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2 (1764) Des oekonomischen Lexici zweyter Theil
Entstehung
Seite
2105-2106
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Zivs Pacht

üiidErb - Dacht,den Zeit-Packt aber in denGeneral-und Speeial-Pacht. Dort wird al-les auf eine gewisse Zeit, einen, N-gvii»-dar-innen beständige und unbeständige Einkünf-te sind, entweder gegen ein Gewisses an Geldealleine, oder aber auch an Naturalien; hieraber werden nur unbeständige Einkünffte soverpachtet. Und daher werden beyderley Ver-xacktungs- Arten wieder in Gank-oder Halb-Pacht unlerschieden. Dort nimmt der Pach-ter alle Revenüe« und giebt etwas gewissan Geld oder Naturalien, nimmt auch alleoder einige Lasten auf sich, beftreitct übrigensalle der Nu.mmg wegen anzuwendende Aus-üben. Hier aber wird nur die Helfftevon denen Nrmmgen gegen Uibernehmung

welche ihre N

P a ch t.«ungen meistens

. ...... durch de»

tuiwand, wen» nmn eben nicht bey der>en>-gen Piofeßlon, welch« dazu besonders erfor-dert wird, z.E. dem?Lüh!en-Werck hergekom-men, ooer lonsi die Sache nicht recht überse-hen kan, wiederum verzehre«, gar bald auf-gehvrer, die antern Güter »ach Erb-Pachtzu verpachten, zu welchem man ohnedem nurzu icyreiten genothigset wurde, weil -na« aufeinmahl grosse Geld-Summen brauchte, dieDomgmen «ber zu dem Ende nicht füalichverpfänden oder gänzlich veräussern kunreund wollte. Den« wenn man einem ei«Cammer- Gut erblich vervachret, so bringtman dasselbe i« de« rechte« Anschlag seines

.... - e Werthes, und «immr darauf ein proporr.o-

alles oder des meisten Aufwandes überlassen, mirliches L:rb-Standes-oder Erb-Bestandes-

die and " ' "

»achter.

Bauerey. ^ .

Halb -Pacht viele« Beschwerde« unrerworffen, Erb- Pachter vor seine u«d seiner Erben Le-ud man dabey die Absichten sein Gut begvem l bens-Zeit, das ga«tze Gut, daß er solcheszu nutzen, die Nutzungen aber auf ein gewissesjnach «eineln beste« Wisse« hauswirrlich nu-zu setzen, schwerlich erlange« könne. Weiimke«, gebrauche«, meii->rl>en, ja sein Erb-

pachter an den daher c«t!iel,c«oettProilr, ^eiijes mag ver Gewinn von Guter« gleicher sonst bey dem Gantz-Pacht dem Pachter^» c-nrn steigen, erleget. Ma« setzet diesesallein überlasset, Theil habe« könne, so istjErb-Pacht-Geld iksqeniein so hoch / als nochde» dem- Halb-Pacht dadurch, daß derHach-lai» dem Ertrag des Anschlags eines Gutester allen, oder doch den meisten Aufwand über- nach Abzug derer Zinsen, so das Erb- Be-nimmt, indem doch die Felder bestellet, über!,, s- Sandes-Geld abwirffr, sevler. Der Herr vonsen,ja öjfters die Saamen-Körner zur Helffte^-««'--Pv/F j» seinen! schone« Buche -ie )m-

denVerpachterundPachternichtvielVortheil, ^rern. Auch k/i« des Herrn von Rohrssonder« sehr viel Beschwerlichkeit, indem Haushaltung«-Recht >'«><". i. l.ib.1.diesem legten auch dadurch die Hände im ^5« >q. ingleichen --er Tract. so odu">aßgeb-Verkehr und sonst so sehr gebunden werden/ liches Bedencken von de..: Zsit-undErb-PachtEr ist dannenhero nicht sehr im Gebrauch.>hejsset,davon nachgelesen werden, als woselbstIm Clevischen- findet man noch etwas da-der viele Schade«, der mir dem Erb-ium. In vvünschens i^emorisli v-cvaomicoHacht, sonderlich bey Cammek-Gütern, ent-kan nian auch eine Forniel eines solche«:stehet, gezeiget, und der vermeinte Nufie«,Halb-Pacht-Contracts lese«. Und der ^erriden einige dabey finden wollen, zernichtetGeheime Rath Gasser in der Einleitung zrnwird. Es kam das lekle sonderlich heraus,denen öconomischen Police» - und Cameral- da einige Minister i li-lori-v dem erste« Köni-

Wiffenschaffte« hat ebenfalls davon gehan-delt. Auf dem Lande wird öffters noch voneinzeln Wirten der Acker um die Helffteauszethau. Wie denn dieses sonderlich in de- ,ne« .Flachs-Gegeiide« mit dem Flachs-Bau egewöhnlich, ja gebrauchlich ist, daß dem Ge- dfinde so gar auf diese Weise Acker um dieHelffte zu bestellen, vergönnet wird. Es istaber dieses an andernOrten in dencn Gesinde-Ordnnngen billig verboten. Nächst demZcii Pacht hat ma« auch nach der Aehnlichkeil der alten Deutsche« Sitten und Rechtevon beständige« UKitruÄu, Ansei! und L.-»-K»mi>u5, eine andere Art von Pu.eten, wel-che Erb-Pacht keisset, zu unsern Zeiten an ei-nigen Orten bald mir alle« Eameral-Gürern,ba!o mit einigen z. E. Mul>len-Wercken, ver-suchet. Mau hat aber ausser einigen Gütern,

ge in Preussen An. »706 anzerathen hatten,den Erb - Pacht in seine Lande einzuführen.Der Verfasser wurde so gar dieser au? Wahr-heit und Treue geanindeken Schriffr wegeneine Zeitlang unglücklich, s? sehr war niandamahls vor den ?rb-^ac:t eingenommen.Daher der Herr sei. in denen No-

ten zu des "Herrn von Osten p. 79

vom Erb-Pacht schrieb : Ist dir wohl, sobleib davon, daß du nicht kriegest bösenLohn. Denn bald darauf, als der grosseFürst und Hauswirt Friedrich Wilhelm, derSöhn Friedrichs des ersten, Konig ündEhur-sürstwurde, so musten die Erb-Pächte 171?wieder aufgehoben werde«, da d««'.n vielegrosse« Schaden davon hatten. Da auchein Gnt entweder durch Verwaltm:-!, oderauch durch Rechnung, oder aber durch je>-.'-er-

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