Nacht
Pacht
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zehile Arten derPächle genutzet werde» kan,jthigen Wittj^affts-Regeln dabel> anbetrifft,
so hat man auch noch eine sehr alle und ge->mischte Art, welche Gewähtk-Adininistratio»heißt, wo auch ein Pacht nebst der Admini-stration mir einschlägt. Siehe das Wort Ge-roahrs-Ad11lnlisrranon. Sonst ist »och die-ses zu mercken: obwohl, wie bisher gejeigetworden, das Mieten und Pachten mit vielenDingen geschehen kan, und unrerdeniüu Ioc.,iiol>lZ und einem Pacht
kein Unterscheid ist, wie üeicr i» juli:it. Leiser im luii! Aliorxicv wider I). I's-b, >! c.wieicn, sonst aber auch das WortPacht/ durch das Barbarische Wort:
.liiac.m, gegeben, jngleichcn bey den Altenund so gar iin .!»>>.- c^alic»,. wie bey de-nen Fraimosen: genennet wird, (wie-wohl nicht nur von dem Pacht an sichgebrauchet zu werden pfleget, sondern auchdas verpachtete Gut, it. das Pacht- Geldoder vielmehr dasjenige, so an Naturauenehemahls, da dieMüntze inDeutschland nochrar war, gegeben wurde, Heisset, wie dennauch Pacht im Deutschen offt vor das Pacht-Geld gebraucht wird, ja allerhand alte erblicheund wiedcrkäufliche Zinsen und?--mj»n5-Pach-te genennet werden,) so ist eS doch am aller-gebrauchlichsten, wenn man ein Land-Gut, undsonderlich ein Cammer-oder Domainen-Gutimt aller Zubehvruna, oder nur einzelneStücke davon, zum Krempel: Die Vieh-Zucht, den Acker-Bau, Wiesen :c. oder Weinberge, Jagden, Fischereyen, Schenck-vderWirts-Haufer und dergleichen, zum Gebrauchund Rüsten, auf eine gesetzte Zeit, gegen einegewisse unö verglichene Summe Geldes, odergegen Erstattung eines gewissen Theils derFrüchte einen! Fremden einräumet und über-lässet. Bey denen Alten war das Verpach-ten der Land-sonderlich aber Domainen-undCammer-Güter offt verhaßt, und die Ver-waltung sehr beliebt. Doch findet man schrn-wein-Geräthe und
zu wissen/daß derjeniae,!er se.n Gut solcher-gestalt einem andern verleihet, der Derpach-ter, der,enige aber, der solches zu seinemNutzen und Gebrauch übernimmt,der pach«ter/ Pacht-Inhaber/ .Bestandes, oderDe-staiid-Inyaber genennet werde. Das Geldoder hergegen, so der Pachter
dem Verpachtet vor den Nutze» und GebrauchderinPachthabendenSachezu bezahle» schul-dig, heißet das Pacht-oderÄestand-Geld. Esist der Pacht oder Bestand eincs Gutes nichtnur denenjenigen dienlich und gut, deren Mit-tel nicht zulange» wollen, daß sie selbst ein Gutkanffen konten; sondern solchen Eigenthnms--Herre» auch selbst zuträglich, welche nicht imStande sind, die zu Verwaltung derer Güternöthiae uns tägliche Sorgfalt über sich zu neh-me». BeydeTheile aber haben bey Unterneh-mung eines Pachtes em und das andere wohlin Acht zu nehmen. Derjenige, so sein Gutmic Nuken und Beqvemllchkeit in Pachtausthun will, soll unter denen, die sich dar-um anmelden nnd bewerben, einen solche»zum Pachter aussuchen, von dem bekannt,daß er ein guter Haushalter, und in seinemBerufs fleißig und arbeitsam ist, auch alleEigenschassten befiket, welche bey dem WortHans- Halter angeführt zu finden; ja derim Stande ist, nöthigen und genügsame»,auch derjenigen Sache, so ihm verpachtetwiro, proportionirten Vorstand zu thun.Hierauf muß alles das'Fahrniß, windenZimmern und Gemächer», auf denen Bo-den, m Kellern, Scheunen, Schirr-Kam-mern, Waaen-Schuppeii/ Briu-und Bran-tcwein- Häusern, Gärten und Ziegel^Scheu-nen befindlich, dieMobilien, Haus-Rath,allerley Sorten Getraide, Saamen und an-dern Früchten, Heu und Stroh, Schiff undGeschirre, Schirr-Holst-Brau-und Brante-l Gefässe, an Bäumen und
in denen ältesten Zeiten Souren von dem er-l Garren-Instrumenten >n und bey deneu.Gar-ste.'i.^ Sonderlich hat man bey Kirchen - und^en, an allerley Sorten Ziegeln, und midern
zu nutze», sonderlich an denen Höse» zu un-^net, und in ein richtiges i-n^nrarium gebrachtser» Zeiten, erst wieder eingeführet worden-Zwerden, damit »ran wisse, was der Pachter »achGleichwohl wird unter denen CamcraliKenlgeendigten Pacht- Iahren dein Verpachtetheut zu Tage noch sehr darüber gestritten,Frieder überaeben oder ersenen solle, wodurchob die Verwaltung oder Verpachtung besser ? manche Streitigkeiten vermieden werden. EsJngleichcn wieweit allenfalls sich dich leitte'werden aber dieMobilien und Moventien demnützlich erstreckenHerrn Cammer-?
handlung vvll^ominiiii-»,» Gütern, deren Ver- Lenken, die in der^Virtschafft undsolcheröPachtung und Admunstrakion, nebst denen da- che» verständig, taxiret, u»d »lit dieser Taxeselbst häufig von dieser «Sache angeführten den, invenrsrio einverleibet werten, wie esSchafften lesen, welche bey Breitkoxffen in denn mit Schiff und Geschirre so gehaltenLeipzig »?4Z verleget worden^ Ja man wird; in jenem aber werden auch verständiget'-rire davon dasSammlung den v ^
zen Einleitung in diese . . . ... .. ...
Materie überhaupt ist nun ferner, was die solche befinden, in das Inventarium trage»' >o, Gutes und dir ni^müssM. Wege» der Pferde, Schiff und
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Verpachtung einßs ^a»o.
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