ZSII Vleh-Marckt Vieh-Trifft
Hen, damit das Vieh im Winter sein Futter, soihm in besonders hierzu aufaesteltten Rauffenvorgegeben wird, an der Sonnen-miiessen kön-ne, und im Hofe nicht zu sehr erfriere.Vieh-Magd, siehe Magd.
Vieh-Marckr, ist eine Volicey-Anstalt zumBehuf der zahmen Vieh-Zucht/ vermöge wel-cher in gewissen, wohlgelezenen und mit vie-ler Landwirtfchafft umgebenen, oder doch aneiner Gegend anliegenden Städten, wo nichtviel Vieh überhaupt, oder von einer Art gezo-gen wird, z» einer gewissen Zeit, welches mei-stenteils dieHerbst Zeit ist,weil derWirt theilsdie Auswinterung scheuet und losschlägt, theilsaber auch zur Mast auf den Winter einkaufst,allerhand zahmes Nutzungs- undArbeils-Äeh,sonderlich aber grosses,alSPferde,Ochsen,Kuhe,Kälber, Schweine, und auch Schaase, Ziegen,Böcke, unter gewisser Ordnung und Visitation,it.Attestat, daß es reinesVieh sey,zusammen ge-bracht, am einen geraumen und beqvemenPlatz,in gewissen Abtheilungen nach Unterscheid desViehes auch wohl in verschlaaeneGt«llungengetrieben, und daselbst öffentlich feil geboten,beschauet, untersuchet, xrobiret und erhandeltwerden kan. Solche Anstalt ist sehr dienlich;ur Beförderung der Viehzucht und Vieh Nah-rung Daher man um solche Märckre in Auf-nehmen zu bringen, nicht nur allerhand dazugeichickte und anlockende Marcktrechte erthei-let,sondern auch insonderheit aewisse Ordnung,sonderlich in Ansehung derer Aufkäufer, Vieh-Händler und anderer Wirte nach Gelegenheitder Umstände machet, sonderlich aber wegender Gewehrs-Mängel am Vieh richtige unddeutliche Maasse vorschreibet.
Viel) Pest oder Seuche, suche Pest.
Vieh-Stall, siehe Stall.
Vieh-Sterben, s. Sterben unterm Vieh.
Vieh-Trifft, Vieh Vveide,Trifft,V?eide,Weidgang, heisset eine begveme Geaend, al-lerley Vieh dahin zu treiben, daß es seine Nah-rung daselbst finde. Dieselbe sind nöthig, wobey einem Land-Gute starcke Vieh-Zucht ist, alsohne welche die Wirtschafft nicht wohl odermit Vortheil kan geführet werden. Es dienendazu grasiae, ungebaute Felder, Gebirge, Wälder und Auen, doch sind die in denen ebenenOrten liegende Vieh-Trifften den anderen vor-zuziehen. Sie sind entweder einem Gur alleinzugehörig, oder mit andern yemeiin dieerstensind die besten, wei! die andern bisweilen zu vie-lem Widerwillen An!aS aeben. Es ist sehr wohlaethan, wenn solche Vieh-Weiden in zwey oderdrey Felder abgetheilet, und eines nach dem an-dern, nicht aber das ganye Feld durchaus be-Meben wird, damit das Vieh den !anaen Som-mer hindurch, voii Georgii bis Martini genug-san:e Weide finde, und unter der Zeit, da einFeld von dem Viehabqefretzet wird, das andereund dritte wieder bewachst. Ein fleißiger Hirtxfie?er auch dieses in Acht zu nehmen, daß er diesch/d-'ichen Kräuter so viel möglich, und ehe siezum Saamen aedenhen, ausreute.^ Sonstcn,>cdei!!-et auch das WorrViel) Trifft,Hur undTrieb uiiv^rattc. daSRecht, seinVieh
Vieh-Zucht z vlz /
auf einem Boden zu weiden. Diese Gerech-tigkeit ist eine Nutzung des Ackers, und wirdauf eines andern Grund und Boden wenn sienicht rechtmäßig hergebracht, nicht Mattet,also von der Gerichtbarkeit unterschieden, undfolget nicht, daß,wer die Gerichte an einem Or-te hat, zugleich auch Hut und Trifft habe. Or- , 'deutlich ist niemand schuldig, einen andern aufseinem Boden weiden zu l?ssen,wo e? aber durch ^Vertrage, oder undenckliche Verjährung her-gebracht, da wird solches eine Roppel- oderAuppel weide, auch Mirrriebe genennet.Wo ein solchergemeinschsfftlicher Vieh-Triebist, da sollen beyde Theile desselben zugleich, ge-meinsam! ich, und kein Theil mehr denn der an-dere, auch nicht auf andere Weise sich gebrau-chen; und mag daher auch der Grund-Herrzum Nachtheil der Vieh Trifft, die Gestalt desBodens nicht verändern,;. E. einen Anger zuAcker-Feld machen: Hingegen, wenn die Kup-pel-Weide nur auf eine gewisse Gattung Vie-hes, z E. Schaafe, eingeschräncket ist, mag siemit Rind- oder anderem Vieh nicht betriebeilwerden. Auf gemeine Weide darff niemandmehr Vieh treiben, als er auswintern kan, oder,wo eine gewisse Zahl vorgeschrieben, darff die-selbe nicht überschritten werden. Es soll auchniemand kranckes Vieh unter die gemeine Huttreiben. In Sachsen mag einer, der drey Hu-fen Landes hat, fein Vieh auf seinem Acker al-lein weiden, sonst sind dergleichen besondereHuten verboten. AufgemeinerWeideetwaszubauen oder zu verbauen,ist bey Strafe verboten.
Vieh weide, suche Vieh-Trifft.
Vieh-Wury, siehe Ehren-Preis.
Vieh-Zehend, suche Blut-gehend,
Vieh-Zuchk, ist eines der wichtigsten Haus-Geschaffte eineSLandmanneS,um mit allerhand ^bey einer Haus-Wirtschaffc unumaänglich nö-thigen aewöhnlichen Vieh geschickt umzuge-hen, und solches zu erlangen, zukaufen, zu war-ten> zu ziehen, zu füttern, durch die Nachzuchtdes jungen zu vermehren, allerhand Nutzungan junger Zucht und andern Dingen, so dasVieh lebendig und todt giebet, zuziehen,alleswohl zu bewahren, in Acht zu nehmen, ja sowohl das Vieh als seine Nnimnaen zu fernermErwerb oder Gebrauch in der Haukhaltung zr.anzuwenden. Die Vieh-Zucht ist eines der zu-länglichsten Mittel, so einem guten Haus-Wirt bey seiner Wirtschafft nicht nur denBeutel svicken, sondern auch durch deumerck-lichsten Beytrag zum Haushalten reichen kan:sie ist auch, wo im Sommer gute Weiden, undvor den Winter aenugliches Futter vorhan-den, bey einer Wirtschafft eine vortreflicheNutzung, sonderlich, wenn das Vieh durchtreue, fleißige Leute wohl gewartet wird- Siebierer dem Acker- uud Garten-Vau so wohl, alsvielen Manmaeturen und Cominereieü eineunentbehrliche Hand. Ja man kan aar wohlden Acker so einrichten, daß viel Vieh aebalten ;werden könne, wenn auch gleich nicht viel na-- ' ,curiiche Weide vorhanden wäre. SieheArt. /
Milch, Rül>e, Es aekörer aber zur Viehzucht:
Zuvörderst gutes, nesundes und nuybarcs
Vieh