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2 (1764) Des oekonomischen Lexici zweyter Theil
Entstehung
Seite
3293-3294
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Wuchs r

meiden müsse, sonderlich da der-

Wucher, wen» auw reine rosttive5,me reegen mancher ang-wen-e:e-nst, Be-

Amkeit-de-Macht und Anse»«

MN nachlaßigc

Wucher

Z-94

n, oderVoiiccyerftlaet, doch mei-5Ai>s viele natürlich- M^eu, i.'-it natur-K r Strafen nach sich ziehet, unv endlichGewinn und Haupt- Gut. verlohrm ge-. Allem hier ist mm die L)n-xt-«rage:Mißuarechtmckßiser Gewinn, Nuve, 'm-,-rcssc sScr Zins? Alle Rechtmal-igleit be»:e-^ ich auf ein Gesen. Da wir nun das gott-WMemeine natürliche, und oas meu,ch-liäie bürgerliche Geseke iedes Landes haben,so wird man eine natürliche .und buriema?enmechtmäßigkeit auch hier finden. Was dieerste anbelanget, so bestimmet zwar ^as gvtt-W natürliche Gesetz überhaupt sv viel: der«imi und Nusten ist erlaubt, er soll aberM seyn. Das ist, es soll eine Gleichheit be-MM werden, wenn allein vom SchaoenB Nutzen zwever Verkehrender die Redejj. Nenn aber der allgemeine Nutzen oderSchade einer aanken Gesellschafft mit demNutzen oder Schaden eines einzeln zusam-men kommt, müsse der letzte dem ersten wei-j>ln, Und einer, der solches nicht thut, z> E.«»Korn-Handler in theurer Zeit bey die-ser durchgängig unentbehrlichen Waare,«Wucher im schlimmen Verstand aus,irem er das Korn zurücke hält, und rechth»ch hinaus bringen will. Janach diesen all-Minen Grund - Gesetzen würde, wenn Ge-wi» und Schade zwever Verkehrenden nurbetrachtet wird, erlaubt und recht seyn, wennw mdere mit meinem Gute und Gelde -omd mehr pro c-nr gewinnen könte, entwe-der dieHelffte, z. E. ic> pm Oenio, oder damn noch betrachten müste, daß der andere,dieses zu gewinnen, erst viel mehr Mühe,«IS ich haben müge, wenigstens « pr» <^-i>roj» nehmen. Dahingegen würde auch folgen,iaß, wenn cr weniger oder gar nichts gewiü-«, ich auch weniger oder nichts von chmnchnien, sondern nur mit dein Haupt-Stuhl«He zufrieden seyn, als welches insonder-WbeyDurjNigen macht zu nehmen. Denn-lMeigeliliichsn Armen schenckel man gar!«e>le des Haupt-Stuhls- Allem was wür-m nicht bey dieser allgemeinen Bestimmung«natürlichen Billigkeit, dem ohnaeachtetÜ!.^ gewinnsüchtigen und ungerech-MZ.Mschen, so wohl an der einen ais der an-Betrügereyen und Ungerechtig-w ! Zwange gehen? Dannenhero hat,»eil, anScru Folgen unsers Sünden-Falls,Ä.A burgcrlia?en Gesellschafft erkannteWeTewalr, theils >m Handel und Wan--l >°^ ^ füglich geschehen, und

»eim "'^ben können, oder

A-lls^^^'^ W/H'^hrt der gantzente « .d-?- ^ erfordert, a) durch

Wm verkeh-

Teatti^ ^ ^ Unterscheidung derer>» Anstbun» ^'>"«"enden Personen,.uns des Gewinnes und Nukens im

Verkehr überhaupt, ein gewisses Maaß undZielgejetzst, endlich aber auch c) inftxzder-heic ve» dem Eeid-Leihen, entweder nachUiiterichied oder überhaupt verboten, mehrnicht Amse oder Interesse, als wie bey uns ;oder 6 i'ru Onti, z,i nehmen- Wo es aberchnicht nioilichzu bestinimen gewesen, hat manes freylich noch auf die Grentzen des natür-lichen Rechte und eines jeden Gewissen müs-sen ankommen lassen, dergleichen,;. E- dermeiste Kaussmanns-Gewitin mit deiien mei-sten, sonderlich einzeln zn verkauffendeirWaaren, ingleichen, wenn Geld eine Waare,und aljo verkauftet oder vertauschet, und ver-wechseitwird, ohnstr-sttig ist. Denn hier hatman vhnmöglich dieses Maaß oder ein gewis-ses seyen können, sondern freylich allenthal-ben noch mehr als 5 bis 6 pro c>nr<> zu-lassen müssen. Weil der Gewinn und Ver-lust hier sehr schwer anfIahre zu bestimmen,und auch eine Handlung nicht sowohl nachihrem einfteln Verkauffund Nutzen, als nachihrem gantzen Negotio betrachtet werden muß;allein in diesem Betracht kan nicht sowohl,was in diesem und jenem kleinen emtziln Ver-kauf ver Waare, oder einer emtzigen Waare,sondern überhaupt mit dem gantzen Capitalin der gantzen Handlung jährlich oder viel-mehr ein Jahr ins andre gerechnet, binnen ei-ner viel langern Zeit gewonnen wird, gerech-net werden. Da es sich denn öffters findet,daß Abfall und Uibermaaß in einander ge-rechnet, kaum ; bis,üpr»Lenrv tragen, undalso der Kauffmann, woferne er ausser sei-nen Kosten nicht mehr als 6 pro o. r-> undetwas proportionirliches vor die Mühe aufdie Waaren schlägt, ungleich mehr Mühe,Gefahr und Ungemach umsonst, uno noch dar-über, als derjenige anwende, welcher nur sosein Capital aus Wechsel und Hypothec aus-tehnet, und doch gleichwohl auch ; bis 6 proro nehmen darf. Allein eben diese Mü-he und Arbeit ist so manniasaltig unterschie-den, nach denen Waaren, Handlungs-Arten,Zeiten, Oertern, Personen, damit man zuthun hat, daß es ohnmöglich einen gewisse»Fuß zu setzen, nach welchem das dafür anzu-setzendezudeterminirenwäre- Folglich kommtes hierinne aufs Gewissen des Kaussmanusan. Inzwischen hat man doch «) die Un-rechtmaßigkeit eines Gewinnes und Nutzensauch in diesen dunckeln Fallen- einiger Mas-sen durch das Verbot der wucherlichen Con-traete bestimmet, und vor Wucher im schlim-men Sinn, nebst' deme, was nach den An-merekungen lub ü.b.c ein unrechtmäßiger Ge-winn und Nuken ist, erkläret, wo nur ei»solcher Contraet im Verkehr gebrauchet undgeschlossen worden. Und darauf hat ma»ehemals den Verlust des vierten Theils desHaupt-Summe, damit man vermittelst sol-chen Contracts gewonnen, zur Strafe gese-ket. Allein in Chur-Sachsen erfolgt statderStrafe nach neuern Gesetzen, der Verlust dergantzen Haupt-Summe auf Wucher. Undsolche Wucherer sind von Beicht und Abend-mahl

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