Steu e r
lein mir der Zeit änderte sich die Staars-Ver-fassung. Es wurden mehr Ausgaben zurReichs- und Landes-Gicherheit u-jd Wohlfahrterfordert. Daher waren die Unterthanen nachdenen Rechten einer bürgerlichen Gesellschafftverbunden, von denen Einkünfften ihrer Nah-ruiizs-Gcschässredar;» beyzusteure», oder einmehrers zu contribuiren. Und das hieß Steu-er, Bevsteucr. Ja weil man» anfänglichnur Bitt-weise von denen Reichs-und Länd-Ständen i'uchre, hieß man es auch Beten, oderdie Steuer hieß Deere. Welche öffters inOhr oder Uhr, das ist, erste „nd alre und neneBeeten unterschieden werden. Dieses ist ab«nach und nach in bcssercOrdiiung gekommen,und endlich theils was ordentliches verwilli-get worden, theils wird nach derNothdurfftdes Landes «was ausserorsenMches venviM-get.oder vom Laiibes-Hcrrn,we!!ii er das Rechterhalten hat, ohne Verwilligung nach einemgewisse» Fuß. damit die Gleichheit und Pro-portion unter denen Contribuirenden mit ih-rem niehrern oder geringern Gewinn beobach-tet werde, angeleget und ausgeschrieben. Sol-chergestalt sind die Steuern i) ordinaire oderextravrdinaire Steuern. Sie werden 2) ent-weder von unbeweglichen Gütern und Rech-ten, oder von Ävvfen gegeben. Zu der erstenSorte gehören sie gemeinen Reichs-Kreis-uud Lsnd - Steuern, von Aeckern, Häusern,Gutem, oder von Capitalien, Besoldungen,Handlung/ Gewerb, Handeeercks-Gewinn ?e.davon sie vielerley Nahmen bekommen haben.Die andere aber heißt dasÄovf-Geld. Da-her hat man Kopf-Vermögen-Rauch-Haus-Acker- Garten - Mühlen - Wiese - Handwercks-Haiidlungs- Gewerbe- Frucht- Fleisch-Tranck-Bier-Wein-Vieh- Hausgenossen - Gesinde-Steuer. Ja von ihrer Anwendung bekom-men sie ebenfalls Nahme», als Land-Solda-ten- Cammer- Krieges- Türcken- Brand- Ma-gazin- Schanden- Fourage- LegativnS- Cron-Fiauleiiis-sderVerüiählungs-Reise-Steuern,Herrschasstliche Neben-Steuern. Der Bür-ger-schoß oder Zuschuß ist auch eine Neben-her besonvereSteuer. Jt.derNachbar-Schoß,die Nachbar-Steuer oder das Nachbar-Geld,Wacht-Geld :c. Sie sind also auch in Hauxt-u.allgemeine, oder Neben-und besondere Steu-ern zu unterscheiden. Bisweilen bekommensie auch von der Art und Weise sie zu erhal-ten, oder von dem Fuß, nachdem sie angele-get werden, ihren Nahmen. Zu denen erstengehören die Frcywillige», Charitativ- Subsi-dierl- Don xi-zciiirz- 1^'Xtsnr- Gelder ze. Zudenen andern aber gehören ->) die Steuern,nach denen Sachfischen Schocken u»d Schock-Groschen, »ach welche» ina» den Ertrag derGüter rechnete, und so viel einer 20 alteSchock-Groschen Revenüen von einem StückeGut hatte, so viel muste er vom Schocke ---lK ps. oder mehr geben, oder es wurde dieAuflage überhaupt »ach den alten gemeine»10 bis ioc> Pfennig von dem Vermögen ge-macht ; daher die Pfennig-Steuer bey unskommt. Das Steuer-Qvaiitum wurde aber
Stich
auch auf die Quartale ausgetheilet, daher dieQvatember-Steuer ihren Nahmen hat. Sie-he Art. ciwartai. Theils wird die Anlage»ach denen Hufen, oder einen Theil des Zm-fes gemacht. Endlich ist b) noch eine aueereArt von Steuer, weiche Accise, Licent, Im-post :e. heißt, zu deucn neuern Zeiten aufge-kommen. Siehe Art. Accise. Eine weit-laufftigere Nachrichi vom Steuer-Wefeu kanman hier nicht geben. I» v, VvabstsMuftis- und Lalidcs-Verfassung von Sachsenfindet man etwas davon. In r>. Zinck.ms« Theil des Grundrisses derer Cameral-Wif-senschafften im xi Cap. findet man auch einigeAnleitung. Hier ist nur uns deswegen davonzu gedencke» gewesen, weil die meisten Land-Güter steuerbar, der Bauer und Landmannaber auf diese Herrschasstliche Landes-Abga-ben, die man auch Ungeiv, it. Gaben neuiiet,vor allen Dingen zu sehen, und bey Einrich-tung seiner Ausgabe sorgfältig zu rechnen hat,damit dieselbe zu rechtcrZeit richtig abgetra-gen werde, und nicht aufsumme, oder damit ernicht mir Lxecunonibuz heimgesuchet werde,als welche össterS noch mehr als die Steuerwegnehmen, ja endlich wohl gar den An-schlag und Verlust des Gutes nach sich ziehen.Denn die Sreuer hat ein dingliches Vorrechtvor allen andern Schulden. Und es ist einsicherer Grund, wann ei» Wirt seine Steuer»Nicht richtig abtraget, daß sie entweder allzugroß und schwer, oder daß er durch Uuglucks-FäUc, oder eudlich durch schlimme Wirtschafftzurücke komme. Meistenttzeils aber ist es einZeichen liederlicher oder thörichter Wirtschaft.Denn dieses ist eine Ausgabe, die er als dieerste und nothwendigste nächst derjenigen «!-zusehen, weiche zur unentbehrliche» Erhaltungoes Gutes selbst enordert wird. Ehe diesebeyde» gerechnet sind, ka» er über die übri-gen Ausgaben nicht disponiern. Ja er hatauch am erste» sich zu erkundige», was undwie viel, ja wie vielerlei) Arte» von Stt'-'er»wen» und wohin er solche zu erlegen? Wassie vor Grund haben? Er muß vor allen Dm-ge» das Steuer-Wesen seiner Gegend aus ee-nen Steuer-Ordnungen und Mandaten un-tersuchen, und genaue Erkundigung einzie-hen. Er muß endlich bey alleil Answla-nen des Ertrags diese Abgaben abziehen.Und ebe» der Steuer wegen wird nicht ^er-ne erlaubet, daß zusammen geschlagene undin dem Steuer-Anschläge einander zu HMgerechnete steuerbare Stücke von einanderveräusserc werden, als welches auch der Pil-sen uns Dienste wegen vffters »icht geschehe»darf.
Stich/ Heisset im Teich- und Garten -Taudie Tiefte von einer halben Elle; also daß lcul»Stiche vrey Elle» Tiesse ausmachen.
Stich/ die Fincken zu fangen, siehe obenFmcke.
Srick-BalckeN/ siehe Dalekei».
Stichel-Been, siehe Stachel-Beere.
Sü.Äel Eisen, suche Pfad! 'Listn.
Sticke»