohl traetirt seyn, als eineNachtigall; hingegen frißt es nicht so viel,als dieselbe, und kostet also weniger zu unter-halten.

Zaun-Reben, Zaun-Rübe, Bryonien,Gicht-Rübe, Stickwury, ist ein Gewächs,das allenthalben in den Hecken, Gesträuch undZäunen fortkömmt,wo es sich mit seinen zarrenRancken überall anhänget, und in die Höheläufft- Ls hat fünffeckigte Blätter, denWein-Blättern nicht ungleich,so kleine,weisse, Trau-benweise an einander sikendeBlunie, und rotheoderschwarye Beeren tragen, welche beyderleygebrauchet, die eisten aber vor die besten geach-tet werden. DieWurtz.l wird ausgenommen,und zur Beschattung an die Sommer-Laubengepflantzet, wiewohl ihr Laub gegen den Win-ter bald verfällt. Die Wurtzel soll zur Arimeyim Frühling geiamniletwerden; sie führt denzähen und wässerigen Schleim krafftig ab, zer-theilet das geronnene Geblüt/ dänipffet die

Zeche Zehend zzz,

Säure, und dienet sonderlich wider die Was-sersucht, wenn ein Qvinlieii? davon gepulvert,oder einLoth in einem Aufguß genommen wird.Aeusserlich mit Ziegen-Koth zu einem Pflastergerieben, über den Bauch geleget, heilet siegleichfalls die Wassersucht, und wenn sie aufdie Schläfe und Pulse der Arme gelegt wird,das viertägige Fieber.

Zaun-Ruthe, siehe Zaun-Gerte.

Zaun-Wicken, suche Wicken.

Zeche, Heisset an etlichen Orten eine Zunfftoder Gemeine, und die darein gehöre«, werbenZech-Genossen genennet. Wo in den Dör-fern kein eigener Hirte gehalleu, sondern dasgemeine Vieh um dieZeche, das «st,Wechsel-weise von eineui Hauewirt um den a»oeriige-hütet wird, da sind der Puester und Schulmei-ster von solcher Zech-Hnt besreyet-

Zehend, Hechel em gewches Antheil der Nu-kung, so ein Zehend-Herr von dem Zchend-ba-ren Gut zu geniessen hat- Dieses Antheil be-stehet offc m einem bestimmten, nahmhafitenMaaß, ob gleich dasselbe den zehenden Theil derNutzung nicht ausmacht, zuweilen aber genaum dem zehenden Theil, welches der Zehend-Herr von dem Fetde oder von der Tenne auf-nimmt; jenes wird em Äehr-Zehend, dieseseinScheffel-Zehend zenennet, welche» letzter»man nicht mit gehäufften/onderil mir gestriche-nem Maaß zu entrichten pfleget. Insgemeinwird Ler Zehenö abgetheilet: in den grossen,von allen Früchten, so der Halm trägt; in denkleinen, von ^e», Obst, Kraut, Rüben, Flachsund dergleichen, und in den lebendigen oderBlut Zehend,von allem zugezogenen Aieh undEyern, wohin auch der Flsch-Zehendgeyöret.Es wird auch, wo es hergebracht, Holy-N?rld-uud Bienen Zehend gegeben. Überhaupt istzu beobachten, daß gcmeiniglich alles, was mitdem Pflug,mit der Haue ooerHand zu Felde al-lenthalben aufZehenv-baren Gründen erbauetworden, unangeiehen, wer der Besitzer sey, denZehenden abrichte, als da sind: Wein-Getrai-de, Hülsen-Früchte, Saffran, Flachs, Hauff,Kraut, Rüben, u-s. w. und m«g von solchemBoden nichts entzogen,noch srw gemacher wer-den : Daß, wenn ein Jehenö - lmer,Acker zumandernmal in einem Jahr gebauet würde, bcy-demal der Zehend davon abzurichten sey: Daß,wenn auch die Nutzung des Grundes verändert,und aus einen, Stücke Feld oder Bau -Land ei-ne Wiese, oder diese zu Bau-Land gemachtwurde, der Zehende darauf haffrend bleibe:Daß Neubrüche, (dafür allein diese zu halten,wo sie bevor keine Furche gesehen, und Lie auch! nieina! angebauet worden)sv anfeineni.Zehend-baren Boden gelegen, wenn sie umgeliisen undgebauet werden, aliein das erste Jahr ihres An-baues Mend-frey sind: Daß der Ackermanndie Fruchte von dem Zehen-baren Boden nichtheimführen möge, bevor die Auszehendung ge-schehen, bey Vermeidung doppelter Erstat-tung: Daß der Zehend-Herr auch in eines an-dern Gerichten und auf fremden Boden, durchseine Jeheiidner oder Zehend - Knechte, ohne